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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0149  

Betreff: Wohnungsaufsichtsgesetz NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Daniel Kleibömer
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
01.03.2018 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) wurde im Jahr 2014 eingeführt. Das WAG gibt den Kommunen Rechtsinstrumente in die Hand, um im Rahmen der Wohnungsaufsicht gegen verantwortungslose Vermieter vorgehen zu können, die ihren Mietwohnraum und dessen Umfeld verkommen lassen. Es dient daher nicht nur der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, sondern auch dem Schutz des Mietwohnungsmarktes, indem Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen definiert und auch durchgesetzt werden können.

Die Stadt Herne soll gemäß Landesregierung NRW in der Zeit vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2016 insgesamt 59 mal von den im Wohnungsaufsichtsgesetz Nordrhein-Westfalen verankerten Instrumenten Gebrauch gemacht haben.

In diesen Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie oft hat die Stadt Herne 2017 vom WAG Gebrauch gemacht?
  2. Um wie viele Einzelfälle der Anwendung handelt es sich insgesamt seit 2014?
  3. Wie oft wurden Ausstattungs- bzw. Instandhaltungsdefizite, fehlende Energie- und Wasserversorgung, Vermüllung und Ungezieferbefall sowie Überbelegung festgestellt?
  4. Wie viele Gebäude wurden insgesamt für unbewohnbar erklärt?
  5. Welche Verfahren zur Bemessung der Unbewohnbarkeit wurden angewandt?
  6. Wie viele Wohnungsgesellschaften, wie viele Einzelvermieter waren von den Maßnahmen betroffen?

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Original der Anfrage     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 180214_PLA_Wohnungsaufsichtsgesetz (281 KB)