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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0845  

Betreff: Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fischer-Friedhoff, Kerstin
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Fischer-Friedhoff, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Entscheidung
02.02.2017 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                 


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt die Benennung folgender stimmberechtigter Mitglieder für den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Herne als Vertreter/-in aus der Gruppe der blinden/sehbehinderten Menschen:

 

 

MitgliedStellvertreter/-in

 

 

Herr Stefan WeißFrau Julia Guhl

 

                  


Sachverhalt:
 

Der Herner Blinden- und Sehbehindertenverein, Bezirksgruppe Herne/Castrop-Rauxel hat sich zum Jahresende 2016 aufgelöst und der bisherige Vertreter für die blinden/sehbehinderten Menschen im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Erich Wiesmann sowie dessen Vertreterin, Frau Renate Bootsmann, sind ausgeschieden.

Als Nachfolger wurde Herr Stefan Weiß sowie Frau Julia Guhl als dessen Stellvertreterin von Pro Retina e. V. (Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegeneration) vorgeschlagen.

 

§ 3 der Geschäftsordnung des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 03.12.2009 regelt die Zusammensetzung des Beirates.

Danach benennt der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren u. a. sechs stimmberechtigte Stadtverordnete bzw. sachkundige Bürger/-innen aus seinen Reihen sowie sechs Vertreter/-innen aus den örtlichen Behindertenorganisationen/-gruppierungen.

Dabei soll ein Mitglied aus der Gruppe der blinden/sehbehinderten Menschen stammen.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Chudziak