Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0778
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:6101 Bez.:Allgemeine Finanzwirtschaft | Nr.:1 Bez.:Steuern und ähnliche Abgaben | 5.365.000 € p.a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:--- Bez.:--- | Nr.:--- Bez.:--- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne gemäß Anlage.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne soll in seiner Sitzung am 28.11.2017 die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2018 bis 2021 beschließen. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Maßnahmen werden vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse umgesetzt.
Nach der bereits zum Haushaltsjahr 2016 erfolgten Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 560 % auf 600 % ist nunmehr eine weitere Erhöhung um 145 %-Punkte auf 745 % Hebesatz ab dem Jahr 2018 vorgesehen.
Die Maßnahme wird mit diesem Beschluss umgesetzt.
Der Steuersatz für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) wird nicht verändert.
Die Hebesatzanhebung um 145 %-Punkte oder um 24,1 % führt bei der Grundsteuer B zu einer Steigerung der Erträge i. H. v. 5.365.000 €.
Benachbarte Kommunen im Umfeld Hernes weisen u. a. Steuersätze von 825 % bis zu 910 % in der Spitze auf.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Entwurf der Vierten Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt He (25 KB) | ![]() |