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Sachverhalt:
Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) wurde im Jahr 2014 eingeführt. Das WAG gibt den Kommunen Rechtsinstrumente in die Hand, um im Rahmen der Wohnungsaufsicht gegen verantwortungslose Vermieter vorgehen zu können, die ihren Mietwohnraum und dessen Umfeld verkommen lassen. Es dient daher nicht nur der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, sondern auch dem Schutz des Mietwohnungsmarktes, indem Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen definiert und auch durchgesetzt werden können.
Die Stadt Herne soll gemäß Landesregierung NRW in der Zeit vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2016 insgesamt 59 mal von den im Wohnungsaufsichtsgesetz Nordrhein-Westfalen verankerten Instrumenten Gebrauch gemacht haben.
In diesen Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Anlagen:
Original der Anfrage
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 180214_PLA_Wohnungsaufsichtsgesetz (281 KB) |