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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0004  

Betreff: Einführung der Papierwertstofftonne und Änderung der Abfallsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Krieter, 2886
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
19.01.2005 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.02.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
15.02.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt weist den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts, entsorgung herne, an, der Einführung der Papierwertstofftonne auf freiwilliger  Basis zuzustimmen und die als Anlage beigefügte Änderung der Abfallsatzung zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Wirkung zum 01.01.2003 wurde entsorgung herne die Pflicht zur Abfallbeseitigung der Stadt Herne als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.

 

Zu den Aufgaben von entsorgung herne gehört der Erlass der Abfallsatzung, wobei der Verwaltungsrat von entsorgung herne gemäß § 6 der Unternehmenssatzung den Weisungen des Rates der Stadt unterliegt.

 

entsorgung herne beabsichtigt nunmehr die Änderung der Abfallentsorgung durch die Einführung der blauen Wertstofftonne für Papier, Pappe und Kartonagen und damit einhergehend die Änderung der Abfallsatzung in der beigefügten Form.

 

Die Einführung der Papiertonne wird von entsorgung herne wie folgt erläutert:

 

„Seit dem 01.01.2004 führt entsorgung herne die Papiersammlung (Wertstoffcontainer im Stadtgebiet) in eigener Verantwortung durch. Die hierfür benötigten Sachmittel (Container/Kfz) hat sie vom ehemaligen Sammler, der AGR GmbH käuflich erworben.

 

       Informationen zu diesem Bringsystem, den Kosten und Erlösen finden sich im Folienanhang auf Seite 2.

 

Bedingt durch den Wegfall der DSD-Sammelaufträge für die Leichtstoffverpackungen sind viele Städte in der Region den Weg in die Papiersammlung am Grundstück gegangen. Dies war wegen der vor Ort vorhandenen „gelben Behälter“, die nur umdeklariert werden mussten, auch nicht mit wesentlichem Aufwand verbunden.

 

Herne, das bei den Leichtstoffverpackungen gelbe Säcke benutzt, hat es da deutlich schwerer. Dennoch ist die Umstellung auf einen Holdienst in Verbindung mit der bereits bestehenden Containersammlung sinnvoll. Der kombinierte Hol-/Bringdienst ermöglicht eine höhere Wertstofferfassung, trägt zu einer Verbesserung des Stadtbildes (weniger Containerstandplätze) bei und erhält zudem Arbeitsplätze.

 

Nachstehend sind die unterschiedlichen Varianten einer möglichen Einführung mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen beschrieben:

 

1.      Zwangsweiser Anschluss aller Grundstückseigentümer oder freiwillige Teilnahme

 

2.      Hin- und Rücktransport der Behälter als Vollservice durch Mitarbeiter von entsorgung herne oder Bereitstellung der Behälter auf dem Gehweg durch den Grundstückseigentümer

 

3.      Eigene Leerungsgebühr oder Abwälzung der Kosten in die einheitliche Restabfallgebühr

 

 

 

Zu 1:

 

Gegen den Anschluss- und Benutzungszwang sprechen folgende Faktoren:

 

-          in Mehrfamilienhäusern z. T. erhebliche Standplatzprobleme (Standplätze in Kellern und auf Höfen bei hohem Behältergewicht)

 

-          eingeführte und gut angenommene Papiersammlung im Wertstoffcontainer

 

-          hohe Investitionskosten für die Neuanschaffung von ca. 30.000 Behältern

 

-          hoher Verwaltungsaufwand  für die große Anzahl der zu erwartenden Befreiungsanträge vom Anschluss- und Benutzungszwang

 

-          Gefahr der Fehlbefüllung deutlich größer als bei freiwilliger Teilnahme

 

Aufgrund der vorgenannten Schwierigkeiten und der zu erwartenden mangelnden Akzeptanz in der Bevölkerung (bestätigt sich gerade in unserer Nachbarstadt Bochum), sollte die Einführung der blauen Tonne auf freiwilliger Basis erfolgen.

 

 

 

Zu 2:

 

Probewiegungen haben ergeben, dass ein 240 l Papierbehälter etwa 50 kg schwer ist. Der zeitliche Aufwand für einen Transport über längere Strecken ist dadurch größer als bei der Restabfallentsorgung, wo der Müllwerker jeweils mehrere Behälter auf einem Weg mitnimmt.

 

Der bei der Restabfallentsorgung übliche und in der Gebühr enthaltene Vollservice wird derzeit durch zwei zusätzliche Müllwerker (insgesamt vier) je Sammelfahrzeug erbracht.

 

Die ab dem 01.01.2005 gültige neue Dienstvereinbarung hat als Ziel eine Reduzierung der Mülllader von vier auf drei Mitarbeiter festgeschrieben. In noch durchzuführenden Tests soll ermittelt werden, welche Leistungsnorm (Behälterleerung je Mitarbeiter und Tag) erreichbar ist. Die Ergebnisse sind analog auf die Papiersammlung übertragbar. In jedem Fall erfordert der Vollservice aber mehr Mitarbeiter und teilweise auch eine Ausweitung der Sachmittel.

 

In fast allen Städten, die eine blaue Wertstofftonne eingeführt haben, ist ein kostenloser Vollservice nicht üblich. Sollten die Nutzer den Transport nicht selbst durchführen wollen, so kann diese Dienstleistung gegen entsprechende Kostenerstattung bei entsorgung herne eingekauft werden.

 

Eine Einrechnung der Vollservicekosten in die Restabfallgebühr dürfte unter Beachtung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips nicht zulässig sein, weil nicht alle Anschlusspflichtigen die Wertstofftonne am Grundstück nutzen. Darüber hinaus wäre es auch ungerecht, zumal die Nichtnutzer den Transport ihrer Papier-/Pappemengen zum nächsten Wertstoffcontainer im Stadtgebiet auch selbst vornehmen.

 

Generell ist die Papiersammlung am Grundstück mit Mehrkosten verbunden. In den Rechenmodellen (Folienanhang Seite 3) sind die Kosten, Erlöse und  jeweiligen Gebührenbelastungen dargestellt.

 

Je nachdem wie viel Anschlusspflichtige am Holdienst teilnehmen, steigt die Gebührenbelastung zwischen 0,02 € und 0,04 € je Liter Behältervolumen.

 

 

 

Zu 3:

 

Gegen eine eigene Sondergebühr für die Papiertonne spricht die Tatsache, dass auch die Kosten für die Leerung der Papierwertstoffcontainer in der Restabfallgebühr enthalten sind. Es wird daher vorgeschlagen, die mit der Einführung des Holdienstes entstehenden zusätzlichen Kosten ebenfalls in diese einzurechnen. Hierdurch kann die blaue Tonne als kostenfreie und sinnvolle Alternative zu den Wertstoffcontainern angeboten werden. Der vorgenannte Gebührenmehraufwand für die blaue Tonne am Grundstück führt im Mittel zu einer höheren Jahresgebühr beim 80 l Behälter von 2,40 € und beim 1100 l Behälter von 33,--€. Dies erscheint durchaus vertretbar.

 

Je mehr Grundstückseigentümer von der blauen Wertstofftonne Gebrauch machen, umso stärker kann die Anzahl der Papiercontainer und Standplätze in den einzelnen Stadtteilen reduziert werden.

 

Eine generelle Aufgabe der Wertstoffcontainerstandplätze ist allerdings wegen der Verpflichtung, solche auch für die Glassammlung vorzuhalten, nicht möglich.

 

Die Containerreduzierung erspart Kosten bei dem jetzigen Bringsystem und dürfte auch zu einer Verbesserung des Stadtbildes und der Sauberkeit führen. Die Einsparpotentiale sind in den verschiedenen Rechenmodellen bereits berücksichtigt.

 

Die Berechnungen beruhen teilweise auf Annahmen, die nur schwer einschätzbar sind. Offen bleibt z.B. die Frage, welche und wieviel Behälter bei einer 4-wöchent­lichen Abfuhr nachgefragt werden. Hiernach richtet sich der Investitions- und Personalaufwand.

 

Offen bleibt auch, wie sich das Restabfallvolumen verändert. Gerade in Bereichen mit 1 bis 4 Familienhausbebauung dürfte der Drang nach kleineren oder weniger Restabfallbehältern ungebrochen sein.

 

Bei der Prüfung, ob die Mehrkosten im Sinne von Gebührenstabilität aufgefangen werden können, sind die Entsorgungsabläufe auf noch vorhandene Einsparpotenziale  untersucht  worden.

 

Folgende Möglichkeiten sind vorhanden:

 

·         Streckung der Leerungsintervalle 

 

Grundsätzlich ist die Umstellung von der wöchentlichen auf die 14tägige Leerung denkbar. Die Einsparpotenziale sind mit rund 300.000,-- € ermittelt worden (Folienanhang Seite 7)

 

Eine Änderung brächte durchaus auch Vorteile in der Sammellogistik. Durch die heute übliche Aufteilung in zwei Gruppen (rd. 70 % wöchentliche Leerung, 30 % 14tägig) bestehen in der Abwicklung, aber auch in der Tourenplanung nicht unerhebliche Probleme bei den Arbeitsabläufen.

 

Allerdings sind bei einer Streckung des Leerungsintervalls auch Nachteile zu erwarten. Viele Standplätze müssen für die steigende Behälterzahl vergrößert, vorhandene Müllboxen umgerüstet werden.

 

Zudem ist ein nicht abzuschätzender Unsicherheitsfaktor vorhanden, der darin besteht, dass viele Grundstückseigentümer versuchen werden, mit ihrer heutigen Behältergröße auch 14 Tage auszukommen.

 

Beim Versuch, hier eine Einschätzung vorzunehmen, wurde  ein Volumenverlust in einer Größenordnung von etwa 400.000 Litern als durchaus realistisch angesehen.

 

Das Litervolumen als Gebührenmaßstab bestimmt ganz ausschlaggebend die Gebührenhöhe, je kleiner es insgesamt wird, umso höher wird der Betrag je Liter.

 

Wie die Berechnung zeigt, steigt die Gebühr bei dem vorgenannten Volumenrückgang je Liter um ca. 0,15 €. Diejenigen, die mit ihrem jetzigen Behälter auskommen (kleinere Wohngrundstücke) profitieren von der 14tägigen Leerung ganz erheblich. Die Grundstückeigentümer mit größeren Wohn- oder Gewerbeeinheiten zahlen durch die Volumenverdoppelung und die nicht gänzlich halbierte Gebühr je Liter mehr als heute.

 

Ein weiterer und ganz wesentlicher Punkt, der derzeit gegen die Streckung der Intervalle spricht, ist die politische Diskussion um die Rückführung auf das Ein-Tonnensystem. Sollte dies umgesetzt werden, so gelangen die Verkaufsverpackungsmaterialien mit ihrem großen Volumen in die Restabfalltonne. Dies führt wiederum zu mehr bzw. größeren Behältern und erfordert erneut eine Vergrößerung der Standplätze.

 

 

 

·         Aufgabe des Vollservices im Restabfall

 

Ein solcher Service ist in vielen Nachbarstädten schon vor Jahren abgeschafft worden. Seitens entsorgung herne besteht allerdings die Auffassung, dass der Vollservice beibehalten werden sollte, zumal der Kostenanteil an der Litergebühr nur etwa 0,12 € (Folienanhang Seite 10) beträgt und mit dieser Dienstleistung auch Arbeitsplätze gesichert werden.

Viele ältere Bürger, aber auch Berufstätige und vor allem die Wohnungsbaugesellschaften schätzen diesen Service und sind bereit, dafür eine höhere Gebühr in Kauf zu nehmen.

 

Nach umfassender Bewertung und Abwägung der Vor-/Nachteile erfolgt aus Sicht von entsorgung herne folgender Vorschlag:

 

·         Die Papiertonne wird kostenlos und auf freiwilliger Basis angeboten, der Teilnehmerkreis durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sukzessive ausgebaut.

Die Leerung erfolgt alle vier Wochen; hierzu wird der Behälter durch den Grundstückseigentümer/Beauftragten am Gehweg bereitgestellt.

 

Dieser Vorschlag bietet die Gewähr, dass überwiegend interessierte Grundstückseigentümer das Angebot annehmen und somit von einer sauberen und nur mit wenigen Störstoffen belasteten Sammelfraktion ausgegangen werden kann.

 

Die Investitionskosten bleiben überschaubar und beeinträchtigen die Liquidität des Unternehmens in deutlich geringerem Umfang.

 

 

·         Die Leerungsintervalle bei der Restabfallsammlung werden nicht verändert.

 

Für die Umsetzung des vorgenannten Vorschlages ist eine Änderung der Abfallsatzung erforderlich und gem. § 6 Abs. 3 der städt. Unternehmenssatzung über die AöR entsorgung herne  ein Weisungsbeschluss des Rates einzuholen.

 

Nach Beschlussfassung soll die Maßnahme unverzüglich umgesetzt werden; folgender Zeitplan ist vorgesehen:

 

-          ab  15.02.2005 Beginn Öffentlichkeitsarbeit

 

-          bis  31.03.2005 Auswertung der Anträge

 

-          bis 31.05.2005 Durchführung des Vergabeverfahrens (Behälterbestellung) und Fertigstellung der Tourenplanung

 

-          bis  30.06.2005 Anlieferung der Behälter

 

-          04.07.2005 bis 15.07.2005 Auslieferung an die Grundstückseigentümer

 

-          ab  25.07.2005 Beginn der Sammlung."

 

 

Weitere Informationen können dem Folienanhang Seiten 1 bis 11 entnommen werden.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

Anlagen:

Anlagen:

Satzungsentwurf

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