Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0779
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:6101 Bez.:Allgemeine Finanzwirtschaft | Nr.:1 Bez.:Steuern und ähnliche Abgaben | 380.000 € p.a. |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Herne gemäß Anlage.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt soll in seiner Sitzung am 28.11.2017 die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2018 bis 2021 beschließen. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Maßnahmen werden vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse umgesetzt.
Als zusätzliche Maßnahme sind ab 2018 die um ein Jahr vorgezogene Erhöhung der Vergnügungssteuer und die Erhöhung des Besteuerungsmaßstabes um 2 %-Punkte vorgesehen.
Der Steuersatz von 20 % der Einspielergebnisse der Geldspielgeräte wurde zum 01.01.2017 beschlossen. Es wird vorgeschlagen, den Steuersatz der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung auf 22 % des Einspielergebnisses zu erhöhen.
Entwicklung der Spielhallen und der aufgestellten Geldspielgeräte
Die Anzahl der aktiven Spielhallen ist im letzten Jahr unverändert bei 71 geblieben. Es gab lediglich geringfügige Schwankungen durch Betreiberwechsel.
Das bisher in diesem Jahr ermittelte durchschnittliche Einspielergebnis aller Spielhallen beläuft sich auf ca. 21.000 € (pro Monat/je Spielhalle). Das ist eine Steigerung um 300 € gegenüber dem durchschnittlichen Einspielergebnis im Jahr 2016.
Bei dem bisherigen Steuersatz von 20 % vom durchschnittlichen Einspielergebnis beträgt die Vergnügungssteuer 4200 € (pro Monat/je Spielhalle). Bei einem Steuersatz von 22 % würde die Steuer 4620 € betragen. Das ergibt eine Steigerung von 420 € bzw. um 10 %. Für 2018 wären für die Erhöhung 328.020 € für 11 abrechnungsfähige Monate zu erwarten.
(71 Spielhallen x 420 € x 11 Monate)
Da die Steueranmeldung bis zum 10. Tag des nachfolgenden Kalendermonats vorzulegen ist, kann der Erhöhungsbetrag im folgenden Jahr lediglich für 11 Monate berechnet werden.
Entwicklung der aufgestellten Geldspielgeräte in Gaststätten oder ähnliche Betrieben
In 97 Gaststätten oder ähnlichen Betrieben (Aufstellungsorte) sind Geldspielgeräte aufgestellt.
Das bisher in diesem Jahr ermittelte durchschnittliche Einspielergebnis beläuft sich auf ca. 2.500 € (pro Monat/je Aufstellungsort). Dies ist eine Steigerung um 60 € gegenüber dem durchschnittlichen Einspielergebnis im Jahr 2016.
Bei dem bisherigen Steuersatz von 20 % vom durchschnittlichen Einspielergebnis beträgt die Vergnügungssteuer 500 € (pro Monat/je Aufstellungsort). Bei einem Steuersatz von 22 % würde die monatliche Steuer 550 € betragen. Das ergibt eine Steigerung von 50 € bzw. um 10 %. Für 2018 wären für die Erhöhung 53.350 € für 11 abrechnungsfähige Monate zu erwarten. (97 Aufstellungsorte x 50 € x 11 Monate)
Resümee
Die Vergnügungssteuer dient nicht allein der Einnahmeerzielung der Gemeinde, sondern verfolgt auch ordnungspolitische Ziele.
Die Anzahl der Spielhallen, die ca. 86 % des jährlichen Gesamteinspielergebnisses ausmachen, hat sich in Herne seit 2016 nicht verändert. Die Anzahl der Gaststätten und ähnlichen Betriebe und die hier aufgestellten Geldspielgeräte, die ca. 14 % des jährlichen Gesamteinspielergebnisses ausmachen, haben sich geringfügig vermindert. Gründe hierfür stellen unter anderem das generelle Zurückgehen der Gaststätten in Deutschland dar. Darüber hinaus bauen Aufsteller weniger lohnende Apparate in Gaststätten ab.
Der jetzige Steuersatz hat keine erdrosselnde Wirkung der Vergnügungssteuer und führt nicht zur Eindämmung der Spielhallen und der aufgestellten Geldspielgeräte in Gaststätten und ähnlichen Betrieben. Durch die Erhöhung des Steuersatzes von 20 auf 22 % wird es folglich nicht zu einer erdrosselnden Wirkung der Vergnügungssteuer kommen.
Die zu erwartenden Erträge werden sich auf insgesamt ca. 380.000 € belaufen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Entwurf der Sechsten Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Herne
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwurf der Sechsten Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Herne (19 KB) | ![]() |