Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0488
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt die nachfolgend aufgeführten Anpassungsvorschläge (Fettdruck) der Abschnitte 5.1 bis 5.3 und 7. zu den Durchführungsbestimmungen der Richtlinien der Stadt Herne für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern sowie von Personen, die sich um den Sport in Herne in besonderem Maße verdient gemacht haben (Sportlerehrungsrichtlinien), Neufassung vom 03. Dezember 2014, zuletzt geändert am 02. Dezember 2015:
5.1 Die Leistungshierarchie, die den Ehrungskriterien zugrunde liegt, umfasst vier
Leistungsstufen (LS):
LS 1:Internationale Erfolge (z. B. Olympische Spiele, WM, EM, Einsatz in einer
National-Mannschaft, Welt- oder Europarekord).
LS 2: Nationale Erfolge (z. B. DM, 1. Bundesliga, Pokal, Deutscher Rekord).
LS 3: „Westdeutsche“ Erfolge (unterhalb Leistungsstufe 2, grundsätzlich ohne
NRW-Ebene).
LS 4:Erfolge auf höchster NRW-Ebene in den Sportarten Basketball, Judo und
Kegeln, die wie Erfolge der LS 3 zu werten sind.
Nur für Jugend: 1. Platz bei Wettbewerben der LS 4 wird in allen Sportarten
geehrt!
5.2 Einer Ehrung muss ein Wettkampf vorausgehen, kampflos errungene Erfolge
werden nicht geehrt. Die hierfür maßgebliche Mindest-Teilnehmerzahl beträgt
drei. Erfolge bei Wettkämpfen, die keine konkreten Qualifikations-
Leistungsmerkmale erfordern („Offene Meisterschaften“), werden nicht geehrt.
5.3 Die Ehrungskriterien umfassen außerdem:
Ehrung in Silber:
2. bei Deutschen Meisterschaften oder in deutschen Pokalwettbewerben.
Ehrung in Bronze:
3. bei Deutschen Meisterschaften oder in deutschen Pokalwettbewerben.
7. Ehrungsvorschläge gemäß Punkt 6. der Richtlinien zur Sportlerehrung sind bis
spätestens 30. November eines Jahres einzureichen.
Ehrungsvorschläge für erst nach diesem Datum erbrachte Leistungen sind
unverzüglich nachzureichen.
Sachverhalt:
Mit der Sportlerinnen- und Sportlerehrung 2014 der Stadt Herne fanden die aktualisierten Ehrungsrichtlinien vom 03.12.2014 inklusiver neuer Durchführungsbestimmungen ihre erste praktische Anwendung. Nach vorliegendem Erfahrungsbericht sollen hinsichtlich der Transparenz des Inhalts in den Durchführungsbestimmungen sowie der Effektivität in ihrer Anwendung Anpassungen erfolgen. Hierfür wird neben den Durchführungsbestimmungen selbst auch das Vorschlagsformular einer Überarbeitung unterzogen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Synopse Anpassungsvorschläge Durchführungsbestimmungen
Entwurf neues Vorschlagsformular
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Ehrungsordnung_2014_Anpassungsvorschläge_17-07-10 (617 KB) |