Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0771
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat stimmt der von der Verwaltung beabsichtigten Befreiung nach § 67 BNatSchG i. V. mit Ziffer 7.2.1 Buchstaben A.a, A.b, A.e, A.h und A.i des Landschaftsplanes im Zusammenhang mit der von der Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (SEH) geplanten Entflechtung des Quellzuflusses In der Falsche zu.
Sachverhalt:
Mit der Zukunftsvereinbarung Regenwasser haben sich 2005 alle Städte des Emschergebiets, das Umweltministerium NRW und die Emschergenossenschaft (EG) das wasserwirtschaftlichen Ziel gesetzt, sauberes Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation und zu den Kläranlagen zu leiten, sondern wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen.
In diesem Zusammenhang plant die Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (SEH) im Bereich der Straße „In der Falsche“ eine Entflechtung des Quellzuflusses, der derzeitig in den städtischen Mischwasserkanal eingeleitet wird.
Der Quellwasserzulauf in der Siedlungsgehölzfläche zwischen der Straße „In der Falsche“ und der Kreuzung „Am Revierpark“ / Sodinger Straße soll abgefangen und über ein separates Pumpwerk in Richtung der Straße Am Ruhmbach geleitet werden, wo er anschließend über einen Übergabeschacht dem Langelohbach zugeführt wird.
Von der Maßnahme ist das Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.14 – Ostbachtal betroffen, so dass eine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes erforderlich ist.
Die Maßnahme und deren Auswirkungen auf das Schutzgebiet sind in dem als Anlage beigefügten Landschaftspflegerischen Begleitplan ausführlich dargestellt. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Insgesamt ist die Maßnahme ein Baustein zur Renaturierung des Emschersystems und dient daher auch dem Natur- und Artenschutz. Da zudem die mit der Maßnahme verbundenen Eingriffe im Rahmen der Maßnahme ausreichend kompensiert werden, beabsichtigt die Verwaltung, die erforderliche Befreiung zu erteilen.
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
( Kuhl )
Anlagen:
1 Landschaftspflegerischer Begleitplan
2 Artenschutzprüfung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | LBP In der Falsche Herne neu (6702 KB) | |||
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2 | öffentlich | Plan 1 Biotopbestand Blatt 1-1 (1988 KB) | |||
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3 | öffentlich | Plan 2 Planung und Konflikte Blatt 2-1 (2366 KB) | |||
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4 | öffentlich | Plan 3 Maßnahmen Blatt 3-1 (2236 KB) | |||
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5 | öffentlich | ASP In der Falsche Herne (1757 KB) |