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Vorlage - 2017/0582
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Sachverhalt:
Dem Ausschuss für Umweltschutz wurde am 1.2.2017 der Antrag der Fa. Suez RR IWS Remediation GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der thermischen Bodenreinigungsanlage gem. § 16 BImSchG zur Kenntnis gegeben.
Kurz danach, im Juni 2017 wurde der aktuelle Notfallplan der Firma Suez öffentlich ausgelegt. Nach unseren Informationen haben Einwohnerinnen und Einwohner Einwände gegen den Notfallplan eingelegt.
Besonders bemängelt wurde, das ein Großteil der Unterlagen geschwärzt waren. So waren nicht folgende Informationen nicht einsichtig:
• Angaben zur Art der gefährlichen Stoffe, die dort verarbeitet werden oder lagern
• Angaben über Gefahrenpotentiale
• Angaben über mögliche Ausbreitungsprognosen bei Störfallen
• Angaben über einen möglichen Dominoeffekte mit anderen umliegenden Störfallbetrieben wie z.b. INEOS oder Evonik
Außerdem weist der ausgelegte externe Notfallplan erhebliche Mängel z.B. bei der Betrachtung möglicher Dennoch-Störfälle auf.
Neben der Aufstellung des externen Notfallplan ist die Fa. Suez verpflichtet, einen Sicherheitsbericht zu erstellen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann und wo werden die Ergebnisse der Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum externen Notfallplan öffentlich ausgelegt?
2. Was passiert bei einem hypothetischen Szenario eines Brandes oder eines ähnlichen Unfalls in der Nähe eines Containers, das mangels Vorsorgemaßnahmen noch durch Sofortmaßnahmen zu beherrschen ist?
3. Welche Folgen hat das für Anwohner und welche Ausbreitungsfaktoren sind zu berücksichtigen?
4. Wo ist der Sicherheitsbericht einsehbar?
5. Ist das Umweltbundesamt über den Betrieb der thermischen Bodenreini- gungsanlage sowie über den Änderungsantrag informiert?
Anlagen:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 170926_UMW_Suez (59 KB) |