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Vorlage - 2017/0546
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilpläne (Teilergebnis- und Teilfinanzpläne) des Haushaltsplanentwurfes 2018 zu den in dieser Vorlage aufgeführten Produkten wie vorgeschlagen festzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung berät der Ausschuss für Umweltschutz über die Haushaltsplanvoranschläge der Maßnahmen des Umweltschutzes mit Ausnahme der Voranschläge, für deren Beratung ein anderer Ausschuss zuständig ist.
In die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz fallen die Teilpläne zu den Produkten 5503 des Fachbereichs Stadtgrün und 5601 des Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung.
Somit stehen die Teilpläne folgender Produkte zur Beratung an:
| Fach- bereich |
Seiten | |
55 | Natur- und Landschaftspflege |
| 588-591 |
5503 | Natur und Landschaft | FB 55 | 611-617 |
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56 | Umweltschutz |
| 618-620 |
5601 | Umweltschutz | FB 51 | 621-627 |
(FB 55 = Fachbereich Stadtgrün / FB 51 = Fachbereich Umwelt und Stadtplanung) Hinweise für die Haushaltsplanberatung:
Die Produktbeschreibungen sowie die darin enthaltenen Produktziele und Produktkennzahlen spiegeln im Entwurf des Haushaltsplans die Vorschläge der Verwaltung wider und sind durch den Ausschuss veränderbar.
Dies kann zu Wechselwirkungen folgender Art führen:
- Das Ändern von Produktzielen/Kennzahlen kann Veränderungen der entsprechenden Haushaltsansätze zur Folge haben.
- Das Ändern oder Ergänzen von Produktzielen kann sich auf korrespondierende Kennzahlen auswirken.
- Das Ändern oder Ergänzen von Kennzahlen kann Auswirkungen auf Produktziele haben.
- Änderungen am Text der Produktbeschreibung.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 = Auszug der relevanten Seiten des Haushaltsplanentwurfes
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1, UA 2017-09-26 (1073 KB) |