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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0350  

Betreff: Gestaltungssatzung für die Innenstadt Herne-Mitte - Satzungsbeschluss gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und Stadtumbau Herne-Mitte - Gestaltungsleitlinien Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kowalski, 3030
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
05.06.2018 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte
14.06.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat
Haupt- und Personalausschuss
03.07.2018 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.07.2018 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

              

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Beschlussvorschlag:
 

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Gestaltungssatzung für die Innenstadt Herne-Mitte gemäß § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt die Gestaltungsleitlinien für Herne-Mitte zur Kenntnis.

 

             

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Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst die Bahnhofstraße im Bereich zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Europaplatz sowie die von typisch innerstädtischer Nutzung geprägten Straßenabschnitte östlich und westlich der Bahnhofstraße in diesem Bereich. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Geltungsbereich, der als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist.

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2011 (Vorlage 2011/0484) das Stadtumbaugebiet „Herne-Mitte“ festgelegt und das entsprechende städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen. Die Ergänzung des Konzepts wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 24. März 2015 (Vorlage 2014/0842) beschlossen.

 

Mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept soll das Gebiet „Herne-Mitte“ in seiner Funktion als zentraler Versorgungsbereich und als Wohnstandort gestärkt werden. Hierzu ist ein Paket von Maßnahmen vorgesehen, die in einem Zeitraum von mehreren Jahren mit Hilfe von Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt werden.

 

Als wichtiger Bestandteil des Stadtumbaus Herne-Mitte wurde das Ziel formuliert, die Gestalt- und Aufenthaltsqualität der Wohn- und Geschäftshäuser sowie des öffentlichen Raums in der Innenstadt zu erhalten und weiter zu entwickeln.

 

Die Bahnhofstraße und ihr Umfeld sind nicht nur die historische Keimzelle, sondern auch das ökonomische, soziale und kulturelle Zentrum der Herner Innenstadt. Die dortige Fußgän­gerzone bündelt Einzelhandels- und Gastronomieangebote, dient als Wohnort und Treffpunkt und bietet darüber hinaus Raum für Veranstaltungen und Feste. Aufgrund dieser intensiven öffentlichen Nutzung sind die Bahnhofstraße sowie die angrenzend einmündenden Straßen für die Wahrnehmung des Stadtbilds von wesentlicher Bedeutung. Angesichts der geringen Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg hat sich zudem eine hohe städtebauliche Qualität entlang der Bahnhofstraße erhalten. Spannungsvolle Raumfolgen aus Straßen und Plätzen sowie der noch immer deutlich ablesbare historische Stadtgrundriss mit einer Vielzahl historischer Gebäude und Denkmäler tragen zur Atmosphäre bei und prägen das Bild der Innenstadt.

 

Um diese Attraktivität weiter auszubauen, die Innenstadt als Identifikationspunkt für Bewohner und Gäste zu stärken und durch geeignete Maßnahmen positiv weiter zu entwickeln, sollten Gestaltungsleitlinien entwickelt werden, die in einem Gestaltungshandbuch veranschaulicht und veröffentlicht werden.

 

In der Sitzung am 23. Februar 2017 wurde der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung darüber informiert, dass das Büro pesch partner architekten stadtplaner für die Erarbeitung der Gestaltungsleitlinien beauftragt wurde.

Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden alle betroffenen städtischen Dienststellen frühzeitig in den Prozess eingebunden. Auf Grundlage der erarbeiteten Bestandsaufnahme und Analyse der Ist-Situation wurde ein Entwurf der Gestaltungsleitlinien entwickelt.

 

Der Entwurf der Gestaltungsleitlinien wurde mit den betroffenen städtischen Dienststellen erörtert und in der Sitzung am 21. September 2017 dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgestellt.

Im Rahmen einer informellen Bürgerbeteiligung wurde der Entwurf am 28. September 2017 um 19 Uhr im Vortragssaal des LWL Museum für Archäologie der Öffentlichkeit vorgestellt. Eingeladen waren die Gebäudeeigentümer und Gewerbetreibenden im Planungsgebiet sowie alle interessierten Bürger und Bürgerinnen.

Schließlich hat der Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 09. Oktober 2017 ebenfalls über den Entwurf der Gestaltungsleitlinien beraten.

 

Anschließend wurden die in allen Beteiligungsrunden zusammengetragenen Anregungen und Bedenken ausgewertet und der Entwurf der Gestaltungsleitlinien im erforderlichen Umfang überarbeitet.

Auf Basis der nun vorliegenden Gestaltungsleitlinien wurde durch die Verwaltung die hier zu beschließende Gestaltungssatzung erarbeitet.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Gestaltungshandbuch und Gestaltungsatzung ergänzen sich. Während in der Gestaltungssatzung als Ortsrecht die präzisen Festsetzungen formuliert sind, werden in den Gestaltungsleitlinien des Gestaltungshandbuchs Hinweise zu einer qualitätsvollen Gestaltung der Gebäude, der Werbeanlagen und des Außenraumes gegeben.

 

D. Inhalte der Planung

 

Die Gestaltungssatzung soll für Maßnahmen mit gestalterischen Auswirkungen auf den öffentlichen Raum gelten. Hierzu zählen u.a. Neubaumaßnahmen, An- oder Umbauten an den Straßenfronten von Gebäuden, Fassadengestaltungen und Werbeanlagen.

 

Die Nutzungen des öffentlichen Raumes insbesondere durch den Außenverkauf und die damit verbundene Warenpräsentation sowie die Außengastronomie sind Bestandteil der Gestaltungsleitlinien und werden im Gestaltungshandbuch veranschaulicht.

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Nach Beschluss der Gestaltungssatzung durch den Rat der Stadt Herne erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Am Tag nach ihrer Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

 

Mit ihrer Rechtskraft wird sie aber keine unmittelbare Veränderung in der Gestaltung der Innenstadt Herne-Mitte bewirken, da alle baulichen Anlagen auf Grundlage ihres Genehmigungsstandes Bestandsschutz genießen.

 

Erst im Zuge von Baugenehmigungsverfahren zu Umbauten an den Fassaden oder zu den Werbeanlagen wird die Bauordnung der Stadt Herne die Regelungen der Gestaltungssatzung anwenden.

Dabei kommt dem dadurch entstehenden Dialogprozess mit dem Bauherrn eine besondere Bedeutung zu. Bauordnungsrechtlich kann zwar eine Verunstaltung im Rahmen der Regelungen abgewehrt werden, aber dies führt nicht zwangsläufig zu einer guten Gestaltung. Viel wichtiger ist daher die Beratung des Bauherrn, wie seine Interessen bei seiner beabsichtigten Investition mit den gestalterischen Anforderungen in Einklang gebracht werden können. Grundlage hierfür sollen künftig die im Gestaltungshandbuch dargestellten Gestaltungsleitlinien sein.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

 

 

 

 

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Anlagen:
 

 

  1. Gestaltungssatzung Herne-Mitte
  2. Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Herne-Mitte
  3. Gestaltungsleitlinien Herne-Mitte, Stand 16.05.2018
  4. Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken aus der Bürgerinformationsveranstaltung am 28.09.2017

              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Herne-Mitte (905 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gestaltungsleitlinien Herne-Mitte Stand 16052018 (6069 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Gestaltungssatzung Herne-Mitte (272 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken aus der Bürgerinformationsveranstaltung am 28092017 (100 KB)