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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0533  

Betreff: Zuschüsse an Vereine für Material für Eigenleistungen nach den Sportförderrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Bernd Fischer
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Schön, Benjamin
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
18.09.2018 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 4202

Bez.: Sportförderung

Nr.: 53

Bez.: Transferleistungen

27.000,00 (-)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                    

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Sportausschuss nimmt folgende Verteilung der Mittel aus Material für Eigenleistungen

der Vereine (Transferleistungen) zur Kenntnis:

 

Bis zu 27.000,00 € für

 

  • Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen (SA) oder geplant (SG) sind

(es wird eine Förderquote von 66.6 % zugrunde gelegt).

  • Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden abgeschlossen (VA) oder geplant (VG) sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt).

 

Der Sportausschuss beschließt, die Restmittel dem Stadtsportbund Herne e. V. zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel frei gegeben werden, so sind die Förderbeträge entsprechend zu kürzen.

                    

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:
 

In seiner Sitzung am 04. Juni 1992 hat der Sportausschuss Kriterien für die Vereine aufgestellt, die bei der Verwaltung Zuschüsse für Materialien für Eigenleistungen geltend machen.

 

Demnach sind u. a. nur Maßnahmen förderfähig, die in Eigenarbeit durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Prioritäten:

 

-          Sicherheitsrelevante Maßnahmen sind vorrangig vor Maßnahmen der Substanzerhaltung und diese vorrangig vor Neubaumaßnahmen.

-          Durchgeführte Maßnahmen auf städt. Sportanlagen sind vor durchgeführten Maßnahmen auf Vereinsanlagen zu bezuschussen.

-          Bevorzugt zu fördern sind Maßnahmen von Vereinen, die im Vorjahr einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln gestellt haben, jedoch keine Mittel erhalten konnten.

 

Außerdem hat der Sportausschuss in der Folgezeit geregelt, dass ab dem 6. Antrag eine Kürzung um 5,5 % der geltend gemachten Ausgaben erfolgt und dass ab 2014 nur noch Anträge über Maßnahmen eingereicht werden dürfen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

 

Nach Umstellung auf NKF erfolgte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 – Sportförderung -mit den Sachkonten 531 80001 bis 531 80005. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.

 

 

Zu den Kategorien „SA“ und „SG“ sind folgende  Anträge eingegangen:

 

  1. MGC Rot-Weiss Wanne-Eickel e. V. (Antrag vom 11.07.2018)

Der Verein hat Rechnungen für eine Neugestaltung an der Anlage vorgelegt.

Anerkannte Aufwendungen:17.691,53 € (Kategorie SA)

Förderbetrag:17.691,53 € x 66,6 % = 11.782,56

 

  1. TTC Sportfreunde Wanne-Eickel 1960/1992 e. V. (Antrag vom 15.08.2018)

Der Verein hat einen Sonnenschutz an den Fenstern der Sporthalle angebracht.

Anerkannte Aufwendungen:2.142,00 € (Kategorie SA)

Förderbetrag:2.142,00 € x 66,6 % = 1.426,57

 

 

Folgende Anträge sind in den Kategorien „VA“ und „VG“ zu berücksichtigen:

 

  1. TC Friedrich der Große e. V. (Antrag vom 14.01.2018)

Der Verein hat Erhaltungsarbeiten an den Gebäuden, sowie notwendige Reparaturen durchgeführt.

Anerkannte Aufwendungen:1.877,36 € (Kategorie VA)

Förderbetrag:1.877,36 € x 33,3 % = 625,16

 

  1. BC Herne-Stamm 1928 e. V. (Antrag vom 08.02.2018)

Der Verein hat Restaurierungsarbeiten im Poolraum durchgeführt.

Anerkannte Aufwendungen:3.090,76 € (Kategorie VA)

Förderbetrag:3.090,76 € x 33,3 % = 1.029,22

 

 

 

 

 

 

  1. Reitsportgemeinschaft Herne-Börnig e. V. (Antrag vom 14.06.2018)

Der Verein hat sowohl Material für Erhaltungsarbeiten erworben, als auch notwenige Reparaturen durchgeführt.

Anerkannte Aufwendungen:13.992,52 € (Kategorie VA)

Förderbetrag:13.992,52 € x 33,3 % = 4.659,51

 

  1. TC Emschertal Herne e. V. (Antrag vom 23.08.2018)

Der Verein hat Erhaltungsarbeiten durchgeführt und die Beleuchtung modernisiert.

Anerkannte Aufwendungen:  5.069,34 € (Kategorie VA)

Förderbetrag:  5.069,34 € x 33,3 % = 1.688,09

 

 

Somit beläuft sich der Gesamtförderbetrag auf 21.211,11 €

 

Die verbleibenden Fördermittel i. H. v. 5.788,89 € werden dem Stadtsportbund Herne e. V. zur Verfügung gestellt.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak              

 

 

 

 

 

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Anlagen:
 

Keine