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Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1.Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
a) dem Antrag des Vorhabenträgers vom 26.04.2018 auf Einleitung des Bebauungs-
planverfahrens statt zu geben,
b) die Aufstellung des VBP Nr. 23 - Else-Drenseck-Seniorenzentrum -, gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind,
c) die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu ermächtigen.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23, – Else-Drenseck-Seniorenzentrum –, umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Süden durch die Castroper Straße, im Westen durch den Westrand der Kirchstraße und im Norden und Osten durch die Straße Am Katzenbuckel sowie den Grundstücksgrenzen zu den Flurstücken 664, 665, 737, 738, 739 (Gemarkung Börnig, Flur 9).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 26.04.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt (siehe Anlage 3).
Die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e. V plant eine Neustrukturierung der vorhandenen Else-Drenseck-Seniorenwohnanlage in Herne. Vorgesehen ist ein sukzessiver Rückbau der vorhandenen Gebäude, die durch die bauabschnittsweise Erstellung von Neubauten (stationäre Altenpflege und Wohnungen für Senioren) ersetzt werden sollen. Darüber hinaus soll als neue Nutzung eine Kindertagesstätte errichtet werden.
Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Herne. Da dessen Festsetzungen der Realisierung des Vorhabens zum Teil entgegenstehen, soll zur planungsrechtlichen Absicherung ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Zugrunde gelegt wird ein Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch, auf einen Umweltbericht einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung soll verzichtet werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Für die künftige Seniorenwohnanlage sind drei Baukörper geplant, die entlang der umgebenen Straßen Raumkanten definieren und sich um einen Quartiersplatz (mit Außengastronomie des Cafés) gruppieren. Entlang der Kirchstraße werden zwei Gebäude mit Seniorenwohnungen (zwei- bis dreigeschossig) errichtet, östlich angrenzend befindet sich das dritte Gebäude (stationäre Altenpflege). Dieses ist dreigeschossig, am südlichen Kopfende zur Castroper Straße gliedert sich ein viergeschossiger Baukörper mit Seniorenwohnungen an.
Die geplante Kindertagesstätte mit vier Gruppen im südöstlichen Plangebiet ist zweigeschossig. Für alle Gebäude im Plangebiet sind Flachdächer vorgesehen.
Zwei größere Stellplatzanlagen (von der Kirchstraße bzw. von der Straße Am Katzenbuckel anfahrbar) sind im Plangebiet vorgesehen. Darüber hinaus ist eine kleinere Stellplatzanlage am östlichen Plangebietsrand geplant. Der Hol-/Bringverkehr der Kindertagesstätte soll nach Möglichkeit über die Castroper Straße erfolgen.
Die Freiflächen im Plangebiet werden begrünt und gestalterisch aufgewertet, z.B. als Sinnesgarten.
Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens ist dem Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans beigefügt (siehe Anlage 3).
D. Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind.
Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Hinderungsgründe zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB nicht ersichtlich.
E. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 – Else-Drenseck-Seniorenzentrum – wird voraussichtlich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) oder ein für die speziellen Wohnzwecke definiertes Sondergebiet (SO) festsetzen. Für den Bereich der geplanten Kindertagesstätte ist eine Fläche für Gemeinbedarf vorgesehen.
F. Weitere Vorgehensweise
Im Hinblick auf die Umsetzung der Inhalte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem, dass sämtliche Planungskosten auf den Vorhabenträger übertragen werden.
Darüber hinaus regelt der Vertrag, dass der Vorhabenträger sämtliche Herstellungs- und sonstige Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, trägt.
Als nächster Verfahrensschritt des Bauleitplanverfahrens ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Sodingen vorgesehen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
2. Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23
3. Einleitungsantrag und Beschreibung des Vorhabens
4. Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 „Kirchstr.-Castroper Str.-Vellwigstr.“
Hinweis:
Die Anlagen 2, 4 und 5 sind in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | VBP 23_Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (509 KB) | ||||
2 | öffentlich | VBP 23_Anlage 2_Geltungsbereich (1344 KB) | ||||
3 | öffentlich | VBP 23_Anlage 3_Einleitungsantrag und Beschreibung (1477 KB) | ||||
4 | öffentlich | VBP 23_Anlage 4_Entwurf des Vorhabens (894 KB) | ||||
5 | öffentlich | VBP 23_Anlage 5_Auszug aus BP 9 (2663 KB) |