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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne
billigt anliegende Gebührenbedarfsberechnung,
beschließt die als Anlage beigefügte fünfundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne,
beauftragt die Verwaltung damit, zu prüfen, zu welchen Konditionen entsorgung herne AöR mit der organisatorischen Übernahme der Herner Wochenmärkte, beauftragt werden kann und
erteilt zudem einen Prüfauftrag inwieweit werbliche Mittel (z. B. Nutzung der Internet-präsenz der Stadt Herne) zur Attraktivitätssteigerung der Herner Wochenmärkte eingesetzt werden können.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne ist zurzeit Veranstalterin von elf Wochenmärkten an acht Standorten.
Die für den Betrieb von Wochenmärkten entstehenden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den innerhalb der Verwaltung anfallenden Personalkosten, den internen Verrechnungen (z. B. für Grundstücke, Energiekosten, kalkulatorische Overheadkosten etc.) sowie den Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung. Diese Aufwendungen werden über die Marktstandsgebührensatzung auf die Nutzer/-innen verlagert.
In den letzten Jahren stiegen die Aufwendungen im Rahmen der gängigen Preissteigerungsraten. Die zugrunde liegenden Flächen hingegen, welche an Händler/-innen vergeben werden, sanken stark.
Die hiernach entstehende Gebührenerhöhung (von 1,80 €/m² auf 2,10 €/m² bzw. von
2,50 €/m² auf 2,80 €/m² für Tageshändler/-innen) fand keine politische Akzeptanz, weswegen die Verwaltung auf die eigentlich geplante Einbringung der Gebührensatzung in der letzten Ratssitzung des Jahres 2016 verzichtete und in Abstimmung mit den beteiligten Interessengruppen nach Verbesserungsmöglichkeiten suchte.
Der erste Entwurf der Gebührenberechnung für das Haushaltsjahr 2018, welcher im Mai 2017 vorgestellt wurde, umfasste gar eine Anhebung der Gebühren von 1,80 €/m² auf
2,30 €/m² bzw. von 2,50 €/m² auf 3,20 €/m² für Tageshändler/-innen.
Zur Problemlösung fanden seit Februar 2017 regelmäßig Sitzungen des Arbeitskreises Wochenmärkte (bestehend aus Markthändlervertretern, den Fraktionen, entsorgung Herne, des FB 21 sowie des FB 44) statt.
Hieraus ergaben sich nachfolgende Ergebnisse:
Maßnahme/Lösungsvorschlag:
Es besteht ein Konsens im Arbeitskreis „Wochenmärkte“ über die oben genannte Vorgehensweise, weswegen dazu geraten wird, diese entsprechend umzusetzen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Stadtrat
Anlagen
Gebührenbedarfsberechnung
Fünfundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gebührenbedarfsberechnung 2018 + 25. Satzung zur Änderung (101 KB) |