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Vorlage - 2017/0256  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 255, - Hunbergstraße -,
Stadtbezirk Sodingen
Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Muhss, 3001
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.04.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
03.05.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
10.05.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
23.05.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.                                          


Beschlussvorschlag:

1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255, - Hunbergstraße -, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

                                                    


Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 255Hunbergstraße – umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch das Bahngelände, im Osten durch den Ostrand der Hunbergstraße, im Süden durch die Castroper Straße und im Westen durch das Bahngelände im Bereich des Stellwerks.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

Für die Wache 1 der Berufsfeuerwehr der Stadt Herne an der Sodinger Straße 9 in Herne-Mitte wird ein neuer Standort benötigt. Aufgrund der erforderlichen Erreichbarkeiten ist die Standortanforderung sehr hoch. Im Rahmen der Analyse geeigneter Standorte erwies sich der Bereich des ehemaligen Rangierbahnhofs mit Ringlokschuppen an der Hunbergstraße nördlich der Castroper Straße als besonders geeignet.

 

Für die städtebauliche Nutzung des ehemaligen Bahnareals ist eine qualifizierte Erschließung unabhängig von der Hunbergstraße erforderlich. Die Größe des brachliegenden Rangierbahnhofs ermöglicht  neben der Nutzung für die geplante Feuerwache zudem weitere flankierende gewerbliche Nutzungen.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Zur Erschließung des ehemaligen Bahnareals soll der Hölkeskampring über die Einmündung zur Castroper Straße hinaus verlängert werden. Dieser neue Kreuzungsbereich muss für den reibungslosen Ablauf von Rettungseinsätzen der geplanten neuen Feuerwache der Berufsfeuerwehr ertüchtigt werden.

 

Ergänzend zu dem geplanten Standort der Feuerwache ist die Ansiedlung weiterer gewerblicher Nutzungen aus dem Bereich der Sanitätsdienste oder ähnlicher gewerblicher Nutzungen vorgesehen.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Für den geplanten Bereich der Feuerwehr sind im Bebauungplan „Flächen für Gemeinbedarf“ vorgesehen.

 

Für die weiteren gewerblichen Nutzungen ist entweder die Festsetzung als „Gewerbegebiet“ oder bei besonderer Spezifizierung der Nutzung die Festsetzung als „Sondergebiet“ möglich.

 

Die Erschließung soll im erweiterten Kreuzungsbereich als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt werden.

 

Im Rahmen des Planverfahrens wird der Schutzanspruch des angrenzenden bestehenden Wohnens an der Hunbergstraße hinsichtlich der potentiellen Immissionen besondere Beachtung finden.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Dabei  wird unter anderem die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Thierhoff)

Stadträtin

 


Anlagen:
 

1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (A4, Stadtplan, ohne Maßstab)

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans (ALK, Maßstab auf Plan)                                        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 255_01_Anlage_Hunbergstrasse_Lage_im _Stadtgebiet_2017-04-10 (624 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP 255_02_Anlage_Hunbergstrasse_Geltungsbereich_unmaßstäblich_2017-04-11 (7237 KB)