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Vorlage - 2016/0477  

Betreff: Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung
hier: Betriebskostenförderung konfessioneller Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Heike Hütter, Tel.: 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
22.06.2016 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung für Kinder

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

2016: € -264.000,00

2017: € -264.000,00

2018: € -264.000,00

2019: € -264.000,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Fortführung der Vertragsgestaltung über die finanzielle Förderung konfessioneller Kindertageseinrichtungen über den 31.07.2016 hinaus bis zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

 

 


Sachverhalt:
Im Jahr 2005 hatten die konfessionellen Träger der Kindertageseinrichtungen erstmalig schriftlich angekündigt, aus finanziellen Gründen 22 Gruppen mit insgesamt 505 Plätzen in 21 Einrichtungen zu schließen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde festgestellt, dass diese Plätze zur Gewährleistung derzeitiger und zukünftiger Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung in Herne weiterhin betigt werden.

Aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 07.05.2008 (2008/278),10.06.2010 (2010/263), 27.06.2012 (2012/0438) und vom 26.11.2015 (2015/0785) werden derzeit für 22 Gruppen der Gruppenform III bei 21 Einrichtungen monatlich 1.000,00 € als Betriebskostenzuschuss ausgekehrt. Die mit den Trägern abgeschlossene Vereinbarung ist nunmehr bis zum 31.07.2016 begrenzt.

In einem Gesprächstermin am 17.03.2015 haben die konfessionellen Trägervertreter erneut deutlich gemacht, dass die derzeitigen Kosten eines Betreuungsplatzes von der durch KiBiz gesetzlich vorgesehenen Anhebung der Kindpauschalen um 1,5% pro Kindergartenjahr seit Jahren nicht mehr aufgefangen werden. Auch die Änderungen des KiBiz zum Kindergartenjahr 2016/2017, die eine Erhöhung der Kindpauschalen um 3%, befristet bis zum 31.07.2019 vorsehen, fangen diese Kostensteigerungen in keiner Weise auf. Die Mehrausgaben z.B. für Personal unterlagen und unterliegen auch weiterhin einerheren Steigerung. Diese können nicht annähernd aus der ab 01.08.2016 geltenden Pauschale gem. § 21 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) aufgefangen werden. Weiterhin sind zusätzlich Kostensteigerungen durch bauliche Veränderungen, z.B. für Brandschutzmaßnahmen, zu verzeichnen.

r die konfessionellen Träger gilt daher weiterhin, dass sie die Trägeranteile für diese Gruppen nicht aus eigenen Mitteln aufbringennnen. Die Kostensteigerungen führen im Gegenteil zum massiven Abschmelzen der Rücklagen bei allen konfessionellen Trägern.

Im Hinblick auf eine ausgewogene Altersmischung in jeder Kita ist es jedoch wichtig, dass die  Einrichtungsstruktur so gestaltet ist, dass ausreichend ü3 Plätze für die aufgenommenen Kinder zur Verfügung stehen und kein Kind im Übergang aus dem u3 Bereich in den ü3 Bereich die Einrichtung verlassen muss. Insofern ist es für die Gesamtstruktur jeder einzelnen Einrichtung vonnöten, dass die Anzahl der Gruppen, insbesondere in der Gruppenform III, erhalten bleibt.

In einem weiteren gemeinsamen Gespräch mit den Trägervertretern am 15.09.2015 wurde den Beteiligten seitens des Fachbereiches noch einmal deutlich gemacht, dass eine Weiterhrung und Modifizierung der Verträge über den 01.08.2016 hinaus nur erfolgen könne, wenn die Vereinbarungen weitere Steuerungsmaßnahmen enthielten, insbesondere zu den Themen:

 

      Nutzung eines Bedarfsanzeigeverfahrens (zentrales Anmeldeverfahren)

      Teilnahme an den Beobachtungs-und Dokumentationsverfahren KECK,KOMPIK

      Strukturelle Betrachtung der sozialräumlichen Gegebenheiten

      Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz

 

Eine Untergruppe der Arbeitsgemeinschaft der Tageseinrichtungen (AGTE) hat sich im Bezug auf den Auftrag aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vom 26.11.2015 an mehreren Terminen getroffen, um ein gemeinsames Grundverständnis in den Kindertageseinrichtungen in Herne zu erzielen.

Festgelegt wurde, dass eine flächendeckende Nutzung von Keck/ Kompik aller Träger in Herne eingeführt wird. Bei Bedarf werden Schulungen bis Ende 2016 durchgeführt. Die Ersteingabe der Beobachtungsbögen wird ab März 2017 erfolgen.

 

Es wurden gemeinsame Aufnahmekriterien für die Aufnahme auswärtiger Kinder in den Herner Tageseinrichtungen erarbeitet, die gesondert im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verabschiedet werden.

Die Verteilung der Kinder mit Migrationshintergrund in den Herner Kindertageseinrichtungen wird neu betrachtet. Gesellschaftliche Aufgabe in Herne ist es, die Möglichkeiten zur Integration von Kindern im Alter von 0-6 Jahren zu gewährleisten. Wichtig war allen Trägern, die gesellschaftlichen Anforderungen anzunehmen, sich fachlich zu positionieren und eine Steuerung zu implementieren, die final eine gemeinschaftliche Zielvereinbarung darstellt.

Als Basis wird die Anzahl der Kinder von 0 bis unter 6 Jahren betrachtet, die in einem Kindergartenwohnbereich wohnen. In Relation wird dann die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund in demselben Raum betrachtet. Um die gesellschaftlichen Realitäten im Sozialraum abzubilden, müsste der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund aus den Kindergartenwohnbereichen sich auch in der Zusammensetzung der Kindertageseinrichtung widerspiegeln. 

Alle Mitglieder der AGTE einigten sich, dass im Rahmen eines Controllings eine individuelle Zielvereinbarung mit den einzelnen Einrichtungen der Kindergartenwohnbezirke und dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie abgeschlossen und die Kennzahl einer jeden Kita jährlich individuell betrachtet wird. Der Zeitrahmen für den Entwicklungsprozess einer Einrichtung wurde in einem Stufenplan mit drei Jahren festgesetzt. Im Rahmen des jährlichen Controllings wird die Zielerreichung evaluiert.

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. (§ 24 Absatz 2 SGB VIII)

Dies gilt für alle Kinder, die in Herne gemeldet sind. Ziel aller Träger in Herne ist es, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr unter Beachtung der Qualitätsstandards umzusetzen.

Durch die veränderte Prognose der Kinderzahlen in Herne, unter anderem bedingt durch die Zuwanderung, wird eine verbindliche  Absprache mit den Herner Trägern getroffen, dass unterjährig entstehende Platzbedarfe in Form einer Überbelegung von bis zu 2 Kindern pro Gruppe aufgefangen werden. Die Option der Überbelegung stellt lediglich ein vorübergehendes Instrument zur Sicherstellung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung dar.

Bei der Belegung ist zu beachten, dass Gruppen, in denen sich ein Kind mit Behinderung befindet, nicht überbelegt werden dürfen. Bei der Entscheidung einer Überbelegung sind auch die räumliche Ausstattung der Kindertageseinrichtung und die personelle Situation in der Kindertageseinrichtung zu berücksichtigen.

Weitere Überbelegungen mit mehr als 2 Kindern müssen im Einzelfall vom Landesjugendamt genehmigt werden. Die Koordination und Aufnahme von Kindern, die unterjährig einen Platz in einer Herner Tageseinrichtung benötigen, erfolgt über den Fachbereich 42 in Kooperation mit den pädagogischen Fachberatungen und im Bedarfsfall mit dem kommunalen Integrationszentrum.

Oberstes Ziel ist es jedoch, durch Ausbau und Neubau von Plätzen in Herner Kindertageseinrichtungen die Versorgung in Anlehnung an die gestiegenen Bedarfe sicherzustellen.

Die perspektivische Nutzung eines gemeinsamen Bedarfsanzeigeverfahrens für alle Herner Kindertageseinrichtungen gem. § 3b KiBiz soll zum Kindergartenjahr 2018/2019 erfolgen und wird den oben genannte Prozesse unterstützen.

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat im Rahmen der Strukturplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 festgestellt, dass die Plätze der bisher geförderten 22 Gruppen grundtzlich zur Gehrleistung derzeitiger und zukünftiger Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung weiter benötigt werden. Die Abstimmungsgespräche mit den Trägern zur Ausgestaltung der zukünftigen Vereinbarungen sowie zur Erarbeitung eines gemeinsamen Grundverständnisses haben stattgefunden. Hierdurch ist sichergestellt, dass eine gemeinschaftliche Haltung zur Erfüllung eines gesellschaftlichen Auftrages erarbeitet und internalisiert wurde. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den konfessionellen Trägern bis zur Revision des KiBiz die Pauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Monat und Gruppe auszukehren.

Zwar haben die Träger in ihren Vertragsverhandlungen auch eine Dynamisierung des Zuschusses analog der Dynamisierung der Kindpauschalen nach dem KiBiz gefordert. Durch die Änderungen des KiBiz zum 01.08.2016 erhalten die konfessionellen Träger jedoch durchschnittlich 4.507,59 €  mehr an Kindpauschalen pro Gruppe des Typs III befristet bis zum 31.07.2019. Durch die Anhebung der Kindpauschalen um 3% erhöht sich der kommunale Anteil des gesetzlichen Zuschusses im Vergleich zur alten Gesetzeslage um 942,85 € pro Gruppe des Typs III pro Jahr. Angesichts dieser Situation und insbesondere aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Herne wird von einer Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse abgesehen.

Wie oben dargestellt, geben die Träger an, dass die zusätzliche Finanzierung aus dem KiBiz die tatchlichen Kostensteigerungen weder abbildet noch auffängt. Die Träger haben sich daher ausbedungen, die vertragliche Vereinbarung jährlich zumchsten Kindergartenjahr kündigen zu können. Eine Kündigung muss bis zum 15.2. eines jeden Jahres erfolgen.

Die Träger haben somit jährlich die Möglichkeit, über die Weiterführung von geförderten Gruppen zu entscheiden.

Die Förderung der Gruppen in den von den Trägern benannten Einrichtungen stellt keine Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Herne dar. Gem. § 20 Abs. 1 KiBiz erhalten kirchliche Einrichtungen oder Einrichtungen von Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechtes 88% der Kindpauschalen nach § 19 KiBiz ausgezahlt. Die übrigen Träger in Herne werden mit  höheren Pauschalen gefördert. (91 %, 96 %)

Bei Aufgabe der Gruppenform III durch die konfessionellen Träger und Übernahme der konfessionellen Gruppen der Gruppenform III durch die Stadt Herne würde auf diese eine weitaus höhere Belastung zukommen.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 


Anlagen:
Zusammenstellung der geförderten Gruppen

Aufstellung freiwillige Zuschüsse konfessioneller Träger

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusammenstellung der geförderten Gruppen (35 KB) PDF-Dokument (65 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Aufstellung freiwillige Zuschüsse konfessioneller Träger (26 KB) PDF-Dokument (67 KB)