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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0708  

Betreff: Anfrage: Absperrung der Roehenstraße durch privaten Bauzaun
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Heidinger, Ingo
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
07.11.2017 
des Haupt- und Personalausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

In der Ausgabe der WAZ vom 10.10.2017 wurde darüber berichtet, dass sich das Möbelhaus Zurbrüggen erweitern will und dafür Grundstücke an der Roehenstraße erworben hat. Um diese Grundstücke vor illegaler Müllentsorgung zu schützen, wurde von der Fa. Zurbrüggen zwischen den zwei Häusern im Kreuzungsbereich ein Bauzaun aufgestellt, der das Befahren und Betreten der öffentlich gewidmeten Roehenstraße komplett verhinderte. Dies führte logischerweise zu Anliegerbeschwerden und zu der zitierten Aussage der Verwaltung: „Ein Sperren der Straße wäre ein unerlaubter Eingriff in den öffentlichen Verkehr.“ Abgesehen davon, dass in einer solchen Aussage der Konjunktiv „wäre“ deplaziert ist, wirft der gesamte Vorgang mehrere Fragen auf.

 

Und zwar unter anderem Diese:

1.    Wie ist das eigenmächtige Absperren einer öffentlichen Straße juristisch zu beurteilen?

2.    Wurden entsprechende Schritte gegen die Fa. Zurbrüggen eingeleitet?

3.    Wenn ja, welche? (Antwort ggf. im n.ö. Teil)

4.    Ist für den Entzug des Status „öffentlich gewidmet“ einer Straße ein Ratsbeschluß erforderlich oder handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung?

5.    Haben die übrigen Anlieger der Roehenstraße nicht mindestens eine Entschuldigung verdient? Wie sieht die Stadt Herne das und wird sie ggf. darauf hinwirken, dass die Anlieger eine Entschuldigung erhalten?

6.    Wie stellt sich der gesamte Ablauf dieses unerhörten Vorgangs aus Sicht der Verwaltung dar?

7.    Ist inzwischen ein Bauantrag zum Zweck der Erweiterung des Zurbrüggen-Möbelhauses gestellt worden? Wenn ja, welchen Inhalt hat Dieser?

8.    Ist die Erweiterung schon im REHK besprochen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9.    Wem gehört der Grund und Boden, auf dem die Roehenstraße mit ihren Nebenanlagen liegt, im Einzelnen? (Antwort ggf. im n.ö. Teil)

 


Anlage:
 

Original der Anfrage          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20171107_anfrage_roehenstr (90 KB)