Ratsinformationssystem
Vorlage - 2018/0361
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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:5401 Bez.:Öffentliche Verkehrsflächen | Nr.:4 Bez.:Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Nr.: 14 Bez: Bilanzielle Abschreibungen
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1.210€
-2.200 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:7541041 Bez.:Anliegerbeiträge nach KAG
Nr.:7541050 Bez.:Neu- und Ausbau sonstiger Straßen - Sodingen
| Nr.:4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
Nr : 8 Bez..: Auszahlungen für Baumaßnahmen |
60.500
- 110.000€
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Erneuerung der Fahrbahn der Josef-Prenger-Straße zwischen Widumer Straße und Sackgassenende gemäß der nachfolgenden Baubeschreibung unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe im Haushalt der Stadt Herne.
Sachverhalt:
Die Josef-Prenger-Straße von Widumer-Straße bis Sackgassenende (Haus 16) wurde im Zuge der Neubausiedlung in der 60ger Jahren durch die Ketteler Baugesellschaft nach damaligem Stand der Technik gebaut und anschließend per Vertrag an die Stadt übertragen. Die Widmung der Straße erfolgte 1970. Die Verkehrsfläche ist mittlerweile 57 Jahre alt.
Die Fahrbahn der Josef-Prenger-Straße hat nicht mehr den notwendigen tragfähigen Gesamtaufbau, der auf Grund der gestiegenen Verkehrsbelastung erforderlich ist. Daher ist die Straßenfläche auf dem Abschnitt mittlerweile in einem desolaten Zustand, der durch Risse, Aufbruchflicken und Unebenheiten geprägt ist.
Die SEH beabsichtigt den Kanal von der Einmündung Widumer Straße bis zum Sackgassenende zu erneuern, da die Abflussrichtung der Kanalisation, die jetzt noch über das Baugrundstück der Ketteler Baugenossenschaft führt, umorientiert werden muss.
Der derzeitige Zustand der Fahrbahn lässt die Durchführung der Kanalbauarbeiten kaum noch zu und wird umgehend zu weiteren massiven Schäden führen.
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme aus beiderseitigem Verlangen, da seitens der Stadt eine Erneuerung der Fahrbahn auf gesamter Breite erforderlich ist.
Um wirtschaftliche Synergien zu nutzen, soll die Fahrbahn daher direkt nach Herstellung des Kanals im Vollausbau erneuert werden.
Baubeschreibung
Der vorhandene Gesamtaufbau beträgt nach vorliegenden Untersuchungen derzeit ca. 30 cm und stellt sich folgendermaßen dar:
25 cm Schotter/Grobsandschicht
5 cm bituminöser Asphalt
Die Fahrbahn wird auf gesamter Breite ausgekoffert und mit einem Oberbau von 55 cm
26 cm Frostschutzschicht RCL
15 cm Schottertragschicht HKS
10 cm bituminöse Tragschicht
4 cm bituminöse Deckschicht
hergestellt. Der Oberbau entspricht der gültigen RStO 12 (Richtlinie zur Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) Belastungsklasse 1,0. Die Gehwege werden nicht erneuert. Sollten im Zuge der Kanalbauarbeiten Schäden an den Gehwegen entstehen, werden diese durch die SEH vollständig wiederhergestellt.
Entwässerung
Die Fahrbahn bleibt in vorhandener Höhenlage erhalten. Evtl. vorhandenen Längsuneben-heiten in der Rinnenführung werden beseitigt. Die vorhandenen Straßenabläufe wurden kontrolliert. Da nur eine Anschlussleitung und einige Aufsätze erneuert werden müssen, soll von einer Kompletterneuerung abgesehen werden und die 50/50 Straßenabläufe erhalten bleiben.
Am Ende der Fahrbahn, im Bereich der Sackgasse, wird zur Verbesserung des Wasserabflusses ein zusätzlicher Straßenablauf versetzt.
Beleuchtung
Die Beleuchtungsanlage ist nicht erneuerungsbedürftig.
Beschilderung
Die vorhandene Beschilderung wird nicht verändert.
Planungsrecht
Da es sich um eine öffentliche Straße handelt ist das Planungsrecht gegeben. Grunderwerb ist nicht erforderlich.
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Bauablauf
Die Herstellung des Kanals wird halbseitig unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgen können, dazu wird teilweise der Gehweg überfahrbar hergestellt.
Die Fahrbahnerneuerung erfolgt unter Vollsperrung des Straßenabschnitts, die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr wird über die gesamte Bauzeit gewährleistet.
Der Anliegerverkehr wird die Fahrbahn eingeschränkt, je nach aus zu führendem Gewerk, teilweise auch gar nicht nutzen können.
Die Herstellung der letzten Deckschicht wird mit den anstehenden Bauvorhaben der Elisabethgruppe und der Baugesellschaft abgestimmt. Die Ausschreibung erfolgt gemeinsam mit der SEH.
Der Baubeginn des Kanals wird im Sommer 2018 erfolgen. Danach wird die Fahrbahn voll ausgebaut und bis einschl. der bituminösen Tragschicht hergestellt. Der Einbau der Deckschicht erfolgt nach Fertigstellung der vorgesehenen Hochbaumaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Bauträgern.
Finanzierung/ KAG
Die Gesamtkosten für die Straßenbaumaßnahme betragen nach einer vorläufigen Kostenschätzung ca. 160.000 € und werden durch die Synergien zu ca. 30 % von der SEH getragen.
Die Restsumme von ca. 110.000€ muss nach KAG abgerechnet werden.
Bei der Josef-Prenger-Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße die gemäß § 3 Absatz 3 Nr. 1 A der Ortsatzung mit einem Beitragssatz in Höhe von 60% abzurechnen ist.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan Josef-Prenger-Straße (0 KB) | |||
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2 | öffentlich | Lageplan (129 KB) |