Ratsinformationssystem
Vorlage - 2018/0445
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip) in der vorgelegten Form sowie den Vortrag des Bilanzgewinns 2017 in Höhe von 244.122,87 € (bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 21.276,83 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 222.846,04 €) auf neue Rechnung,
- die Entlastung der Geschäftsführer Dirks, Dr. Grollmann, Hiltrop, Serres und Dr. Rosenfeld für das Geschäftsjahr 2017 sowie
- die Beauftragung der Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft unter der Federführung von Herrn Dohle als Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1.:
Der Jahresabschluss 2017 der chip GmbH schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.857.273,93 € (Vorjahr 2.719.293,66 €) und einem Jahresüberschuss in Höhe von
21.276,83 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 392.184,33 €) ab.
Der Gesellschafterversammlung wurde seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2017 in Höhe von 244.122,87 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 21.276,83 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 222.846,04 €, auf neue Rechnung vorzutragen.
Zu Punkt 2.:
Die Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, erteilte dem Jahresabschluss der chip GmbH zum 31.12.2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Der Geschäftsführung kann daher für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3.:
Die Geschäftsführung schlägt vor, die Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft unter der Federführung von Herrn Dohle als Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 zu beauftragen.
Gemäß § 10 Ziffern 2 bis 4 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschafterversammlung soll die Beschlüsse in ihrer Sitzung am 22. Juni 2018 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die bürgerschaftlichen Gremien der Städte fassen.
Der Jahresabschluss 2017 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine