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Vorlage - 2018/0225  

Betreff: Benennung von Kindertageseinrichtungen für die Weiterentwicklung zu Familienzentren ab dem 01.08.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Sabine Jäger, Tel.: 3597
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Detert, Sascha
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
16.05.2018 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt,  die nachfolgende Kindertageseinrichtung für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem 01.08.2018 zu benennen:

 

  1. AWO Kita Gelsenkircher Straße, Gelsenkircher Str. 111,  44649 Herne

Städt. Kita Langforthstraße, Langforthstr. 22a, 44628 Herne

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Sachverhalt:
Mit Erlass vom 19.02.2018 hat das MKFFI dem Jugendamtsbezirk Herne für das aktuelle Kindergartenjahr 2018/2019 zwei Kontingente für weitere Familienzentren zugewiesen und den Fachbereich Kinder-Jugend-Familie aufgefordert, dem Ministerium bis zum 15.06.2018 mitzuteilen, welche Einrichtungen als zukünftige Familienzentren ausgewählt wurden.

 

Von 2006 bis 2012 war es ausgewiesenes Ziel des Landes, eine flächendeckende Verteilung von Familienzentren zu erreichen. Dieses Ziel war landesweit im Jahr 2012 erreicht. Seit dem Jahr 2012/2013 erfolgt die ermittelte Zuweisung der neuen Familienzentren nach Jugendamtsbezirken nach Sozialindex, um vor allem Familien und Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen zu erreichen. Seit 2018 liegen die kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf in einer überarbeiteten Fassung vor.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Tageseinrichtungen für Kinder (AGTE) haben sich in ihrer Sitzung am 14.03.2018 auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt.

 

Kriterien für diesen Vorschlag waren insbesondere: 

  1. eine sozialraumorientierte Schwerpunktsetzung und Verteilung
  2. kleinräumige Kriterien zur Auswahl von Kindertageseinrichtungen, deren Kinder und Familien einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben. Kernindikator ist dabei der Anteil der Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II. Weitere Indikatoren sind u.a.  der Anteil beitragsfreier Eltern und der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund.
  3. die Gewährleistung der erforderlichen Standards zur späteren Zertifizierung
  4. die Belange der örtlichen Trägervielfalt

 

Der Vorschlag der AGTE, die AWO Kita Gelsenkircher Straße und die städt. Kita Langfortstraße zu Familienzentren weiter zu entwickeln, unterstützt besonders Familien in benachteiligten Gebieten und schließt im Stadtbezirk Sodingen eine sozialräumliche Lücke der flächendeckenden Verteilung von Familienzentren. Beide Einrichtungen erfüllen die Kriterien zur Auswahl von Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf.

Die Benennung der Kitas wurde im Rahmen  der örtlichen Jugendhilfeplanung vorgenommen.

 

Die Verwaltung trägt den gemeinsamen Vorschlag der AGTE ausdrücklich mit und legt ihn hiermit dem Jugendhilfeausschuss mit der Bitte um Zustimmung zur Beschlussfassung vor.

 

Die Anlage zeigt die nach Zustimmung und Umsetzung dieses Beschlussvorschlages als Familienzentren tätigen 40 Kindertageseinrichtungen.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 

 

 

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Anlage:
 

Als Familienzentren tätige Kindertageseinrichtungen    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zur Beschlussvorlage Familienzentren 2018 (215 KB)