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Vorlage - 2017/0759
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3110 Bez.: GBH | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | -530.000,00 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 530.000,00 € festzustellen.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung stellt lt. § 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GBH so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Für das Geschäftsjahr 2018 weist der Wirtschaftsplan der GBH einen Jahresfehlbetrag von 530.000,00 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 570.008,00 €) aus.
Der Aufsichtsrat der GBH soll den Wirtschaftsplan gemäß § 12 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 30.11.2017 vorberaten.
Gemäß § 8 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Ein Termin für die Gesellschafterversammlung stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
Der Wirtschaftsplan 2018 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine