Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0802
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH.
Sachverhalt:
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Herne. Der Gesellschaftsvertrag enthält unter § 2 den „Gegenstand des Unternehmens“, der die Aufgaben der Gesellschaft darstellt.
Der bisherige Weg der Betrauung der Gesellschaft mit Aufgaben des Allgemeinwohls soll aus beihilferechtlichen Gründen in eine neue Form gefasst werden, um einerseits nach Vorgaben des Europäischen Beihilferechts Transparenz und Ordnungsmäßigkeit zu dokumentieren und andererseits um steuerrechtliche Klarheit zu sichern.
Im Gesellschaftszweck des Gesellschaftsvertrags der WFG sind i. d. R. bereits die Punkte enthalten, die auch Bestandteil eines Betrauungsaktes sein müssen. Regelungen zu Berechnung, Überwachung und etwaige Änderungen der kommunalen Zahlungen sowie Vorkehrungen bezüglich einer möglichen Überkompensation fehlen dagegen häufig. Insbesondere entsprechen die bestehenden Vorgaben nicht dem Formerfordernis eines Betrauungsaktes als einseitigen Verwaltungsakt. Es ist daher aufgrund der geltenden EU-Bestimmungen erforderlich, einen sog. Betrauungsakt zu erlassen.
Der Betrauungsakt muss Ausführungen zu den durch das Unternehmen übernommenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI), zur zeitlichen Begrenzung der Übertragung der übernommenen Aufgaben – maximal 10 Jahre möglich mit Option der Verlängerung –, zur Vermeidung einer Überkompensation mit evtl. Rückerstattungsregelung, zu Berichtspflicht und Vorhaltepflicht von Unterlagen und ggf. eine Regelung für die Änderung der Zahlung enthalten.
Die Laufzeiten des Betrauungsaktes und des darauf basierenden Zuwendungsbescheides können grundsätzlich voneinander abweichen. Die WFG soll in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 – entsprechend dem Haushaltsplan 2017 – jeweils 600.000 € von der Stadt Herne als Zuführung zur Kapitalrücklage erhalten. Entsprechend weist der Zuwendungsbescheid (vgl. Anlage 2), dessen Anlage wiederum der Betrauungsakt sein wird, diesen Betrag aus.
Frühzeitig im Jahr 2018 sollen Gespräche zwischen der Stadt Herne und der WFG über die Höhe der zukünftigen Zuwendung erfolgen.
Beschlussfassungen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der WFG sind entsprechend dem Gesellschaftsvertrag nicht notwendig.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
- Betrauungsakt der Stadt Herne für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH
- Zuwendungsbescheid der Stadt Herne für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Vorlage 2017_0802 Anlage 1 Betrauungsakt WFG (49 KB) | |||
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2 | öffentlich | Vorlage 2017_0802 Anlage 2 Zuwendungsbescheid WFG (81 KB) |