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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | siehe unten |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | siehe unten |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage beigefügte "Vierte Umsetzungsvereinbarung zum Abwasserbeseitigungsvertrag vom 24.10.2007".
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat am 28.11.2005 die Optimierung und Neuorganisation der Stadtentwässerung beschlossen. Auf dieser Grundlage haben die Stadt Herne und die Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (WHV) am 24.10.2007 ein umfängliches Vertragswerk zur Neuorganisation der Abwasserbeseitigung in Herne abgeschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2008 hat die praktische Umsetzung des Regelwerkes begonnen.
Die Stadtentwässerung Herne AöR (AöR) und die Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (SEH) haben satzungs- bzw. vertragsgemäß die Durchführung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung sowie weitere Aufgaben nach Maßgabe des Vertrags- und Regelwerkes übernommen.
Zu dem für die Aufgabenwahrnehmung zentral ausschlaggebenden Abwasserbeseitigungsvertrag zwischen der AöR und der SEH wurden bisher folgende Umsetzungsvereinbarungen getroffen:
Die erste Umsetzungsvereinbarung bezog sich nicht auf die zentrale Aufgabenwahrnehmung, sondern hatte Fragen der Organisation der Zwangsvollstreckung zum Gegenstand.
Die zweite Umsetzungsvereinbarung bezog sich bereits auf Fragen der Umsetzung des Vertragswerkes zwischen Stadt, WVH, AöR und SEH im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter Entflechtungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zukunftsvereinbarung Regenwasser vom 31.10.2005 und zweier Erschließungsmaßnahmen.
Die dritte Umsetzungsvereinbarung bezog sich auf den sogenannten Rahmenvertrag zwischen Stadt Herne, SEH und AöR mit der Emschergenossenschaft, der die weitere Abwicklung der Emscherrenaturierung regelt. Ferner war Gegenstand der dritten Umsetzungsvereinbarung die Durchführung und Kostentragung weiterer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zukunftsvereinbarung Regenwasser.
Die vierte Umsetzungsvereinbarung wird aus Sicht der Vertragsparteien mit Blick auf die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen auf Basis des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) 2017 bis 2020 gemäß dem Ratsbeschluss vom 30. Mai 2017 (Anlage 2) sowie die sich zurzeit in der Planung oder Durchführung befindlichen Maßnahmen, wie Castroper Straße, notwendig.
Hinsichtlich der umzusetzenden Erschließungsmaßnahmen enthält die 4. Umsetzungsvereinbarung die nachstehend aufgeführte Kostenschätzung:
Maßnahme | B-Plan-Nr. | ha | geschätzte Kosten in T€ |
Castroper Straße | 229 | 1,93 | 580 |
Courrieres Straße | 247 | 0,60 | 450 |
Wiescherstraße | 237 (in Aufstellung) | 2,20 | 1.200 |
Schaeferstraße | noch nicht vorhanden | 1,47 | 850 |
Reichstraße | noch nicht vorhanden | 1,55 | 1.300 |
Karlstraße | noch nicht vorhanden | 0,76 | 450 |
Summe |
| 8,51 | 4.830 |
Die finanztechnische Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Einzelmaßnahmen.
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1Vierte Umsetzungsvereinbarung
Anlage 2Ratsvorlage und Beschluss zum WEP 2017-2020, Vorlage 2017/0236
Anlage 3Steckbriefe der WEP-Flächen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 - Vierte Umsetzungsvereinbarung 2018-05-14 (239 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2 - Ratsvorlage WEP 2017 - 2020 (3021 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3 - Steckbriefe der WEP-Flächen (7630 KB) |