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Vorlage - 2018/0718
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Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss
- nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 17 - Widumer Höfe - sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.
- beschließt, den Entwurf einschließlich Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Auf Grund neuer Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Erweiterung des Aus- und Weiterbildungscampusses südlich des Bestandsbaukörpers des Marienhospitals (sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Aus- und Weiterbildungscampus, medizinische Einrichtungen“) ergibt sich im Vergleich zur ursprünglichen Planung mit 65 Stellplätzen ein Bedarf von insgesamt 111 Stellplätzen. Es wurde ergänzend gutachterlich nachgewiesen, dass das derzeitige Verkehrsaufkommen des Grundstücks weiterhin oberhalb der zukünftigen Verkehrsbelastungen liegt und somit problemlos abgewickelt werden kann.
Die ergänzenden schalltechnischen Berechnungsergebnisse im Zuge der Erweiterung der Stellplatzanlage zeigen, dass der geplante Parkplatz unter Berücksichtigung der sich neu ergebenden Stellplatzzahl (111 Stellplätze) und deren Frequentierung nach wie vor die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhält. Dies gilt für den zu untersuchenden Beurteilungspegel und den zulässigen Maximalpegel. Der Betrieb des Parkplatzes erfolgt somit im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Erweiterung der Stellplatzanlage somit nicht berührt bzw. die Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans bleiben unverändert.
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 - Widumer Höfe -umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die Widumer Straße, im Osten durch die Josef-Prenger-Straße und deren westliche Wohnbebauung, im Süden durch den öffentlichen Grünzug südlich des Grundstücks des Marienhospitals Herne-Börnig, und im Westen durch dessen westliche Grundstückgrenze.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Übersichtsplan (Anlage 1) und in der Planzeichnung (Anlage 2) dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) aufgestellt. Der Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch die St. Elisabeth-Gruppe vom 19.10.2017 wurde in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt Herne am 05.12.2017 beschlossen.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB liegen vor, daher wird das beschleunigte Verfahren angewandt.
Entlang der nördlichen Plangrenze schließt der Fluchtlinienplan „für einen Teil der Widumer Str. und Ringstr. wie der Josef-Prenger-Str.“ an, der seit dem 30.01.1961 rechtsverbindlich ist. Für den nördlichen Teilbereich setzt der Fluchtlinienplan eine Fluchtlinie fest, welche den zukünftigen Zielen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 widerspricht und daher bei Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 durch die darin getroffenen Festsetzungen ersetzt wird.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist im der Widumer Straße abgewandten Teil des Grundstücks des Marienhospitals Herne eine städtebaulich unklare Situation entstanden. Teilweise nicht mehr genutzte Bestandsgebäude, Technikgebäude und asphaltierte bzw. gepflasterte Flächen zerschneiden die vorhandenen Grünflächen und verdecken die Potentiale des Standortes.
Ziel der Planung ist es, die städtebauliche Situation im Zuge der Umstrukturierung des Marienhospitals Herne am Standort Börnig zu ordnen und die vorhandenen Qualitäten zu verstärken. Leitgedanke ist hierbei die Ergänzung des aktuell entstehenden Campus für Aus- und Weiterbildung um Betreuungs- und Wohnangebote für Senioren.
In den Widumer Höfen soll ein Mix aus unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen entstehen, die das Wohnen im Alter umfassend abbilden: Neben je 24 Betreuungsplätzen in der Kurzzeit- und Tagespflege sollen Wohngruppen mit bis zu 48 Plätzen geschaffen werden. Zusätzlich soll eine stationäre Pflege für bis zu 80 Bewohner realisiert werden. Zudem entsteht in Teilen des Bestandsgebäudes des Marienhospitals im nordwestlichen Plangebietsbereich ein Campus für Aus- und Weiterbildungsangebote der St. Elisabeth Gruppe. Der nordöstliche Teil der ehemaligen Krankenhausbebauung soll darüber hinaus mittel- bis langfristig rückgebaut und im südlichen Bereich erweitert werden, sodass in diesem Bereich Wohngebäude mit barrierefreiem bzw. seniorengerechtem Wohnraum realisiert werden können.
Die Haupterschließung soll über die bereits vorhandenen Zufahrten von der Widumer Straße bzw. der Josef-Prenger-Straße erfolgen. Ergänzend soll mittelfristig eine direkte Zuwegung für Fußgänger und Taxis zum Neubau geschaffen werden.
D. Inhalte der Planung
Das städtebauliche Konzept strukturiert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes in drei unterschiedliche Nutzungszonen.
Im Süden des Plangebietes ist die Errichtung von zwei Gebäuden (drei- bzw. viergeschossig) des Altenpflegeheimes geplant, die über einen gemeinsamen Vorplatz erschlossen werden. Die beiden Bestandsbaukörper des Marienhospitals im Nordosten des Plangebietes sollen mittel- bis langfristig rückgebaut und im südlichen Bereich kurzfristig erweitert werden. In diesem Bereich soll eine flexible Nutzung ermöglicht werden, die die medizinisch-pflegerische bzw. gesundheitliche Prägung durch den Aus- und Weiterbildungscampus bzw. die geplanten Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren aufgreift. Im Nordosten werden mittel- bis langfristig Erweiterungspotenziale für die geplanten Nutzungen (Aus- und Weiterbildungscampus und Wohn- und Pflegeeinrichtung) geboten, sowie darüber hinaus die Entwicklung von Wohnraum ermöglicht, der der Wohnraumnachfrage der Stadt Rechnung trägt und insbesondere für besondere Wohnformen wie bspw. Seniorenwohnen geeignet wäre. Die Gebäude können mit bis zu vier Vollgeschossen ausgebildet werden. Im Hinblick auf die Gebäudevolumina sollen die neuen Baukörper ebenfalls zwischen dem heterogenen Bestand von ehemaligem Krankenhaus, Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung im Umfeld vermitteln. Gleichzeitig wird damit eine Verzahnung mit den umliegenden bestehenden und neu zu schaffenden Grünflächen angestrebt.
Für die Umsetzung des Vorhabens erfolgt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Aus- und Weiterbildungscampus, Wohn-/ Pflegeeinrichtungen und Wohnen“. Das sonstige Sondergebiet wird zudem in die drei Teilbereiche „Wohn-/Pflegeeinrichtungen für Senioren“ im südlichen Bereich (SO 1), „Aus- und Weiterbildungscampus, medizinische Einrichtungen“ im nord-westlichen Bereich (SO 2) und „Medizin, Pflege, Gesundheit und Wohnen“ im nord-östlichen Bereich (SO 3) ausdifferenziert.
Die geplante zentrale Wegeachse zu den Wohn- und Pflegeeinrichtungen dient zukünftig als repräsentative Zufahrt bzw. Zuwegung zu den Wohn-/Pflegeeinrichtungen und wird von Besuchern und Bewohnern genutzt. Zudem ermöglicht sie eine schnelle Erreichbarkeit für Taxis oder Rettungsfahrzeuge. Die Wegeachse wird als Allee ausgebildet und lockert die geplante Bebauung des Gebietes somit optisch auf. Um ihre Bedeutung hervorzuheben und deren Umsetzung sicherzustellen, wird sie als private Straßenverkehrsfläche (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) festgesetzt (siehe Bebauungsplanentwurf, Anlage 2).
Stellplätze und deren Zufahrten sowie Nebenanlagen sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nur in den dafür gekennzeichneten Flächen, d.h. im westlichen und östlichen Bereich des Plangebietes – sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Im Hinblick auf die Ver- und Entsorgung ist es vorgesehen, einen Teil der Fläche im SO 1 als Fläche für Stellplätze und Nebenanlagen festzusetzen. In diesem Bereich sollen die erforderlichen Anlagen für die Entsorgung des Gebietes (Entsorgungsstation) realisiert werden. Am südöstlichen Plangebietsrand befindet sich zudem eine bestehende Heizzentrale, die künftig zur Versorgung der Wohn- und Pflegeeinrichtung weitergenutzt wird.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 - Widumer Höfe - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 14.03.2018 erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 29.03.2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 29.03.2018 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B, Langekampstraße 36) und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 19.02.2018 bis zum 20.03.2018.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Planung als Entwurf und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen mit Bekanntmachung vom 18.05.2018. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.06.2018 bis 05.07.2018. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 05.07.2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 05.07.2018 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B, Langekampstraße 36) und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.06.2018 bis zum 25.07.2018.
Die im Laufe der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wurden teilweise zur Kenntnis genommen, teilweise führten sie zu Änderungen bzw. Ergänzungen im Planentwurf.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit sind im Abwägungsprotokoll, das als Anlage 5 beigefügt ist, dargelegt.
F. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem dass sämtliche Planungskosten auf den Vorhabenträger übertragen werden.
Darüber hinaus regelt der Vertrag, dass der Vorhabenträger sämtliche Herstellungs- und sonstige Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, trägt. Zudem werden im Durchführungsvertrag Vereinbarungen zum Mobilitätskonzept zwischen der Stadt Herne und der St. Elisabeth-Gruppe getroffen.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften im Bereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die hiermit getroffenen Festsetzungen ersetzt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
- Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
- Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 17 – erstellt von Post / Welters Architekten & Stadtplaner GmbH (Dortmund), 04.04.2018
- Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 17 vom 22.10.2018 inklusive der dazu gehörigen Anlagen
3.1 „Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum geplanten Neubau eines Altenpflegeheimes auf dem Grundstück Widumer Straße 8a in Herne Sodingen“ – erstellt von Biologische Station östliches Ruhrgebiet (Herne), 08.01.2018
3.2 „Baugrunduntersuchungen – Neubau eines Pflegeheimes (Widumer Höfe) mit 3-4 Geschossen und Teilunterkellerung auf dem Grundstück Widumer Straße 8a in 44623 Herne“ – erstellt von HINZ Ingenieure GmbH (Münster), 30.11.2017
3.3 „Verkehrsprognose für das Bauvorhaben Widumer Höfe in Herne“ – erstellt von Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH (Bochum), März 2018
3.4 „Verkehrsprognose für das Bauvorhaben Widumer Höfe in Herne – Erweiterung Aus- und Weiterbildungscampus“ – erstellt von Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH (Bochum), 16.08.2018
3.5(a) „Schalltechnisches Prognosegutachten“ – erstellt von Graner + Partner Ingenieure GmbH (Bergisch Gladbach), 09.03.2018, ergänzt im Oktober 2018
3.6 „Bodenuntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Versickerung von Niederschlagswasser“ – erstellt von HINZ Ingenieure GmbH (Münster), 05.04.2018
- Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) – erstellt von Post / Welters Architekten & Stadtplaner GmbH (Dortmund), 04.04.2018
- Abwägungsvorschlag
- Betriebliches Mobilitätsmanagement für das Bauvorhaben Widumer Höfe in Herne – erstellt von Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH (Bochum), Mai 2018
Die Anlagen 2 und 4 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (519 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf (1926 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3_Begründung (1720 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 3.1_Artenschutzrechtliche Vorprüfung_20180108 (6228 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage 3.2_Baugrunduntersuchungen_20171130 (4968 KB) | |||
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6 | öffentlich | Anlage 3.3_Verkehrsprognose_20180307 (2825 KB) | |||
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7 | öffentlich | Anlage 3.4_Verkehrsprognose_Erweiterung_20180816 (160 KB) | |||
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8 | öffentlich | Anlage 3.5_Schalltechnisches Prognosegutachten_09.03.2018 (3862 KB) | |||
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9 | öffentlich | Anlage 3.5a_Schalltechnisches Prognosegutachten_Stellungnahme 20181022 (154 KB) | |||
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10 | öffentlich | Anlage 3.6_Bodenuntersuchungen_20180405 (6342 KB) | |||
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11 | öffentlich | Anlage 4_Vorhaben- und Erschließungsplan (4533 KB) | |||
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12 | öffentlich | Anlage 5_Abwägungsvorschlag (601 KB) | |||
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13 | öffentlich | Anlage 6_Betriebliches Mobilitätsmanagement_20180514 (2273 KB) |