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Sachverhalt:
Im Rahmen ihrer Informationspflicht gegenüber den politischen Gremien der Stadt Herne legt
die Verwaltung den Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen der Stadt Herne für die Jahre 2015 und 2016 zur Kenntnisnahme vor.
Nach § 14 Abs. 11 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) müssen die zuständigen Behörden alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden (hier: Bezirksregierung Arnsberg) zur Verfügung zu stellen.
Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde unterscheidet sich strukturell von den bisherigen Berichten, da zu Beginn des Jahres 2017 über die Bezirksregierung Arnsberg erstmalig ein Struktur- und Gliederungsvorschlag zur Verfügung gestellt wurde. Die Bezirksregierung bittet, die darin vorgegebene Gliederungsreihenfolge einzuhalten, um Form und Inhalt aller Berichte zu harmonisieren und einen landesweiten Überblick über die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden in NRW zu ermöglichen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen für die Jahre 2015 und 2016
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen für die Jahre 2015 und 2016 (136 KB) |