Ratsinformationssystem
Vorlage - 2018/0373
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 2106 Bez.: Bereitstellung von Förderschulen | Nr.: 5 Bez.: Privatrechtliche Leistungsentgelte | 2018: + 1.600 Euro 2019: + 3.200 Euro 2020: + 4.800 Euro 2021: + 6.500 Euro 2022: + 8.100 Euro 2023: + 9.800 Euro |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die stufenweise Erhöhung der Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung an den Hernern Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung von bisher 2,00 Euro je Mahlzeit bis zum Erreichen eines Elternbeitrages von 2,90 Euro um jeweils 0,30 Euro im 2-Jahres-Rhythmus beginnend ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018).
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
An den beiden städtischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – Robert-Brauner-Schule und Schule am Schwalbenweg – werden die Schülerinnen und Schüler ganztägig unterrichtet und betreut. Den Schülerinnen und Schülern wird in diesem Zusammenhang eine Mittagsverpflegung angeboten, welche durch einen Caterer warm angeliefert wird.
Derzeit liegt der vertraglich vereinbarte Preis je Mahlzeit bei 3,49 Euro. Für die Mittagsverpflegung wird seit dem Schuljahr 2004/2005 ein Elternbeitrag in Höhe von 2,00 Euro pro Mahlzeit erhoben. Die Differenz von derzeit 1,49 Euro pro Mahlzeit wird durch die Stadt Herne bezuschusst. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Herne.
2. Problemschilderung
Die Kosten pro Mahlzeit sind seit der letzten Anpassung insgesamt um 0,76 Euro gestiegen. Bei der letzten Anpassung der Elternbeiträge im Schuljahr 2004/2005 betrug der Preis je Mahlzeit 2,73 Euro. In einem 2-Jahres-Rhythmus wurden die Kosten je Mahlzeit vom Caterer um durchschnittlich 0,11 Euro erhöht (siehe auch Anlage 1).
Zum Schuljahr der letzten Elternbeitragserhöhung 2004/2005 lag der Kostendeckungsgrad bei 73,26%. Auf Grund der regelmäßigen Erhöhung der Kosten pro Mahlzeit und der daraus resultierenden ansteigenden Bezuschussung durch die Stadt Herne sank der Kostendeckungsgrad kontinuierlich auf aktuell 57,31%.
3. Maßnahme/Lösungsverschlag
Die Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung sollen an den beiden städtischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in einem 2-Jahres-Rhythmus stufenweise um jeweils 0,30 Euro pro Mahlzeit bis zur Erreichung eines Elternbeitrages von 2,90 Euro angehoben werden. Auf Grundlage der bisherigen Kostenentwicklung würde dies ab dem Schuljahr 2022/2023 einem Kostendeckungsgrad von ca. 78% entsprechen. Langfristig ist ein konstanter Kostendeckungsgrad von 80% anzustreben.
Demnach ergeben sich folgende stufenweise Erhöhungen:
Zum Schuljahr | ab | Elternbeitrag je Mahlzeit (alt) | Elternbeitrag je Mahlzeit (neu) |
2018/2019 | 2,00€ | 2,30€ | |
2020/2021 | 2,30€ | 2,60€ | |
2022/2023 | 2,60€ | 2,90€ |
Die am 11.11.1992 beschlossene Geschwisterregelung bleibt unberührt. Folglich vermindert sich der Elternbeitrag für Geschwisterkinder die eine der beiden Schulen besuchen auch zukünftig um 50% (aktuell 6 Kinder).
Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe), Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zum Beitrag für das Mittagessen zu beantragen. Der Elternbeitrag für die Verpflegungskosten ermäßigt sich dann weiterhin auf 1.- Euro pro Mahlzeit.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 - Preisentwicklung und Kostendeckungsgrad
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Preisentwicklung und Kostendeckungsgrad (12 KB) | ![]() |