Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0797
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 57.01 Bez.: Finanzbeziehungen zu Unternehmen | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | -600.000,00 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschafts-förderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.064.000,00 € festzustellen.
Sachverhalt:
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WFG stellt die Geschäftsführung so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Im Jahr 2018 wird lt. Wirtschaftsplan der WFG ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.064.000,00 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 992.000,00 €) prognostiziert.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist die Kapitalzuführung für die WFG seit dem Jahr 2010 von 900 T€ auf 800 T€ abgesenkt worden. In den Jahren 2017 und 2018 soll die WFG in Abstimmung mit der Geschäftsführung jeweils einen Betrag i. H. v. 600 T€ erhalten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat die Angelegenheit gemäß § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der WFG in seiner Sitzung am 22. November 2017 vorberaten. Gemäß § 7 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Die Sitzung der Gesellschafterversammlung ist für den 18. Dezember 2017 terminiert.
Der Wirtschaftsplan 2018 der WFG wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine