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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen die-ser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung mit Umweltbericht vom 05.02.2018 wird zugestimmt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 252 - Jürgens Hof - vom 05.02.2018 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 252 - Jürgens Hof - wird begrenzt durch das Gewässer „Fischergraben“ im Norden, die Langforthstraße im Osten, die Straße Jürgens Hof im Süden und das Grundstück der Grundschule Jürgens Hof im Westen.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 1) und in der Planzeichnung (Anlage 2) dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in Herne und der damit verbundenen Neuordnung des städtischen Angebotes an Schulen und Sportanlagen wurde beschlossen, sowohl die Nutzung der Grundschule Langforthstraße als auch des Sportplatzes am Jürgens Hof aufzugeben und die gesamte städtische Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen. Im Hinblick hierauf und in Anbetracht der städtebaulich integrierten Lage des Areals am Rande der Wohnbausiedlung Jürgens Hof wurde die Fläche bereits im Jahr 2011 in das „Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ (WEP) aufgenommen. Hier besteht nunmehr die Chance, der Nachfrage nach modernem Wohnungsbau für verschiedene Alters- und Nutzergruppen zu begegnen und zugleich eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung zu ermöglichen. Zur Stärkung der Nahversorgung soll ein entsprechendes Angebot geschaffen werden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das Areal mit einer Gesamtfläche von knapp 31.000 m² wurde nach Beratung in der Immobilien- und Flächenkonferenz und aufgrund von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Als Zielsetzung wurde die Schaffung eines attraktiven Wohngebiets ergänzt um soziale Einrichtungen und Nahversorgungsangebote formuliert. Letztere sollten ein Wohnheim mit 80 stationären Pflegeplätzen bzw. Wohnformen für ältere Menschen, seniorengerechte und barrierefrei Wohnungen mit ergänzenden Service- und Dienstleistungseinrichtungen sowie einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung mit rund 800 m² Verkaufsfläche umfassen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens fiel die Entscheidung zugunsten folgender Nutzungen:
• Netto-Discountmarkt mit 799 m² Verkaufsfläche + Café mit 95 m² Nutzfläche
• Pflegezentrum, bestehend aus: 80 Pflegeplätzen, 16 Wohneinheiten für betreutes Wohnen,
Tagespflege für 12 Gäste
• Wohnanlage für Menschen mit Behinderungen, bestehend aus: 2x2 Wohngruppen für 48
Bewohner, 12 Wohneinheiten für betreutes Wohnen
• 49 Einfamilienhäuser, bestehend aus: Doppel- und Reihenhäusern
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des projektierten Nutzungskonzeptes ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 erforderlich.
D. Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan setzt vorrangig „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß § 4 BauNVO fest. Dieser Baugebietstyp stellt die geplanten wohnbaulichen Nutzungen in den Vordergrund und ermöglicht auch die spezifischen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderungen.
Die Fläche, auf der der die Nahversorgung sichernde Lebensmittelmarkt errichtet werden soll, wird als „Sondergebiet“ mit dem Nutzungszweck „Lebensmittelmarkt“ festgesetzt. Zur Sicherstellung, dass mit diesem Einzelhandelsvorhaben keine negativen städtebaulichen Entwicklungen, die das Einzelhandelsgefüge im Herner Stadtgebiet betreffen, einhergehen, werden weitere, die Nutzung des Sondergebiets begrenzende Festsetzungen getroffen.
Die zulässigen Maße der baulichen Nutzung, die Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen ermöglichen die Errichtung zeitgemäßer Einfamilienhäuser, der beschriebenen speziellen Wohngebäude und des Lebensmittelmarktes.
Die Sicherung der inneren verkehrlichen Erschließung des Plangebiets erfolgt durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Verkehrs-beruhigter Bereich -. Zur öffentlich-rechtlichen Absicherung des Baus der Erschließungsanlage wird ein Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger geschlossen.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 - Jürgens Hof - gefasst.
Am 20.08.2015 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.02.2017 durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 24.02.2017 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 24.02.2017 im Rathaus Wanne und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.08.2016 (Datum des Anschreibens) bis zum 07.09.2016.
Die im Laufe der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und führten seinerzeit zu geringfügigen Änderungen bzw. Ergänzungen im Planentwurf.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit E-Mail vom 30.11.2017. Den zu beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 26.01.2018 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äußern. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und einzelne Änderungen bzw. Ergänzungen im Planentwurf vorgenommen.
Am 07.11.2017 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Aufgrund der stattgefundenen Weihnachts- und Betriebsferien wurde die Auslegungszeit verlängert. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 11.12.2017 bis zum 26.01.2018. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den während der o. g. Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, das als Anlage 4 beigefügt ist, dargelegt.
F. Änderungen in den Planunterlagen zum Satzungsbeschluss gegenüber der Entwurfsfassung der öffentlichen Auslegung
Aufgrund der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wurde der Bebauungsplanentwurf in zwei Blätter (Blatt 1: Planzeichnung und Blatt 2: Textteil) unterteilt. Der Maßstab der Planzeichnung wurde von 1:1.000 in 1:500 geändert.
Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Blatt 1: Planzeichnung)
1. Der Bebauungsplanentwurf (Blatt 1) erhielt die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 05.02.2018.
2. In der unten stehenden Verfahrensleiste wurden die Daten der zusätzlich erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.
3. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze wurden die bestehende Gasfernleitung der Thyssengas GmbH und der dazugehörige Schutzstreifen gekennzeichnet.
Die Änderungen / Ergänzungen sind in violetter Farbe dargestellt.
Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Blatt 2: Textteil)
1. Der Bebauungsplanentwurf (Blatt 2) erhielt die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 05.02.2018.
2. In der unten stehenden Verfahrensleiste wurden die Daten der zusätzlich erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.
3. Im Textteil lll Nr. 1 wurde das Wort „zweireihig“ ergänzt und die erforderliche Heckenbreite von 1,0 m auf „2,0 m“ korrigiert.
4. Im Textteil lll Nr. 5 wurde ein Hinweis zum Thema „Durchleitungs-, Benutzungs- und Unterhaltungsrechte“ ergänzt.
5. Der Textteil lll Nr. 6 wurde komplett ergänzt. Er beinhaltet Hinweise zum sicherheitstechnischen Umgang mit der bestehenden Gasfernleitung der Thyssengas GmbH.
6. Der Textteil lll Nr. 10 wurde komplett ergänzt. Er beinhaltet den Hinweis, wo die in den textlichen Festsetzungen genannten technischen Regelwerke und DIN-Normen eingesehen werden können.
Die Änderungen / Ergänzungen sind in violetter Farbe dargestellt.
Änderungen in der Begründung
Die Begründung erhält das Datum 05.02.2018 und die Bezeichnung "Entwurf zum Sat-zungsbeschluss". Änderungen in der Begründung sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt (Beispiel: Seveso-III) vorgenommen. Entfallende Textpassagen sind durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt markiert (Beispiel: Sevseo-III).
Die Änderungen betreffen nachfolgende Seiten bzw. Kapitel:
1. Seite 1, Deckblatt
2. Seite l-19, Kapitel 5.3.2
3. Seite l-19, Kapitel 5.4.1
4. Seite l-20, Kapitel 5.4.4
5. Seiten l-20 bis l-22, Kapitel 5.4.5
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist im Hinblick auf § 4a Abs. 3 BauGB auf Grund der unter E. angeführten Änderungen / Ergänzungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
a) „Orientierende Bodenuntersuchungen zur Erkundung von Untergrundverunreinigungen im Bereich der Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße und des angrenzenden Sportplatzes in Herne-Horsthausen“, erstellt vom Büro geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR, 30.01.2014
b) „Ergänzende Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen im Bereich der städtischen Fläche Jürgens Hof (ehemalige Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße und angrenzender Sportplatz) in Herne-Horsthausen“, erstellt vom Büro geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR, 25.11.2014
c) „Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich der städtischen Fläche Jürgens Hof in Herne-Horsthausen (ehemalige Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße und angrenzender Sportplatz)“, erstellt vom Büro geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR, 10.12.2014
d) „Neubau eines Pflegezentrums und Wohnanlage am Jürgens Hof in Herne, Hydrogeologischer Bericht zu den Versickerungsmöglichkeiten von Niederschlagswasser“, erstellt vom Büro geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR, 14.02.2017
e) „Schalltechnisches Prognosegutachten Bebauungsplan Jürgens Hof“, erstellt vom Büro Graner + Partner Ingenieure, 16.08.2013
f) „Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Betrieb eines Netto-Marktes in 44628 Herne, Langforthstraße“, erstellt vom Büro Wenker & Gesing, 27.07.2017
g) „Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für die Fläche 19 HER Jürgens Hof“, erstellt vom Büro Biologische Station östliches Ruhrgebiet, 25.07.2014
h) Lageplan „Nutzungs- und Vegetationsstrukturen“
i) Lageplan „Maßnahmen“
Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.