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Vorlage - 2018/0513
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Sachverhalt:
Präventionspolitik spielt in den Kommunen, aber auch auf der Landes- und Bundesebene, eine zunehmend wichtige Rolle.
Programme wie das Modellvorhaben der ehemaligen Landesregierung „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ (KeKiz), aber auch gesetzgeberische Entscheidungen, wie etwa die Novellierung des Bundespräventionsgesetzes, haben hierzu maßgeblich beigetragen.
Auch in Herne wurden Schritte zur dauerhaften Etablierung von Prävention als kommunales Querschnittsthema unternommen. Mit der Verabschiedung des Leitbildes „Präventiv handeln – Zukunft gestalten“ durch die Kommunale Präventions- und Gesundheitskonferenz wurde jetzt der Rahmen für die langfristige Kooperation der Akteure gesetzt.
Hintergrund:
Kommunale Präventionspolitik ist ein vergleichsweise neues Konzept, das Bezüge zu vielen etablierten Handlungsfeldern in der Kommune aufweist. Anknüpfungspunkte finden sich insbesondere in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitspolitik, der Schul- und Bildungspolitik sowie der Sozialpolitik. Daneben gibt es aber auch Schnittmengen mit vielen weiteren kommunalen Handlungsfeldern, bis hin zur Bauverwaltung, dem Sport oder dem Kulturbereich.
Kernanliegen kommunaler Präventionspolitik sind die Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabechancen von Zielgruppen (zum Beispiel Kinder- und Jugendliche sowie ihre Familien) durch den Aufbau eines möglichst dichten und bedarfsgerechten Netzes von Unterstützungsangeboten und Gelegenheitsstrukturen.
In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff „Präventionsketten“ verwendet. Dahinter steht der Gedanke, dass durch die Verkettung von Einzelmaßnahmen Zielgruppen nicht nur punktuell, sondern ganzheitlich gefördert und durch das Leben begleitet werden können.
Hierdurch – so ein weiterer Kerngedanke kommunaler Präventionspolitik – lassen sich soziale Folgekosten (etwa in den Bereichen der Erziehungshilfen oder der SGB II-Leistungen) zu einem gewissen Grad vermeiden, weshalb der Aufbau solcher Präventionsketten auch in fiskalischer Hinsicht sinnvoll ist.
Aufbau Kommunaler Präventionsketten
Der Aufbau kommunaler Präventionsketten kann nur im Zusammenspiel vieler Akteure in der Kommune Wirkung entfalten. Nur wenn sich beispielsweise Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sinnvoll mit Angeboten der Gesundheitsförderung oder der individuellen Förderung in Schulen ergänzen, kann eine lückenlose und ganzheitliche Unterstützung gelingen.
Kommunale Präventionspolitik lässt sich politikwissenschaftlich daher als sogenanntes Politiknetzwerk beschreiben. Das sind „spezifische Konstellationen einer begrenzten Anzahl an Akteuren mit hoher Interdependenz, die zielgerichtet ein gemeinsames Problem bearbeiten“ (Bogumil/ Seuberlich; 2017). Diese gemeinsame Problembearbeitung ist äußerst anspruchsvoll, da sie zum einen wenig formalisiert ist (die beteiligten Akteure arbeiten auf einer gesetzlich nur vage definierten Basis), zum anderen weil sich die relevanten Akteure im Hinblick auf ihren fachlichen Hintergrund, ihre Handlungslogik, rechtlichen Rahmensetzungen etc. deutlich unterscheiden.
Etablierung von Prävention als Querschnittsaufgabe in Herne
Auch die Stadt Herne verfolgt das Ziel, die Lebensqualität und Teilhabechancen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und hat konkrete Schritte zur dauerhaften Etablierung von Prävention als Querschnittsaufgabe eingeleitet.
Hierzu gehört der Aufbau von Strukturen zur Institutionalisierung ressortübergreifender Kommunikation ebenso wie die Weiterentwicklung bestehender Institutionen, die Teilnahme an der Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“ (vormals KeKiz) oder die Schaffung adäquater Datengrundlagen.
Auch das Leitbild Prävention stellt einen wichtigen Baustein kommunaler Präventionspolitik dar, da es einen gemeinsam getragenen Orientierungsrahmen für die langfristige Weiterentwicklung der kommunalen Präventionsketten definiert.
Entwicklung des Leitbild „Präventiv handeln – Zukunft gestalten“
Ausgangspunkt für die Entwicklung des anliegenden Leitbildes war ein stadtweiter Planungsworkshop zur Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen!“, der am 25.04.2017 in den Flottmann-Hallen stattfand. Auf Grundlage der Anregungen und Hinweise, die die teilnehmenden Entscheider und Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung und der Stadtgesellschaft eingebracht haben, wurde seitens der Verwaltung ein erster Entwurf für ein Präventionsleitbild erstellt.
Dieser Entwurf wurde sowohl der Steuerungsgruppe „Kommunale Präventionsketten“ (am 15.11.2017) als auch dem Verwaltungsvorstand (am 09.01.2018) zur Diskussion vorgelegt und schließlich, in leicht überarbeiteter Form, am 17.01.2018 in die kommunalen Präventions- und Gesundheitskonferenz eingebracht.
Um viele präventionsrelevante Akteure in der Stadt in die Entwicklung des Leitbildes einzubinden wurde der Leitbildentwurf sowohl im Rahmen der Präventions- und Gesundheitskonferenz als auch in unterschiedlichen Arbeitsgruppen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Wohlfahrt (z.B. AG 78 Erziehungshilfe, AGTE, Netzwerk Frühe Hilfen, AG Wohlfahrt) diskutiert und in diesem Zuge weiterentwickelt.
Die anliegende Fassung des Leitbilds stellt den Endstand des Diskussions- und Entwicklungsprozesses dar.
Er wurde am 20.04.2018 in der Steuerungsgruppe „Kommunale Präventionsketten“, in der neben Vertreten der Stadt Herne auch Akteure der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege sowie der Bürgerschaft vertreten sind, zur Kenntnis genommen und in dieser Form verabschiedet und schließlich am 11.07.2018 auch durch die Präventions- und Gesundheitskonferenz beschlossen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlage:
Präventionsleitbild
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Präventionsleitbild Stand 11_07_2018 (164 KB) |