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Vorlage - 2018/0417
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, der GBH und weiterer Arbeitsmarktakteure ein Konzept für ein Projektmodell Sozialer Arbeitsmarkt zu erstellen. Das Konzept soll die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen (inkl. Einzahlung in die Arbeitslosen-versicherung), tarifgebundenen Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose durch Passiv-Aktiv-Transfers und weiterer Fördermöglichkeiten beinhalten.
Sachverhalt:
Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung die Anhebung des Eingliederungsbudgets für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen um 4 Milliarden Euro sowie die Einführung des Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Ergänzend dazu ermöglicht die Bundesregierung die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern.
Damit wird die Möglichkeit eröffnet, passive Leistungen des SGB II, wie z.B. die Regelleistung oder Zuschüsse für Kosten der Unterkunft, dauerhaft für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in Form von öffentlich geförderter Beschäftigung umzuwandeln.
Bisher erfolgte die Finanzierung von Beschäftigung ausschließlich auf Grundlage von § 16e SGB II durch Eingliederungstitel des Bundes. Durch die beabsichtigte Zusammenführung von verschiedenen Leistungen der Arbeitsförderung wird nun der Weg für eine Grundfinanzierung von öffentlich geförderter Beschäftigung frei gemacht. Der Passiv-Aktiv-Transfer wird die Möglichkeit eröffnen, dass Bundes-, Landes- und kommunale Mittel gebündelt für die Förderung von Beschäftigung eingesetzt werden können. Grundidee ist, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, indem passive Sozialleistungen zusammen mit weiteren Eingliederungsmitteln für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen aktiviert werden können. Der kommunale Finanzierungsbeitrag sollte dabei mindestens die eingesparten Unterkunftskosten umfassen, die bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht mehr als Sozialleistung aufgebracht werden müssen.
In erster Linie sollte öffentlich geförderte Beschäftigung jüngeren Arbeitssuchenden ab 25 Jahren mit abgeschlossener Ausbildung und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen zu Gute kommen. Dafür ist die Erarbeitung klarer Kriterien notwendig, nach denen die Arbeitsplätze freiwillig, tariflich und existenzsichernd bezahlt und auf längere Zeit auszulegen sind sowie den Maßstäben einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entsprechen. Nur dann kann tatsächlich soziale Teilhabe erreicht werden.
Offensichtlich plant die Bundesregierung zunächst Modellprojekte in strukturschwachen Regionen zu initiieren und finanziell zu fördern. Herne ist für die Umsetzung solcher Modellprojekte prädestiniert und sollte durch eine konzeptionelle Vorbereitung in der Lage sein, konkrete Maßnahmen schnell beantragen bzw. umsetzen zu können. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, frühzeitig mit den Vorbereitungen und notwendigen Planungen zu beginnen, um ein schlüssiges Konzept für einen Sozialen Arbeitsmarkt möglichst rasch vorlegen zu können.
Gefragt ist ein Konzept, das alle Maßnahmen, Programme und Instrumente in einem Sozialen Arbeitsmarkt vereint und bündelt. Die Bedarfe und Einsatzfelder öffentlich geförderter Beschäftigung werden dabei vor Ort festgestellt und ermittelt. Es sollte sich um neue, zusätzliche Beschäftigung handeln. Bisherige und derzeitige von der öffentlichen Hand erbrachte Arbeiten dürfen nicht ersetzt oder verdrängt werden.
Grundsätzlich geeignet für die Etablierung von öffentliche geförderte Beschäftigung ist der gesamte Non-Profit-Bereich sowie gesellschaftlich notwendige Aufgaben im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, die von der privaten Wirtschaft mangels Rentabilität nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden.
Anlagen:
Original des Antrages
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Antrag DIE LINKE_Sozialer Arbeitsmarkt (570 KB) |