Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0579  

Betreff: Fünfundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Zywietz, TiboAktenzeichen:44/2-Zy.
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.10.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
07.11.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.11.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne

 

billigt anliegende Gebührenbedarfsberechnung,

 

beschließt die als Anlage beigefügte fünfundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne,

 

beauftragt die Verwaltung damit, zu prüfen, zu welchen Konditionen entsorgung herne AöR mit der organisatorischen Übernahme der Herner Wochenmärkte, beauftragt werden kann und

 

erteilt zudem einen Prüfauftrag inwieweit werbliche Mittel (z. B. Nutzung der Internet-präsenz der Stadt Herne) zur Attraktivitätssteigerung der Herner Wochenmärkte eingesetzt werden können.

            


Sachverhalt:

 

Die Stadt Herne ist zurzeit Veranstalterin von elf Wochenmärkten an acht Standorten.

 

Die für den Betrieb von Wochenmärkten entstehenden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den innerhalb der Verwaltung anfallenden Personalkosten, den internen Verrechnungen (z. B. für Grundstücke, Energiekosten, kalkulatorische Overheadkosten etc.) sowie den Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung. Diese Aufwendungen werden über die Marktstandsgebührensatzung auf die Nutzer/-innen verlagert.

 

In den letzten Jahren stiegen die Aufwendungen im Rahmen der gängigen Preissteigerungsraten. Die zugrunde liegenden Flächen hingegen, welche an Händler/-innen vergeben werden, sanken stark.

 

Die hiernach entstehende Gebührenerhöhung (von 1,80 €/m² auf 2,10 €/m² bzw. von
2,50 €/m² auf 2,80 €/m² für Tageshändler/-innen) fand keine politische Akzeptanz, weswegen die Verwaltung auf die eigentlich geplante Einbringung der Gebührensatzung in der letzten Ratssitzung des Jahres 2016 verzichtete und in Abstimmung mit den beteiligten Interessengruppen nach Verbesserungsmöglichkeiten suchte.

 

Der erste Entwurf der Gebührenberechnung für das Haushaltsjahr 2018, welcher im Mai 2017 vorgestellt wurde, umfasste gar eine Anhebung der Gebühren von 1,80 €/m² auf
2,30 €/m² bzw. von 2,50 €/m² auf 3,20 €/m² für Tageshändler/-innen.

 

Zur Problemlösung fanden seit Februar 2017 regelmäßig Sitzungen des Arbeitskreises Wochenmärkte (bestehend aus Markthändlervertretern, den Fraktionen, entsorgung Herne, des FB 21 sowie des FB 44) statt.

 

Hieraus ergaben sich nachfolgende Ergebnisse:

 

  1. Durch Mithilfe von entsorgung herne und unter einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts, wurden die Gebühren für 2017 „eingefroren“ und konnten somit im Vergleich zu 2016 stabil gehalten werden.

 

  1. Die erste Kalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2018 sieht erneut eine erhebliche Steigerung vor. Diese erklärt sich vor dem Hintergrund der zuletzt erneut verringerten vergebenen Flächen von rund 174.000,00 m² auf ca. 151.000,00 m².

 

  1. Aus diesem Grund favorisiert der Arbeitskreis Wochenmärkte das Modell die extrem defizitären Wochenmarktstandorte Röhlinghausen und Horsthausen auszugliedern. Diese sollen zukünftig im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis weiterbetrieben werden. Somit bestehen für Bürgerinnen und Bürger zunächst keine sichtbaren Änderungen. Markthändler/-innen hingegen zahlen einen verringerten Gebührensatz gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Herne (1,00 € pro m²). Hinzu kommt eine Pauschale für Abfallentsorgung und Strom.

 

  1. Die organisatorische Ausgliederung hat auch eine Nichtberücksichtigung der defizitären Standorte in der Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr zur Folge. Dies wiederum führt dazu, dass die Gebühren lediglich von 1,80 € auf 2,20 €/m² bzw. von 2,50 € auf 2,90 €/m² für Tageshändler/-innen angehoben werden müssen.

 

  1. Des Weiteren soll eine Prüfung durch entsorgung herne gemeinsam mit der Verwaltung erfolgen, in welcher Form und zu welchen Tarifen eine Veranstalterrolle durch entsorgung herne eingenommen werden kann.

 

Maßnahme/Lösungsvorschlag:

Es besteht ein Konsens im Arbeitskreis „Wochenmärkte“ über die oben genannte Vorgehensweise, weswegen dazu geraten wird, diese entsprechend umzusetzen.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak

Stadtrat            


Anlagen
Gebührenbedarfsberechnung

Fünfundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung            

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung 2018 + 25. Satzung zur Änderung (101 KB)