Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0761
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.127.000,00 € festzustellen.
Sachverhalt:
Gemäß § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HGW stellt die Gesellschaft so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Im Jahr 2018 wird lt. Wirtschaftsplan der HGW ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.127.000,00 € prognostiziert (Vorjahr: Jahresüberschuss: 1.087.000,00 €).
Nach § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der HGW berät der Aufsichtsrat alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen, vor. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.11.2017 den Wirtschaftsplan 2018 entsprechend vorberaten. Gemäß § 7 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes Aufgabe der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist für den 13.12.2017 terminiert.
Der Wirtschaftsplan ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine