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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 1) und in der Planzeichnung (Anlage 2) dargestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 251 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 38 - Pöppinghauser Str. / Schleusenweg -.
Der Bebauungsplan Nr. 38 setzt für den Bereich zwischen dem Emsring und dem Lotsenweg lediglich eine große überbaubare Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich der Art der Bebauung bzw. der allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, der Ausrichtung der Gebäude und der inneren Erschließung bleibt der Bebauungsplan Nr. 38 unbestimmt. Für die beabsichtigte Bebauung mit einer gegliederten Einfamilienhausstruktur (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig) und der klaren planerischen Verortung / Festsetzung der inneren Erschließung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 251 - Emsring / Lotsenweg - erforderlich.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB liegen vor, daher wird das beschleunigte Verfahren angewandt.
Mit der Entwicklung der derzeit ungenutzten Fläche soll eine Nachnutzung zu Wohnzwecken erfolgen. Da eine Nachfrage nach Wohnraum besteht und das Gebiet bereits gut erschlossen und mit diversen Infrastruktureinrichtungen wie Schule, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs ausgestattet ist, soll am Emsring eine Ergänzung der bestehenden Wohnnutzung in Form einer kleinteiligen Eigenheimbebauung (Doppel- und Einzelhäuser) erfolgen. Hierdurch wird auch der Ortsteil insgesamt gestärkt und aufgewertet.
Die Erschließung des Plangebiets soll ausschließlich über den Emsring erfolgen, sodass sichergestellt ist, dass der Lotsenweg nicht durch störenden Durchgangsverkehr beeinträchtigt wird. Der Durchgang zum Lotsenweg ist nur für Fußgänger und Radfahrer zugelassen. Bei Bedarf dürfen auch Rettungs- und Müllfahrzeuge das Plangebiet bis zum Lotsenweg durchfahren.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des Plangebietes wird ein „Reines Wohngebiet“ (WR) gemäß § 3 BauNVO festgesetzt.
Im Reinen Wohngebiet wird die Anzahl der höchst zulässigen Vollgeschosse auf zwei (II) festgesetzt, um das Wohngebiet vertikal einheitlich zu fassen und um an das Maß der baulichen Nutzung im baulichen Bestand südlich des Emsrings anzuknüpfen. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Dadurch wird eine für die angestrebte Gebietsentwicklung angemessene bauliche Ausnutzbarkeit ermöglicht, andererseits eine eher aufgelockerte Bebauung mit entsprechendem Freiflächenanteil gesichert.
Die überbaubaren Grundstücksflächen erstrecken sich straßenbegleitend parallel zum Emsring entlang der Erschließungsflächen. Sie werden mittels Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO festgesetzt. Dies lässt bei der Bebauung der Grundstücke einen ausreichenden Spielraum für Bauherren und sichert eine geordnete und gleichmäßige Gebäudeanordnung.
Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt von Nordosten durch den Emsring. Die innere Erschließung wird durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche - die vom Emsring aus nach Südwesten abzweigt - und zwei daran anschließende Flächen innerhalb der Reinen Wohngebiete - die jeweils mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Anlieger sowie mit Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten sind - sichergestellt. So wird die Erschließung aller Grundstücke gesichert und der öffentliche Erschließungsaufwand möglichst gering gehalten. Den Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (in Verbindung mit grundbuchlich einzutragenden Dienstbarkeiten) wird der Vorzug vor der Festsetzung von Privatstraßen gegeben, da so eine höhere Flexibilität bestehen bleibt und die dafür beanspruchten Flächen von den einzelnen Grundstückseigentümern weiterhin - etwa auf die GRZ - angerechnet werden können.
Am südwestlichen Ende der öffentlichen Verkehrsfläche ist eine Notdurchfahrt zur Wendeanlage des anschließenden Lotsenweges geplant. Dieser Verbindungsweg wird ausschließlich von Rettungs- und Müllfahrzeugen bei Bedarf durchfahren. Der öffentliche Durchgangsverkehr wird dadurch vermieden. Die öffentliche Verkehrsfläche wird als Mischverkehrsfläche konzipiert und ist mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ im Bebauungsplan festgesetzt. Damit wird der ruhigen, introvertierten Lage des Plangebiets und der Nutzung als reinem Wohngebiet Rechnung getragen.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 251 - Emsring / Lotsenweg - gefasst.
Am 21.05.2015 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 02.09.2015 durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 16.09.2015 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 16.09.2015 im Rathaus Wanne und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.05.2017 bis zum 09.06.2017.
Die im Laufe der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und führten seinerzeit zu geringfügigen Änderungen bzw. Ergänzungen im Planentwurf.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit E-Mail vom 10.11.2017. Den zu beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 15.01.2018 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äußern. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und einzelne Änderungen bzw. Ergänzungen im Planentwurf vorgenommen.
Am 07.11.2017 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Aufgrund der stattgefundenen Weihnachts- und Betriebsferien wurde die Auslegungszeit verlängert. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 27.11.2017 bis zum 15.01.2018. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den während der o. g. Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, das als Anlage 8 beigefügt ist, dargelegt.
Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung)
1. Der Bebauungsplanentwurf erhielt die ergänzende Bezeichnung „Entwurf zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB“ und das Datum 03.05.2018.
2. In der unten stehenden Verfahrensleiste wurden die Daten der zusätzlich erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.
Die Änderungen / Ergänzungen sind in der Farbe Magenta dargestellt.
Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Textteil)
1. Im Textteil B Nr. 4 wurde die Quelle „Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen“ durch „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ ersetzt.
2. Der Textteil B Nr. 9 wurde neu eingefügt und beinhaltet einen Hinweis zum Thema „Bergbau“.
3. Der Textteil B Nr. 9 wird unter der Nr. 10 geführt.
Die Änderungen / Ergänzungen sind in der Farbe Magenta dargestellt.
Änderungen in der Begründung
Die Begründung erhält das Datum 03.05.2018 und die Bezeichnung „Entwurf zum Satzungsbeschluss". Änderungen in der Begründung sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt (Beispiel: Seveso-III) vorgenommen. Entfallende Textpassagen sind durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt markiert (Beispiel: Sevseo-III).
Die Änderungen betreffen nachfolgende Kapitel:
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist im Hinblick auf § 4a Abs. 3 BauGB auf Grund der unter F. angeführten Änderungen / Ergänzungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
2. Bebauungsplanentwurf Nr. 251 - in der Fassung zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB, Stand: 03.05.2018
3. Begründung in der Fassung zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB, Stand: 03.05.2018
4. Artenschutzrechtliche Vorprüfung der Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet, Herne, vom 28.04.2017
5. Lärmgutachten zum Bebauungsplan Nr. 251, Ingenieurbüro afi, Haltern am See, vom 08.08.2017
6. Bericht zu den Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser, Büro geotec Albrecht, Herne, vom 09.04.2013
7. Bericht über orientierende Baugrunduntersuchungen, Büro geotec Albrecht, Herne, vom 27.07.2017
8. Abwägungsvorschlag
Hinweis:
Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BP251_Satzungsbeschluss_Anlage 1_Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (652 KB) | ||||
2 | öffentlich | BP251_Satzungsbeschluss_Anlage 2_Bebauungsplanentwurf (746 KB) | ||||
3 | öffentlich | BP251_Satzungsbeschluss_Anlage 3_Begründung (546 KB) | ||||
4 | öffentlich | BP251_Satzungsbeschluss_Anlage 4_Artenschutzrechtliche Vorprüfung (1777 KB) | ||||
5 | öffentlich | BP251_Satzungsbeschluss_Anlage 5_Lärmgutachten (4830 KB) | ||||
6 | öffentlich | BP251_Satzungsbeschluss_Anlage 6_Versickerungsmöglichkeiten (1342 KB) | ||||
7 | öffentlich | BP251_Satzungsbeschluss_Anlage 7_Orientierende Bodenuntersuchungen (613 KB) | ||||
8 | öffentlich | BP251_Satzungsbeschluss_Anlage 8_Abwägungsvorschlag (367 KB) |