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Vorlage - 2019/0026
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Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplans (BP) Nr. 260, - Bahnhofstr./Museumsstr. -, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 260, - Bahnhofstr./
Museumsstr.-, umfasst das Grundstück des Geschäftsgebäudes Bahnhofstraße 5 bestehend aus den Flurstücken 181, 182, 184, 186, 360, 362 und 363 (Gemarkung Herne, Flur 32).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Das Grundstück des Geschäftshauses Bahnhofstraße 5 zwischen der Kreuzkirche am Europaplatz und dem City-Center an der Fußgängerzone wurde von einem Grundstücksentwickler erworben, um durch Abriss und Neubau zukunftsfähige Nutzungen an diesem städtebaulich bedeutsamen Standort zu ermöglichen. Es ist nach Aufgabe des Textilmarktes „Adler“ beabsichtigt, ein Gebäude mit Einzelhandel, Kindertagesstätte sowie Büro- und/oder Wohnnutzen zu errichten.
Nach Abriss des bestehenden Gebäudes soll der geplante Neubau die Sichtachse der Fußgängerzone wieder freigeben und architektonisch behutsam auf das Westfälische Museum für Archäologie des LWL reagieren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 260 - Bahnhofstr./Museumsstr.- liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 136, der hier ein Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl von 1,0 sowie einer Geschossflächenzahl von 2,8 festsetzt. Es sind bis zu 3 Vollgeschosse zulässig, im Bereich der Einengung der Bahnhofstraße wurde eine eingeschossige Bebauung festgesetzt.
Zur Umsetzung der Planungsabsichten besteht ein Planerfordernis, da der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan weder eine Verbreiterung der Fußgängerzone noch eine Erhöhung der Geschossigkeit zulässt.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das Erdgeschoss soll durch eine Nutzung für Lebensmitteleinzelhandel den Europaplatz und den Eingangsbereich zur Fußgängerzone beleben. Im ersten Obergeschoss ist eine vierzügige innerstädtische Kindertagesstätte vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Freiflächen sollen auf der Dachterrasse über dem Erdgeschoss realisiert werden. Darüber hinaus sollen Büros und/oder Wohnen in verschiedenen Wohnformen das Gebäude ergänzen.
Der erforderliche Stellplatzbedarf soll in einer Tiefgarage untergebracht werden, die von der Museumsstraße erschlossen wird.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Um die Fußgängerzone wieder breiter zu öffnen, muss im neuen Bebauungsplan das Kerngebiet im Bereich der bisherigen Eingeschossigkeit zurückgenommen werden. Stattdessen wird hier eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als Fußgängerbereich festgesetzt.
Für die verbliebende überbaubare Fläche ist in Abhängigkeit von der Nutzungsmischung entweder wieder die Festsetzung eines Kerngebiets oder eines Sondergebiets denkbar. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird sich an den Erfordernissen der weiteren Planungsabstimmung orientieren.
E. Weitere Vorgehensweise
Es ist beabsichtigt, durch Mehrfachbeauftragung, Wettbewerbs- oder Werkstattverfahren Planungsvarianten zu erhalten, die der Schlüsselsituation am Eingang zur Fußgängerzone aber auch zum Übergang zum Europaplatz gerecht werden. Dabei sind die stadträumlichen und architektonischen Qualitäten der denkmalgeschützten Kreuzkirche und des LWL-Museums für Archäologie zu berücksichtigen.
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Dabei wird unter anderem die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans
3. Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 136
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (257 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_BP 260_Geltungsbereich (680 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3_Auszug BP 136 (380 KB) |