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Vorlage - 2003/0618  

Betreff: Erschließung des Geländes Am Knie/Bladenhorster Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 134/1 Castroper Straße/Bladenhorster Straße, 1. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Sablinski
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
16.09.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
26.09.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxxx

xxxx

Vermögenshaushalt

 

Die Finanzierung der Erschließungskosten für die Verkehrserschließung und der Entwässerungseinrichtungen erfolgt durch die HGW. Für die Folgejahre fallen für die Stadt Herne die allgemeinen Unterhaltungskosten an.

 

Ergänzende Informationen (Bauzeit o.a.)

 

Nach Vorliegen der Maßnahmebeschlüsse kann der Erschließungsvertrag unterzeichnet werden, so dass dann im Auftrag der HGW die notwendigen Erschließungsanlagen erstellt werden können.

 

Die endgültige Fertigstellung der Erschließungsstraße ist abhängig vom Fortschritt der geplanten Wohnhäuser auf den frei bebaubaren Grundstücken. Der Erschließungsträger verpflichtet sich nach 80 % Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen aber spätestens bis zum 31. Dezember 2007 die Erschließungsanlagen endgültig fertiggestellt zu haben. Bis dahin verpflichtet sich der Erschließungsträger, eine befestigte Baustraße sowie die entwässerungstechnischen Einrichtungen zu erstellen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Sodingen beschließt:

 

1.        Den Bau der Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 134/1 Castroper Straße/Bladenhorster Straße, 1. Änderung einschl. der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen gemäß der Ausführungsplanung des Architekturbüros Welsen + Köhne GbR in Herne, vom 06. August 2003 sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

 

 

2.        Die Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen zwischen der Straße Am Knie und Bladenhorster Straße gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die Herner Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft GmbH (HGW) zu übertragen und diese nach Fertigstellung in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadt Herne zu übernehmen.

 

       Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag        abzuschließen.

Begründung:

Begründung:

 

I.           Begründung zu Beschlussvorschlag 1.:

 

 

1.      Veranlassung der Maßnahme

 

Die HGW beabsichtigt, die in der Stadt Herne gelegenen Grundstücke Gemarkung Holthausen Flur 2 Flurstücke 201 - 207 einer Wohnbebauung (ca. 16 Einfamilienhäuser) zuzuführen. Das Gelände befindet sich im Eigentum der HGW. Die HGW als Eigentümer des Baugrundstückes übernimmt die Funktion des Erschließungsträgers.

 

 

2.      Beschreibung des Plangebietes und der örtlichen Verhältnisse

 

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Holthausen und ist über die Straßen Am Knie/ Bladenhorster Straße /Castroper Straße an das Straßennetz angeschlossen.

 

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ist im Bebauungsplan als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen. Für den Bebauungsplan liegt ein Satzungsbeschluss vom 22. Juli 2003 vor. Die HGW entwickelt das Gelände, um es Bauwilligen bauträgerfrei zur Verfügung zu stellen.

 

Das Gelände wird der vorhandenen Bebauung angepasst. Die derzeitige extrem grundwassernahe Geländeform wird dabei angehoben. Die von den Bauwerken verdrängten Bodenmassen werden wieder vor Ort eingebaut oder auf eine geeignete Bodendeponie gebracht.

 

 

3.      Entwässerung

 

Das Baugebiet "Am Knie" wird konsequent im Trennsystem entwässert.

 

Für die Entsorgung des Schmutzwassers ist in den Wohnstraßen ein Kanal DN 200 mit Anbindung an die Bladenhorster Straße vorgesehen. Die Regenwasserentsorgung der Wohnwege, der Wohnstraßen und der privaten, bebauten und befestigten Flächen soll über das s. g. Geo-Protect-System realisiert werden.

 

 

Beschreibung des Geo-Protect-Systems:

 

Um möglichst klein dimensionierte Kanalsysteme auslegen zu können oder für die gesetzlich empfohlene Regenwasserversickerung möglichst wenig Versickerungsfläche beanspruchen zu müssen, wird das Regenwasser der versiegelten Flächen (privat und städtisch) in das Geo-Protect-System eingeleitet und zwischengespeichert. Diese Zwischenspeicherung erfolgt im Geo-Protect-System über eine spezielle Schottertragschicht unterhalb der Straße, um es nachfolgend über einen verlängerten Zeitraum in kleineren Abflussmengen an die geplante Versickerungsfläche abzugeben. Als Notüberlauf wird eine konstruktive Verbindung als Rohrleitung zwischen dem oberen Bereich der Versickerungsmulde und dem Schmutzwasserkanal hergestellt.

 

Bei der Planung des Erschließungsgebietes erfolgte eine Abwägung der Vor- und Nachteile des Geo-Protect-Systems gegenüber konventioneller Entwässerungssysteme. Danach entstehen der Stadt Herne durch den Einsatz des Geo-Protect-Systems keine Nachteile; vielmehr werden die Unterhaltungskosten durch dieses System im hiesigen Fall geringer ausfallen als bei alternativen Lösungen.

 

 

4.      Verkehrserschließung

 

Die spätere Erschließungsstraße wird als Mischverkehrsfläche gestaltet (niveaugleicher Ausbau ohne straßenbegleitende Gehwege) und mit Zeichen 325/326 der StVO (Beginn bzw. Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches) gekennzeichnet.

 

Die geplante Erschließungsstraße wird westlich über die Straße Am Knie und östlich über die Bladenhorster Straße an das bestehende Straßennetz angebunden (Tempo-30-Zone). Zur Verdeutlichung der verkehrsberuhigten Zone im Wohngebiet werden die Gehwegbereiche der o.a. Straßen über die Einmündungsbereiche der Wohnstraße geführt, so dass diese eine Überfahrt (Form einer Grundstückszufahrt) erhält. Die Überfahrbereiche werden radfahrerfreundlich (Bordsteinabsenkung ca. 1 cm) und behinderten- bzw. schulweggerecht (fühlbare Bordsteinkante ca. 3 cm) gestaltet.

 

Soweit zusätzliche Wohnstraßen im Baugebiet erforderlich werden, wird die HGW diese als Privatstraßen (Privatwege) ausbauen.

 

 

4.1 Dimensionierung

 

Die Mischverkehrsfläche erhält mit 5,50 m einen ausreichend breit dimensionierten Straßenquerschnitt für die zu erwartende Verkehrsbelastung aus den maximal 16 geplanten Einfamilienhäusern. Neben einer farbig abgesetzten Pflasterbänderung sind aufgrund der relativ kurzen Abschnittsbildung keine verkehrsberuhigten Straßeneinbauten vorgesehen.

 

Der Straßenaufbau erfolgt in Abstimmung und nach Standardvorgaben der Stadt Herne. Danach erhält die später öffentliche Mischverkehrsfläche eine Gesamtstärke von insgesamt 80 cm. Die Einbaustärke ist ausreichend bemessen, um die spätere Verkehrsbelastung (Befahrung mit Müllfahrzeugen) aufzunehmen.

 

Die Oberfläche der Straße erhält einen Belag aus Betonverbundpflaster (grau). Die Stellplätze erhalten eine Oberfläche aus wasserdurchlässigen Öko-Pflastersteinen (braun-nuanciert) mit Rasenfuge.

 

 

4.2 Stellplätze

 

Im Plangebiet sind 11 Stellplätze als öffentliche Stellplätze gemäß Flächenfestsetzung im Bebauungsplan 134/1 ausgewiesen.

 

 

4.3 Beleuchtung

 

Die Verkehrsflächen werden in ausreichender Form mit Mastaufsatzleuchten verkehrssicher beleuchtet, dies gilt auch - in verminderter Form - für den Übergangszustand bis zur endgültigen Fertigstellung der Erschließungsstraße. Die endgültigen Leuchtenstandorte werden der geplanten Wohnbebauung angepasst.

 

 

4.4  Begrünung

 

Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen sind drei Baumanpflanzungen vorgesehen. Da sich die geplanten Baumstandorte ausschließlich im Bereich der öffentlichen Stellplätze befinden, wird eine entsprechende Baumart gewählt, die diesen Standort berücksichtigt.

 

 

5.      Müllentsorgung

 

Die Müllentsorgung erfolgt über die neue Wohnstraße. Im südlichen Bereich der Stichstraße ist eine ausreichende Wendeanlage vorgesehen.

 

 

II.         Begründung zu Beschlussvorschlag 2.:

 

Die Herner Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft GmbH beabsichtigt, die in der Stadt Herne gelegenen Grundstücke Gemarkung Holthausen Flur 2 Flurstücke 201 - 207 einer Wohnbebauung zuzuführen. Das Erschließungsgebiet soll durch eine Wohnstraße erschlossen werden, die die Straße Am Knie mit der Bladenhorster Straße verbindet. Das Gelände liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 134. Seitens der Verwaltung bestehen hiergegen keine Bedenken.

 

Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlage nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 01) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.

 

 

Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:

 

-      Der Ausbau umfasst die Erstellung der Entwässerungseinrichtungen, der Straßen- und        Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns.

 

              Die HGW verpflichtet sich, die Herstellung der o. a. Erschließungsanlagen bis zur        Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser, spätestens bis zum 31. Dezember 2007,        endgültig abzuschließen (technische Herstellung einschließlich Eigentumsübertragung der        erforderlichen Grundstücksflächen an die Stadt Herne).

 

-      Die HGW wird verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße        Gebrauchstauglichkeit der von ihr herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die        Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Verdingungsordnung für        Bauleistungen (VOB).

 

-      Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne    diese in ihre Baulast übernehmen.

 

Die Parteien beabsichtigen, im Anschluss an die Abnahme einen  Grundstücksübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die  öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen auf die Stadt übertragen werden.

 

Danach erfolgt die Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr durch die Stadt Herne.

 

Eine Beteiligung der Stadt an den Erschließungskosten ist nicht vorgesehen, da die Novellierung des Baugesetzbuches durch das  Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 die Gemeinden bei Erschließungsverträgen von der Verpflichtung freistellt, den 10 %-igen Anteil des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes selbst tragen zu müssen.