Ratsinformationssystem
Vorlage - 2018/0409
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Sachverhalt:
Es scheint in einigen Straßen mittlerweile üblich zu sein, zum Teil nahezu schrottreife Pkw und Kleinlieferwagen im öffentlichen Straßenraum zu reparieren, inklusive Arbeiten an Bremsen, Batterien oder auch Ölwechseln.
Hier ergeben sich dann verständlicherweise Spannungen innerhalb der Nachbarschaft, insbesondere, wenn es in den entsprechenden Straßenabschnitten zu erheblichen Verschmutzungen mit Ölflecken kommt.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 20. Juni 2018:
- Welche Reparaturen auf öffentlichen Straßen (ohne vorherige Panne) sind überhaupt zulässig?
- Werden bei Zuwiderhandlungen auch Bußgelder verhängt bzw. wie hoch sind diese?
- Werden die entsprechenden Straßen, beispielsweise im Feldherrenviertel, vom KOD zumindest sporadisch auch in Hinsicht auf diese Problematik kontrolliert?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 6 Anfrage öffentliche Autoreparatur (123 KB) | ![]() |