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Vorlage - 2004/0775  

Betreff: Straßenbahn Herne Castrop-Rauxel GmbH (HCR), Herner Bädergesellschaft mbH (HBG), Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN), Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH): Wirtschaftspläne 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:Fb 21 / Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
10.12.2004 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

XXX

XXX

XXX

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt

 

  1. wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2005 mit einem Fehlbetrag der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von Tsd. € 5.131 festzustellen.

 

  1. wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2005 mit einem Fehlbetrag von Tsd. € 1.771 festzustellen.

 

Die Gesellschafterversammlungen der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) und der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) nehmen die vorgenannten Wirtschaftspläne zustimmend zur Kenntnis und erheben keine Einwände.

 

  1. wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN) die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2005 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von Tsd. € 6.948 festzustellen.

 

Die Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) nimmt den vorgenannten Wirtschaftsplan zustimmend zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

 

  1. wird in der nächsten Gesellschafterversammung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2005 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von Tsd. € 6.666 festzustellen.

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zu 1:

 

Gemäß § 14 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages der HCR obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

 

 

Zu 2:

 

Gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der HBG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor oder zu Beginn des Geschäftsjahres hierüber beschließen kann.

 

 

Zu 3:

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 12 des Gesellschaftsvertrages der HVN entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

 

 

Zu 4:

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 1  des Gesellschaftsvertrages der VVH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

 

 

Die Wirtschaftspläne sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet worden.

 

Die Aufsichtsräte der jeweiligen Gesellschaften sollen in ihren Sitzungen am 25.11.2004 die Wirtschaftspläne vorberaten.

 

Die Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften sollen in ihren Sitzungen am 17.12.2004 die Wirtschaftspläne für das Jahr 2005 feststellen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Keine.