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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Stadt Herne und ihre Partner wie u.a. die Stadtwerke treten lobenswert für die Stärkung einer umfassenden Gesundheitsförderung und damit für einen individuellen Lebensqualitätserhalt ein.
Dieses wird u.a. auch durch den kommunalen Inklusionsplan vorbildhaft abgebildet.
Auf dieser wertschätzenden Basis wird beispielsweise schwerbehinderten Menschen im Südpool eine geringe Ermäßigung auf die Tageskarte gewährt.
Aber Insbesondere schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und aG wollen die Möglichkeiten körperlicher Aktivitäten für ihre Gesunderhaltung nutzen.
Ihr Lebensweltspielraum ist dafür stark eingeschränkt.
Im Element Wasser, das sie u.a. trägt und gelenkschonend entlastet, finden sie aber ein nutzbares Medium, besonders in den Wintermonaten fast das einzige, das für einen gewissen Erhalt ihrer körperlichen Lebensqualität unterstützend wirkt.
Aber nur bei regelmäßigen Bewegungsbemühungen, die über die meist einmal wöchentlichen Präventions- und Rehabilitationsangebote der Vereine oder anderer Institutionen hinausgehen, zeigen sich nach den Ergebnissen evidenzbasierter Studien wirksame, stabile Effekte.
Ebenso können sich gesundheitsbezogene Verhaltensweisen erst nach wöchentlich mehrmaligen Reizangeboten ausprägen.
Vor diesem Hintergrund soll der Antrag dafür sensibilisieren, den jetzigen geringen Preis-nachlass beim Schwimmbadbesuch noch einmal auf eine Veränderung im positiven Sinne für schwerbehinderte Menschen mit den angesprochenen Merkzeichen zu überprüfen und zu korrigieren.