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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 4202 Bez.: Sportförderung | Nr.: 53 Bez.: Transferleistungen | 27.000,00 (-) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt folgende Verteilung der Mittel aus Material für Eigenleistungen
der Vereine (Transferleistungen) zur Kenntnis:
Bis zu 27.000,00 € für
(es wird eine Förderquote von 66.6 % zugrunde gelegt).
Der Sportausschuss beschließt, die Restmittel dem Stadtsportbund Herne e. V. zur Verfügung zu stellen.
Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel frei gegeben werden, so sind die Förderbeträge entsprechend zu kürzen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 04. Juni 1992 hat der Sportausschuss Kriterien für die Vereine aufgestellt, die bei der Verwaltung Zuschüsse für Materialien für Eigenleistungen geltend machen.
Demnach sind u. a. nur Maßnahmen förderfähig, die in Eigenarbeit durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Prioritäten:
- Sicherheitsrelevante Maßnahmen sind vorrangig vor Maßnahmen der Substanzerhaltung und diese vorrangig vor Neubaumaßnahmen.
- Durchgeführte Maßnahmen auf städt. Sportanlagen sind vor durchgeführten Maßnahmen auf Vereinsanlagen zu bezuschussen.
- Bevorzugt zu fördern sind Maßnahmen von Vereinen, die im Vorjahr einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln gestellt haben, jedoch keine Mittel erhalten konnten.
Außerdem hat der Sportausschuss in der Folgezeit geregelt, dass ab dem 6. Antrag eine Kürzung um 5,5 % der geltend gemachten Ausgaben erfolgt und dass ab 2014 nur noch Anträge über Maßnahmen eingereicht werden dürfen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Nach Umstellung auf NKF erfolgte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 – Sportförderung -mit den Sachkonten 531 80001 bis 531 80005. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.
Zu den Kategorien „SA“ und „SG“ sind folgende Anträge eingegangen:
Der Verein hat Rechnungen für eine Neugestaltung an der Anlage vorgelegt.
Anerkannte Aufwendungen:17.691,53 € (Kategorie SA)
Förderbetrag:17.691,53 € x 66,6 % = 11.782,56 €
Der Verein hat einen Sonnenschutz an den Fenstern der Sporthalle angebracht.
Anerkannte Aufwendungen:2.142,00 € (Kategorie SA)
Förderbetrag:2.142,00 € x 66,6 % = 1.426,57 €
Folgende Anträge sind in den Kategorien „VA“ und „VG“ zu berücksichtigen:
Der Verein hat Erhaltungsarbeiten an den Gebäuden, sowie notwendige Reparaturen durchgeführt.
Anerkannte Aufwendungen:1.877,36 € (Kategorie VA)
Förderbetrag:1.877,36 € x 33,3 % = 625,16 €
Der Verein hat Restaurierungsarbeiten im Poolraum durchgeführt.
Anerkannte Aufwendungen:3.090,76 € (Kategorie VA)
Förderbetrag:3.090,76 € x 33,3 % = 1.029,22 €
Der Verein hat sowohl Material für Erhaltungsarbeiten erworben, als auch notwenige Reparaturen durchgeführt.
Anerkannte Aufwendungen:13.992,52 € (Kategorie VA)
Förderbetrag:13.992,52 € x 33,3 % = 4.659,51 €
Der Verein hat Erhaltungsarbeiten durchgeführt und die Beleuchtung modernisiert.
Anerkannte Aufwendungen: 5.069,34 € (Kategorie VA)
Förderbetrag: 5.069,34 € x 33,3 % = 1.688,09 €
Somit beläuft sich der Gesamtförderbetrag auf 21.211,11 €
Die verbleibenden Fördermittel i. H. v. 5.788,89 € werden dem Stadtsportbund Herne e. V. zur Verfügung gestellt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Keine