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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
XXX |
XXX |
XXX |
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den
Vertretern/innen der Stadt
Die
Gesellschafterversammlungen der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung
und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) und der Herner Versorgungs- und
Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) nehmen die vorgenannten Wirtschaftspläne
zustimmend zur Kenntnis und erheben keine Einwände.
Die
Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung
und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) nimmt den vorgenannten Wirtschaftsplan
zustimmend zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.
Sachverhalt:
Zu
1:
Gemäß § 14 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages der HCR obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Zu
2:
Gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der HBG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor oder zu Beginn des Geschäftsjahres hierüber beschließen kann.
Zu
3:
Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 12 des Gesellschaftsvertrages der HVN entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Zu
4:
Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der VVH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Die
Wirtschaftspläne sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der
Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet worden.
Die
Aufsichtsräte der jeweiligen Gesellschaften sollen in ihren Sitzungen am
25.11.2004 die Wirtschaftspläne vorberaten.
Die
Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften sollen in ihren
Sitzungen am 17.12.2004 die Wirtschaftspläne für das Jahr 2005 feststellen.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
Keine.