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Sachverhalt:
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung ist die Betriebsleitung verpflichtet, den Oberbürgermeister, den Kämmerer und den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Abwicklung des Vermögensplanes im Vergleich zum Vorjahr und mit Bezug zur Jahresplanung des aktuellen Wirtschaftsjahres schriftlich zu unterrichten. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist eine quartalsweise Berichterstattung vorgeschrieben.
Der Bericht gibt einen Überblick über die wesentlichen Abweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen der Monate Januar bis März 2017 unter besonderer Berücksichtigung des 1. Quartals. Darüber hinaus wird der aktuelle Sachstand über die Bautätigkeiten und die Personalentwicklung gegeben.
Die Betriebsleitung
Fürtges
Anlagen:
Bericht zum Ende des 1. Quartals 2017
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung Januar bis März 2017
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Deckblatt Zwischenbericht 1.Q (53 KB) | (65 KB) | |||
2 | öffentlich | 1. Quartalsbericht GMH 17 (252 KB) | (127 KB) | |||
3 | öffentlich | Plan GuV 2017 (18 KB) | (75 KB) |