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Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
die Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10/6 - Auguststraße -, gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Die Auguststraße wurde zwischenzeitlich umbenannt in Ulmenstraße.
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 10/6 – Auguststraße – umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Nordosten durch die Gleisanlagen der Bahnlinie Wanne-Eickel Hbf. - Gelsenkirchen Hbf. im Süden durch die Anschlussbahn und im Westen durch die Straße Eickeler Bruch.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Die Deutsche Bahn plant zum Immissionschutz Lärmschutzanlagen entlang ihrer Bahnanlagen. Zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen ist u.a. der planungsrechtliche Schutzanspruch angrenzender Gebiete maßgeblich.
Die Wohnbebauung an der Ulmenstraße und am Eickeler Bruch zwischen den Bahnlinien befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10/6 - Auguststraße - (heute Ulmenstraße). Dieser Bebauungsplan, der am 15.12.1968 Rechtskraft erlangte, setzt für die Baugrundstücke ein Gewerbegebiet fest. Zielsetzung des Bebauungsplans war die Festsetzung des Gewerbegebiets, da „das vorhandene Wohngebiet entlang der Deutschen Bundesbahn […] aus städtebaulichen und Gründen der Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung nicht erhalten werden“ konnte. Die Kosten für den Erwerb und Abbruch von Gebäuden wurden damals mit ca. 5.000,- DM kalkuliert.
Die Zielsetzungen des Bebauungsplans wurden in den vergangenen fünfzig Jahren nicht umgesetzt. Vielmehr wurden von Wohnungsgesellschaften der dortige Bestand privatisiert und von den Eigentümern wertsteigernde Maßnahmen an den Gebäuden vorgenommen.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan aufgehoben werden, um den Anwohnern den Schutzanspruch einer Wohnnutzung hinsichtlich des Bahnlärms zu ermöglichen.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans wird das Baugebiet zum unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von zukünftigen Vorhaben bestimmt sich daher nach Aufhebung des Bebauungsplans insbesondere nach den Regelungen des § 34 BauGB. Dabei muss im vorliegendem Fall vor allem beachtet werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben
D. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretungen Wanne und Eickel vorgesehen. Dabei wird unter anderem die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
2. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 10/6 - Auguststraße -
3. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/6 - Auguststraße -
4. Aktuelle Liegenschaftskarte
5. Luftbild
6. Schrägluftbild in nördliche Richtung
7. Schrägluftbild in südliche Richtung
Hinweis:
Die Anlagen 2, 4, 5, 6 und 7 sind in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (680 KB) | ||||
2 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 2_Bebauungsplan_1968 (2404 KB) | ||||
3 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 3_Begründung _1968 (66 KB) | ||||
4 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 4_Liegenschaftskarte_2018 (1161 KB) | ||||
5 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 5_Luftbild (240 KB) | ||||
6 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 6_Schrägluftbild nach Norden (281 KB) | ||||
7 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 7_Schrägluftbild nach Süden (268 KB) |