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Vorlage - 2018/0443
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Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt die vom Kämmerer für das Haushaltsjahr 2017 ab dem 01.01.2017 getroffenen Entscheidungen über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen gemäß Anlage 1 bis 3 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit den Regelungen des § 11 der Haushaltssatzung sind die vom Kämmerer im Haushaltsjahr 2017 getroffenen Entscheidungen über über- und außerplanmäßige Auszahlungen, Aufwendungen und Verpflichtungsermächtigungen dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis zu geben, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 Euro überschreiten.
Die einzelnen Bewilligungen des laufenden Jahres 2017 sind in den anliegenden Listen zusammengefasst.
Seite(n)
Ergebnisrechnung: 3.470.000,57 Euro - Anlage 1: 1 - 15
Investitionsmaßnahmen: 2.505.615,38 Euro - Anlage 2: 1 - 23
Verpflichtungsermächtigungen: 335.400,00 Euro - Anlage 3: 1 - 2
Die Nachbewilligungen mit Ausnahme der Verpflichtungsermächtigungen sind ebenfalls in den Gesamtübersichten zum Jahresabschluss 2017 enthalten.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
(Stadtdirektor)
Anlagen:
Anlage 1 NB Ergebnisrechnung
Anlage 2 NB Investitionsmaßnahmen
Anlage 3 NB Verpflichtungsermächtigungen
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_NB Ergebnisrechnung 2017 (140 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_NB Investitionsmaßnahmen 2017 (263 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3_NB Verpflichtungsermächtigungen 2017 (171 KB) |