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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0462  

Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit "Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung" zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
04.07.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:12.07

Bez.:Ordnungs-angelegenheiten

Nr.:12.07.04

Bez.:Lebensmittel-überwachung

-          40.000,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                             


Beschlussvorschlag:
 

Die seit dem 01.07.2012 bestehende interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne für die Aufgabenbereiche Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung soll über den 31.12.2017 hinaus zu geänderten Rahmenbedingungen fortgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Herne eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu erstellen und abzuschließen, die die bisherige Vereinbarung vom 21.06.2012 ersetzt. Damit wird der Kreis Recklinghausen ab dem 01.01.2018 auch weiterhin die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschriebenen Aufgaben des Veterinärwesens und der Lebensmittel-überwachung der Stadt Herne im Rahmen einer delegierten Aufgabenübertragung in eigener Zuständigkeit übernehmen.

 

Das Verfahren bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung.

                           


Sachverhalt:
 

 1. Anlass/Ausgangslage

 

Die Stadt Herne und der Kreis Recklinghausen haben gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 21.06.2012 seit dem 01.07.2012 die Aufgabenbereiche Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der beiden Verwaltungen in eine gemeinsame Organisationseinheit zusammengelegt. Der Kreis Recklinghausen hat die Aufgaben des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung der Stadt Herne im Rahmen einer delegierten Aufgabenübertragung in eigener Zuständigkeit gegen Kostenerstattung übernommen. Die Stadt Herne hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt mit der Maßgabe, eine neue Vereinbarung zu geänderten Rahmenbedingungen abzuschließen. Aufgrund der positiven Zusammenarbeit soll die öffentlich-rechtliche Vereinbarung fortgeführt werden. 

Im Hinblick auf die angestrebte Fortführung haben bereits zwischen Vertretern der Stadt Herne und des Kreises Recklinghausen Abstimmungsgespräche stattgefunden.

 

 

2. Ziele/Potenziale/Synergien

 

Mit der Zusammenlegung wird auch zukünftig die Erwartung verbunden, sowohl die bestehenden Qualitätsstandards zu sichern als auch Kostenreduzierungen und damit Beiträge zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen. Aus diesen Gründen und wegen der besonderen Bedeutung, die dem Verbraucherschutz und der Tiergesundheit zukommt, wollen die Vertragspartner die bisherige vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit weiter fortführen.

 

Durch Bündelung von Kräften und Kompetenzen wird die Handlungsfähigkeit gesteigert und im Verhältnis zwischen der Stadt Herne und dem Kreis Recklinghausen auch zukünftig zu  einer „win-win“- Situation führen.

 

Vorteile einer gemeinsamen Organisationseinheit für die Stadt Herne und den Kreis Recklinghausen:

 

  • Kostenreduzierung im Bereich Personalwesen durch Synergien

 

  • Kostenreduzierung im Bereich Tierseuchenkrisenmanagement (reduzierte Kosten für Materialbeschaffung etc.)

 

  • Bessere Auslastung von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Expertenwissen

 

  • Sicherung der Aufgabenerfüllung durch eine verbreiterte Personalbasis, personelle Engpässe (z. B. bei Krankheit und Urlaub) und Arbeitsspitzen (z. B. bei Ausbrüchen von Seuchen) können leichter kompensiert werden

 

  • Vereinfachte Vertretungsregelungen in der Mitarbeiterschaft, da eine größere Mitarbeiterschaft zur Verfügung steht (z. B. im Bereich des Sekretariates), verbesserter Kundenservice durch qualifizierte Vertreter

 

  • Zentrales Qualitätsmanagement (QM), eingebunden in das Landes-QM

 

  • Spezialisierungsmöglichkeit einzelner Mitarbeiter (QM, Spezialsoftware BALVI iP etc.)

 

  • Reduzierung der Erstellungskosten für kommunale Dienstleistungen (z. B. gemeinsame Ausschreibungen im Bereich des Kurierdienstes oder bei der Tierkörperbeseitigung)

 

  • Dauerhafte Bewältigung von gestiegenen Anforderungen (die Aufgabenwahrnehmung wird immer komplexer und vielfältiger insb. im Bereich des Verbraucherschutzes, Bewältigung und Umsetzung komplexer Gesetzgebung auf EU-, Bundes- und Landesebene)

 

  • Eine ortsnahe Aufgabenwahrnehmung ist sichergestellt

 

  • Nutzung von Größenvorteilen; auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung (z. B. durch effizientere Nutzung der Gerätschaften; die Zunahme der gemeinschaftlich zu erledigenden Fälle ermöglicht durch weitere Spezialisierungsmöglichkeiten der Fachkräfte eine effektivere Aufgaben-erledigung)

 

  • Die für eine Seuchenbekämpfung erforderlichen Materialien (Hochdruckreiniger, DEKON-Schleusen, Desinfektionsmaterialien, Bekleidung etc.) werden beim Kreis Recklinghausen vorgehalten und können der gemeinsamen Organisationseinheit zur Verfügung gestellt werden. Ein vom Kreis Recklinghausen im Rahmen der Seuchenbekämpfung erprobtes und funktionsfähiges Logistikzentrum steht der gemeinsamen Organisationseinheit auf dem Gebiet der Stadt Marl zur Verfügung

 

  • Durch intensive Gespräche und Verhandlungen mit dem Chemischen Untersuchungsamt Westfallen konnten durch die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen für die Stadt Herne eine Reduktion der Kosten bei den amtlichen Probenuntersuchungen erzielt werden. Diese sanken von ehemals ca. 3,38 € pro Einwohner auf ca. 2,65 € pro Einwohner.

 

  • Eine weitere konkrete Kostenersparnis ergibt sich durch eine gemeinsame Ausschreibung im Bereich Tierkörperbeseitigung. Gemäß § 3 Abs. 1 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) in Verbindung mit § 29 Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierSG TierNebG NRW) sind grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte zur Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten im Sinne der VO (EG) 1069/2009 verpflichtet. Die der Stadt Herne und dem Kreis Recklinghausen obliegende Beseitigungspflicht ist derzeit im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf ein privates Entsorgungsunternehmen übertragen worden. Die Laufzeit des Beseitigungsvertrages und damit die Pflichtenübertragung endet für den Kreis Recklinghausen am 31.12.2018 und für die Stadt Herne am 31.12.2017, wobei die Stadt Herne bei einer Fortführung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung optional sich noch dem Laufzeitende des Kreises anpassen kann. Angesichts der Komplexität der betroffenen Rechtsbereiche sowie vor dem Hintergrund des jährlichen Ausgabevolumens im Bereich Tierkörperbeseitigung ist neben einer verwaltungsmäßigen Begleitung eine externe Rechtsberatung erforderlich. Der Kreis Recklinghausen rechnet hierfür mit Kosten in Höhe von 20.000 Euro. Im Rahmen einer gemeinsamen Organisationseinheit werden durch eine gemeinsame Bearbeitung die anfallenden Kosten einer Ausschreibung deutlich geringer gehalten werden.

 

Alleine in dem Zeitraum der aktuellen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind auf die Städte und Kreise eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben im Bereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen zugekommen.

 

Die Einführung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes (Hygiene-Ampel) führt im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu einer erheblichen Mehrbelastung insbesondere der Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter.  Darüber hinaus ist voraussichtlich eine erhebliche Ausweitung der Anzahl der Lebensmittelkontrolleure zu erwarten, da dann ein erheblicher Teil der Kontrollen nach dem sogenannten Vier-Augen-Prinzip durchzuführen wäre.

 

Durch das Inkrafttreten der 30. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 26.04.2016 (GV. NRW. S. 236) am 14.05.2016 wurden erstmals in Nordrhein-Westfalen Tarifstellen eingefügt, die die Erhebung von Gebühren für Regelkontrollen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung ermöglichen. Um die Einnahmen für die ca. 6.500 Plankontrollen jährlich zu generieren sind in entsprechendem Umfang zusätzlich durch die Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter Gebührenbescheide zu erstellen und zu verwalten.

 

Auch die neueingefügten §§ 58a – 58g Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) legen den Tierhaltern landwirtschaftlicher Nutztiere weitere Pflichten bzgl. des Einsatzes von Antibiotika in der Tiermast (Hühner, Puten, Rinder und Schweine) und deren Dokumentation auf. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben führt insbesondere im tierärztlichen Bereich zu erheblichen Mehraufgaben.

 

Auch durch den Einsatz von Spezialsoftware und neuer Hardware sind im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die Herausforderungen an die Mitarbeiterinnen und –mitarbeiter angestiegen. Hier ist insbesondere der Bereich Lebensmittelüberwachung anzuführen, da neuerdings bei den Lebensmittelkontrollen  BALVI-mobil eingesetzt werden. Um die Qualität der Lebensmittelkontrolle zu verbessern und Synergieeffekte zu erzielen werden die Ergebnisse der Betriebskontrollen durch die Lebensmittelkontrolleure mittels Laptop elektronisch erfasst. Die Einführung und Umsetzung dieses Programms wird fachdienstintern durch einen speziell geschulten Mitarbeiter der Lebensmittelkontrolle begleitet, so dass Reibungsverluste vermieden werden können.  

 

Insbesondere kleinere Organisationseinheiten dürften durch die aktuellen und die noch zu erwartenden Mehraufgaben vor schwer zu lösenden Problemen gestellt sein. 

 

Auch die Bekämpfung von Tierseuchen (z. B. Vogelgrippe, Geflügel- und Schweinepest, Blauzungenkrankheit) erfordert zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowohl erhebliches Kapital als auch Fachwissen. Der Kreis Recklinghausen hat im Rahmen der Bekämpfung der Schweinepest im Jahre 2006 in der Stadt Haltern am See entsprechende Kenntnisse gewonnen.

 

Auch im letzten und diesem Jahr erforderte das aktuelle Seuchengeschehen die Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Tierbestände in der Stadt Herne und im Kreis Recklinghausen. Seit November 2016 wurden in Deutschland regelmäßig Infektionen von Wildvögeln mit hochpathogener Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8(HPAIV H5N8) festgestellt. In mehreren Bundesländern wurde der Erreger sogar in Hausflügelbeständen diagnostiziert. Auch der Kreis Recklinghausen war unmittelbar durch den Fund eines an der Geflügelpest verendeten Wildvogels auf dem Gebiet der Stadt Herten betroffen.

 

Für die qualifizierte Bewältigung von Krisen stehen den einzelnen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern derzeit kaum ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Zurückliegende Krisen haben gezeigt, dass nur größere Zusammenschlüsse diese bewältigen können.

 

Auch an die Lebensmittelüberwachung werden zum Schutz der Verbraucher seitens des Gesetzgebers besondere Anforderungen gestellt. Hier sei auf die letzten Lebensmittelskandale (u. a. EHEC, Gammelfleisch) verwiesen.

 

Zukünftig kann den gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen nur durch eine Spezialisierung des tierärztlichen und nichttierärztlichen Personals begegnet werden. Diesem Umstand wird u. a. durch die Einstellung eines Lebensmittelchemikers Rechnung getragen.

 

Auch die umfangreiche und detaillierte Berichtspflicht in sämtlichen Bereichen des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung erfordern personelle Ressourcen, die nur eine größere Organisationseinheit vollumfänglich gerecht werden kann.

 

Darüber hinaus sind bis jetzt in die Zusammenführung der verschiedenen Organisationseinheiten erhebliche Ressourcen eingesetzt worden, da dies die ehemals unterschiedlichen Organisationsformen bei der Stadt Herne und dem Kreis Recklinghausen erforderten. Dieser  z. T. sehr aufwendige Prozess ist nunmehr weitgehend abgeschlossen, so dass nunmehr keine Hindernisse einer effektiven Aufgabenerledigung entgegenstehen.

 

 

3. Rechtsform der gemeinsamen Organisationseinheit

 

Aufgrund der Bestimmung des §  Abs. 2 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 5 GO NRW und 23 ff. GKG kommt für die gemeinsame Wahrnehmung von Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, um solche handelt es sich bei den Aufgaben des Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, nur das Instrument der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in Frage.

 

 

4. Personalbedarf

 

Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen werden für die für die Stadt Herne wahrzunehmenden Aufgaben zunächst folgende Stellen zugrunde gelegt:

 

  • 2,0 Stellen im tierärztlichen/wissenschaftlichen Bereich(bisher: 2,5 Stellen)
  • 3,0 Stellen im Verwaltungsbereich(bisher: 2,5 Stellen)
  • 3,0 Stellen im Bereich der Lebensmittelkontrolle (Lebensmittelkontrolleure)

 

Die Auswahl der erforderlichen Mitarbeiter für den tierärztlichen Bereich und den Verwaltungsmitarbeitern obliegt dem Kreis Recklinghausen. Zwei Stellen im Bereich der Lebensmittelüberwachung sind derzeit durch Mitarbeiterinnen der Stadt Herne besetzt. Näheres wird durch einen Personalgestellungsvertrag geregelt.

 

 

5. Kosten/Abrechnung

 

Bei den Abrechnungsmodalitäten wird von der Stadt Herne und dem Kreis Recklinghausen eine Überarbeitung gewünscht, weil die gelebte Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre aufgezeigt hat, dass die Aufwands- und Ertragsermittlung aufgrund nicht pauschalierter Abrechnung einen hohen Verwaltungsaufwand erzeugt und sich in der Umsetzung als unpraktisch erwiesen hat.

Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen werden für die für die Stadt Herne wahrzunehmenden Aufgaben zunächst folgende Stellen zugrunde gelegt:

 

  • 2,0 Stellen im tierärztlichen/wissenschaftlichen Bereich (1,0 x A14; 1,0 x EG 14)
  • 3,0 Stellen im Verwaltungsbereich (1,0 x A10; 1,0 x EG 9b, 1,0 x A8)
  • 3,0 Stellen im Bereich der Lebensmittelkontrolle (3,0 x EG 9a)

 

In die Berechnung fließen die Arbeitsplatzkosten gemäß KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in der für das Abrechnungsjahr jeweils gültigen Fassung ein. Die Gemeinkosten werden mit 20 % veranschlagt.

Von der Abrechnung ausgenommen sind diejenigen Stellen, welche die Stadt Herne im Bereich der Lebensmittelüberwachung im Abrechnungszeitraum besetzt.

Von diesen Stellen werden der Stadt Herne lediglich die Sach- und Gemeinkosten wie oben dargestellt in Rechnung gestellt.

 

 

 6.  Schnittmengen

 

Die Aufgabenerledigung bei der Stadt Herne und beim Kreis Recklinghausen im Bereich der Lebensmittelüberwachung ist in wesentlichen Punkten vereinheitlicht. Hier ist die Software BALVI iP zu nennen, die primär in den Bereichen Tierseuchen, Tierschutz und Lebensmittel eingesetzt wird. Auch die Qualitätsmanagement-Systeme der Stadt Herne und des Kreises Recklinghausen wurden weitestgehend harmonisiert und mit dem Landes-QM verknüpft.

Auch die übrige Bearbeitung der Verwaltungsvorgänge in elektronischer und Papierform ist mittlerweile vereinheitlicht und in einem Ablagesystem zusammengeführt.

Sowohl der Kreis als auch die Stadt Herne unterliegen der Fachaufsicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Naturschutz (LANUV).

 

 

7. Ausblick

 

Die interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Herne und dem Kreis Recklinghausen hat sich grundsätzlich bewährt und soll nach dem Wunsch beider Partner fortgeführt werden. Erkannte Optimierungsmöglichkeiten und erste Synergieeffekte finden in der nachjustierten neuen Vereinbarung ihren Niederschlag.

Aus der Sicht des Fachbereiches Öffentliche Ordnung und Sport sind bei der neuen Vereinbarung insbesondere auf der Abrechnungsseite zwei Probleme zu lösen, die eine sinnvolle Zusammenarbeit beeinträchtigen. Durch das komplexe Abrechnungsverfahren ist eine mit vertretbarem Aufwand behaftete Überprüfung der Jahresrechnung nicht möglich. Dies wurde bereits durch den Fachbereich Rechnungsprüfung festgestellt.

Durch die Form Jahresrechnung mit vorgeschalteten Abschlägen kam es immer wieder zu Nachzahlungen erheblicher Art, diese sind jeweils haushaltstechnisch schlecht zu verarbeiten.

Durch die nunmehr quasi durchgeführte Pauschalierung wird der Ansatz deutlich berechenbarer. Es soll eine Abrechnung nach KGST-Werten eingeführt werden, diese unterliegt zwar auch einer gewissen Steigerung, diese Unwägbarkeiten sind jedoch deutlich geringer als bei der bisherigen Regelung. Der Vorteil der Berechenbarkeit ist aus der Sicht des Fachbereiches Öffentliche Ordnung und Sport deutlich höher zu bewerten als die eigentliche Einsparung, die im kommenden Jahr nach ersten Berechnungen bei ca. 40.000,00 Euro liegen wird.

 

Für das Jahr 2018 werden folgende Ausgaben für die IKZ erwartet:

Nach den o. g. KGST-Werten rund 645.000,00 Euro, im Jahr 2017 werden vergleichbar die Kosten für die IKZ rund 685.000,00 Euro betragen.

 

Im Leistungsbereich werden durch die neue Vereinbarung deutliche Steigerungen im Bereich der Dokumentation und Information festgelegt.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak

Stadtrat          


Anlagen:
 

Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Entwurf Nebenabrede