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Vorlage - 2017/0538
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Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilpläne (Teilergebnispläne / Teilfinanzpläne) des Haushaltsplanentwurfes 2018 der Produkte 42.01 (Eigene Sportstätten) und 42.02 (Sportförderung) – aus dem Produktbereich Sportförderung – wie vorgeschlagen, festzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung berät der Sportausschuss über die Haushaltsplanvoranschläge des Fachbereiches Öffentliche Ordnung und Sport – Abteilung Sport (Haushalt „Sport“).
Grundlage für die Haushaltsplanberatung ist der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2017, dort insbesondere der Produktbereich 42 – Sportförderung mit den Teilplänen 42.01 und 42.02.
Die im Beschlussvorschlag angesprochenen Teilpläne zu den Produkten
42.01 Eigene Sportstätten
42.02Sportförderung
befinden sich auf den Seiten
42.01 Eigene Sportstätten S. 447 - 457
42.02 Sportförderung S. 458 - 464
In der Entwurfsplanung für den Haushalt 2018 sind die Baumaßnahmen „Stadion Nebenplatz“ und „Spl. Schaeferstr.“ getauscht. Die entsprechenden Änderungsanträge sind gestellt. Eine redaktionelle Änderung erfolgt zur Abschlussplanung (siehe Anlage 3 – Veränderungsnachweise). Die Baumaßnahme „Stadion Nebenplatz“ erfolgt dann, wie auch ursprünglich geplant, im Jahr 2018. Der geplante Umbau des Spl. Schaeferstr. erfolgt im Jahr 2019.
Der Produktbereich Sportförderung beinhaltet auch noch die Produkte 42.03 Bäder sowie 42.04 Revierpark. Diese werden jedoch nicht durch den Sportausschuss beschlossen und sind daher nicht Gegenstand dieser Beratungen.
Hinweise für die Haushaltsplanberatung:
Die Produktbeschreibungen sowie die darin enthaltenen Produktziele und Produktkennzahlen spiegeln im Entwurf des Haushaltsplans die Vorschläge der Verwaltung wider und sind durch den Ausschuss veränderbar.
Dies kann zu Wechselwirkungen folgender Art führen:
- Das Ändern von Produktzielen/Kennzahlen kann Veränderungen der
entsprechenden Haushaltsansätze zur Folge haben.
- Das Ändern oder Ergänzen von Produktzielen kann sich auf
korrespondierende Kennzahlen auswirken.
- Das Ändern oder Ergänzen von Kennzahlen kann Auswirkungen auf
Produktziele haben.
- Änderungen am Text der Produktbeschreibung.
Diese komprimierte Darstellungsform durch NKF erschwert die Beschlussfassung der Gremien, da keine Einzeldarstellungen mehr erfolgen. Um eine Beschlussfassung zu erleichtern, hat die Verwaltung erläuternde Listen erstellt und diese als Anlage 2 beigefügt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Anlage 1: Auszug der relevanten Seiten des Haushaltsplanentwurfes
Anlage 2: Erläuternde Listen des Fachbereichs
Anlage 3: Veränderungsnachweise zur Abschlussplanung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Auszug der relevanten Seiten des Haushaltsplanentwurfes (733 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2 zum Haushaltsplanentwurf 2018 (25 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Veränderungsnachweis Abschlussplanung (12 KB) |