Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0711
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:1203 Bez.:Öffentl.Rechtl. Leistungsentgelte | Nr.: Bez.: | in 2018: 50.000,--€ in 2019: 50.000,--€ in 2020: 50.000,--€ usw. |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte Gebührensatzung für Amtshandlungen des Standesamtes einschließlich der Erläuterungen zu der Gebührenbedarfsberechung (sh. Anlagen 1 bis 3).
Sachverhalt:
Für die Amtshandlungen des Standesamtes der Stadt Herne werden bislang Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben. Diese Gebührenordnung dient den meisten Gemeinden in NRW als Grundlage für die Erhebung ihrer Gebühren.
Mittlerweile steigt aber die Zahl der Kommunen, die nach § 2 Absatz 3 des Gebührengesetzes NRW die Möglichkeit nutzen, eigene Satzungen mit abweichenden Gebührensätzen zu erlassen.
Für den Erlass einer eigenen Gebührensatzung sprechen mehrere Gründe:
Im Zuge der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung besteht die Möglichkeit, durch eine nachvollziehbare Ausschöpfung des Gebührenrahmens die Einnahmesituation in diesem Bereich deutlich zu verbessern. Die zu erwartenden Gebühreneinnahmen im Standesamt werden jährlich mit 200.000 Euro veranschlagt. Nach einer ersten Einschätzung ließen sich die Einnahmen durch die geplanten Erhöhungen um ca. 40.000 bis 60.000 Euro steigern.
Es gibt weitere nachvollziehbare Gründe für den Erlass einer eigenen Gebührensatzung.
Die zum 25.04.2017 beschlossenen Änderungen bei der Allgemeinen Verwaltungs-gebührenordnung NRW haben zu keiner Anpassung der Tarifstellen für die Leistungen des Standesamtes geführt. Somit sind seit 2009 keine allgemeinen Kostensteigerungen mehr eingeflossen.
Darüber hinaus wird bei einigen Tarifstellen der benötigte Arbeitsaufwand nicht adäquat berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die für ausländische Beteiligte erbracht werden. Die Beschaffung von notwendigen rechtssicheren Dokumenten aus dem Ausland hat sich durch die weltweite Ausweitung der Krisenregionen zunehmend erschwert und erfordert oftmals einen weitaus höheren Bearbeitungsaufwand als noch vor einigen Jahren.
Die Gebührensatzung soll nach Beratung in den politischen Gremien zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Erläuterung zur Anlage 3:
Es wurde eine Übersicht erstellt, in der die Gebührentarife der Städte mit den bereits abweichenden Gebührentarifen aufgeführt sind. Daraus wird ersichtlich, dass sich die beabsichtigten Gebührenanpassungen in einem normalen Maß zu vergleichbaren Tarifen anderer Kommunen befinden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Frank Burbulla
Anlagen:
Anlage 1: Satzung mit dem entspr. Gebührentarif
Anlage 2: Erläuterungen zu der Gebührenbedarfsberechung
Anlage 3: Übersicht Gebührentarife der Städte
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Gebührensatzung Standesamt- Anlage1 (30 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Gebührenbedarfsberechnung angepasst - Anlage 2 (38 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Gebührenvergleich Städte in Euro - Anlage 3 (29 KB) | ![]() |