Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/0033
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Gute Schule 2020
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 1115 Bez.: Gebäudemanagement Nr.: 3 Bez.: Sonstige Transferverträge Nr.: 2108 Bez.: Zentrale schul./schülerbez. Leistungen | Nr.: 13 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Nr.: 3 Bez.: Sonstige Transferverträge Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibung Nr.: 7 Bez.: Ertrag aus der Auflösung SoPo | - 3.750.000 Euro
+ 3.750.000 Euro
10 Jahre: 132.813 Euro Weitere 70 Jahre: 20.312,50 Euro
10 Jahre: 132.813 Euro Weitere 70 Jahre: 20.213,50 Euro
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.210816 Bez.: Förderprogramm Gute Schule 2020 | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen Nr.: 9 Bez.: Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Nr.: 33 Bez.: Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen | - 1.625.000 Euro
- 1.125.000 Euro
+ 2.750.000 Euro |
Kommunalinvestitionsgesetz II
Teilergebnisplan (konsumtiv) 2019
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 1115 Bez.: Gebäudemanagement
Nr.: 2108 Bez.: Zentrale schul./schülerbez. Leistungen | Nr.: 13 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgem. Umlagen Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibung Nr.: 7 Bez.: Ertrag aus der Auflösung SoPo | 2019: - 1.950.000 Euro 2020: - 2.250.000 Euro
2019: + 1.755.000 Euro 2020: + 2.025.000 Euro
80 Jahre: 19.375,00 Euro
80 Jahre: 17.437,50 Euro |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.210817 Bez.: KInvFG II | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen | - 1.550.000 Euro
+ 1.395.000 Euro |
Beschlussvorschlag:
- Der Immobilienausschuss, der Schulausschuss und die Bezirksvertretungen beschließen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Durchführung der in der Anlage 1 bis 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen bzw. Konkretisierungen für die Jahre 2017 bis 2019 und empfehlen dem Rat der Stadt, die Beschlüsse zu den Ziffern 3 bis 4 zu fassen.
- Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ziffern 3 bis 4 dieser Vorlage zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2017 bis 2019 gemäß der Anlage 1 (Jahr 2019), Anlage 2 (Jahr 2018) und Anlage 3 (Jahr 2017) dieser Sitzungsvorlage zu.
- Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG II genannt) für das Jahr 2019 und einer Maßnahme für das Jahr 2020 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) eine erste Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) beschlossen. Dieses Rahmenprogramm wurde zuletzt am 27.02.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0036) angepasst und ist auch weiterhin anhand neuer Erkenntnisse laufend anzupassen.
Des Weiteren ist über die Schwerpunkte zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ entschieden worden. Die eingetretenen Veränderungen der Maßnahmenliste 2017 wurden zusammen mit der Maßnahmenliste für das Jahr 2018 ebenfalls am 27.02.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0036) beschlossen. In dieser Vorlage werden die bislang noch fehlenden Konkretisierungen von Maßnahmen des Jahres 2017 und 2018 vorgestellt. Darüber hinaus wird die Maßnahmenliste für das Jahr 2019 zur Entscheidung vorgelegt.
Letztendlich werden für das Jahr 2019 die Konkretisierungen der Maßnahmenplanung zur Umsetzung von Projekten aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz II vorgestellt.
- HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH
1.1. Ausgangslage
Die Maßnahmenliste zur Prioritätensetzung wurde vom Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung am 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) beschlossen und ist Bestandteil des Projektvertrages zwischen der Stadt Herne (Auftraggeber) und der HSM (Auftragnehmer). Diese erste Maßnahmenliste hat der Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung am 27.02.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0036) angepasst. Weitere Anpassungen können sich ergeben, sind jedoch nicht Bestandteil dieser Vorlage.
1.2. Bearbeitungsstand
Die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft ist von Seiten der Stadt Herne bislang mit der Bearbeitung folgender Maßnahmen beauftragt:
- GES Mont-Cenis: Durchführung des weiteren Planungsprozesses auf Basis der Ergebnisse der Planungsphase „Null“
- GES Mont-Cenis: Vorgezogene Sanierung der Lüftungsanlage der Aula
- GS Europaschule: Objektbezogene Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte zu erarbeiten
- GS Claudiusschule: Objektbezogene Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte zu erarbeiten
- GS Max-Wiethoff: Objektbezogene Maßnahmenbeschreibungen und Umsetzungskonzepte zu erarbeiten
- GS Max-Wiethoff: Abbruch des ehemaligen OGS-Pavillons
- GS Forellstr.: Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Ersatz-Neubau unter Berücksichtigung der Anforderungen an ein zukunftsorientiertes Schulgebäude
Im Laufe des Jahres sind ergänzende Aufträge zu den oben aufgelisteten Schulstandorten sowie die Beauftragung für weitere Schulstandorte geplant.
- Förderprogramm des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“
2.1. Ausgangslage und Grundlagen der Förderung/ Mittelverwendung
Für die Ausgangslage und die Grundlagen der Förderung/ Mittelverwendung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Vorlage-Nr. 2018/0036 verwiesen.
2.2. Mittelabrufe für die Jahre 2017 und 2018
Die Stadt Herne hat die ihr zugewiesenen Fördermittel in Höhe von 6.464.818,00 € für das Jahr 2017 in voller Höhe abgerufen.
Förderantrag | Fördersumme | Bewilligungsbescheid |
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3.980.000,00 € | ||
2.484.818,00 € |
Für das Jahr 2018 sind bislang vier Förderanträge mit einem Volumen in Höhe von 4.105.000,00 € gestellt worden, die noch nicht abgerufenen Mittel können bis Ende des Folgejahres (bis Ende 2019) beantragt werden.
Förderantrag | Fördersumme | Bewilligungsbescheid |
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250.000,00 € | ||
1.550.000,00 € | ||
200.000,00 € | ||
2.105.000,00 € | ||
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2.3. Maßnahmenplanung für das Jahr 2019
Die dargestellte Verwendungsbreite des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ermöglicht eine flexible Maßnahmenplanung und Mittelverwendung für die Sanierung, Modernisierung und für sonstige Investitionen zum Ausbau bzw. zur Stärkung der schulischen Infrastruktur. Die zunächst für das Jahr 2017 (Vorlage-Nr. 2017/0125) konkretisierte Maßnahmenplanung berücksichtigt dabei in der Ausgestaltung sowohl schulfachliche/ schulorganisatorische als auch baufachliche und finanzwirtschaftliche Notwendigkeiten. Die in diesem Zusammenhang herausgestellten Programmschwerpunkte sollten für den Folgezeitraum bis 2020 durchaus weiter prägend sein. In seiner Sitzung vom 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) hat der Rat der Stadt Herne die bisherigen Schwerpunktsetzungen auch für die Jahre 2018 bis 2020 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Einzelmaßnahmen weiter zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Anlage 1 zu dieser Vorlage sind die Maßnahmen für das Jahr 2019 auf Basis der Schwerpunktsetzung konkretisiert und näher beschrieben worden. Die noch fehlenden Konkretisierungen werden im Laufe des Jahres 2019 unter anderem auch mit den Schulen definiert und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
2.4. Konkretisierung zur Maßnahmenplanung 2018
In der Maßnahmenplanung für das Jahr 2018 (Anlage 2 zur Vorlage-Nr. 2018/0036) war unter der laufenden Nr. 9 eine Sammelposition für die Schulstandorte mit der Maßnahmenbeschreibung „Reparaturen aus Wartungen/ Prüfungen, Schwimmbadtechnik, Austausch kleinerer Wärmeerzeugeranlagen, Rückbau von Wandhydranten (Drees+Sommer), Hauswasseranschlüsse“ aufgeführt. Diese Sammelposition ist für den Mittelabruf bei der NRW. Bank ebenfalls zu konkretisieren und einzelnen Schulen zuzuordnen. In der Anlage 2 zu dieser Vorlage sind die Maßnahmen an Schulstandorten mit den erwarteten Kosten dargestellt.
2.5. Konkretisierung zur Maßnahmenliste 2017
In seiner Sitzung am 28.03.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0125) hat der Rat der Stadt Herne eine erste Maßnahmenliste für das Jahr 2017 beschlossen. Diese Maßnahmenliste wurde in der Sitzung am 27.02.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0036, Anlage 3) angepasst und um neue Maßnahmen ergänzt. Hinsichtlich der laufenden Nummern 19 und 27 der damaligen Anlage 3 waren die Konkretisierungen der Einzel-Maßnahmen noch nicht Bestandteil der Beschlussfassung. In der dieser Vorlage beigefügten Anlage 3 werden die konkreten Maßnahmen aufgeführt.
2.6. Bearbeitungsstände der Maßnahmenliste 2017 und 2018
In der beiliegenden Anlage 5a für das Jahr 2017, der Anlage 5b für das Jahr 2018 und der Anlage 5c für das Jahr 2018 – Sammelposition Nr. 9 können die einzelnen Bearbeitungsstände zu den Maßnahmen Gute Schule 2020 entnommen werden.
- Kommunalinvestitionsfördergesetz II
3.1. Ausgangslage
Für die Ausgangslage, die Grundlagen der Förderung und die zeitlichen Bedingungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Vorlage-Nr. 2018/0036 verwiesen.
3.2. Konkretisierung der Maßnahmen für das Jahr 2019
Bezugnehmend auf die ersten Maßnahmenvorschläge in der Vorlage-Nr. 2017/0492 wurden diese bereits mit Beschluss des Rates vom 27.02.2018 (Vorlagen-Nr. 2018/0036) für das Jahr 2018 konkretisiert. Die in der Anlage 4 zu dieser Vorlage aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Jahr 2019 orientieren sich, unter Berücksichtigung notwendiger Anpassungen, an der Prioritätensetzung der vom Rat der Stadt Herne am 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) beschlossenen Maßnahmenliste. Für die Umsetzung der Maßnahme am Gym Eickel ist es bereits jetzt erforderlich auch die im Haushaltsjahr 2020 benötigten Mittel zur Fortführung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
3.3. Bearbeitungsstände der Maßnahmenliste 2018
In der dieser Vorlage beiliegenden Anlage 6 sind die jeweiligen Bearbeitungsstände der Maßnahmen aus dem Bereich KInvFG II aufgeführt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
(Stadtdirektor)
Anlagen:
GS2020 Maßnahmen 2019
Bauunterhaltung 2018
GS2020 Veränderungen 2017
KINVFGII
GS 2017 Bearbeitungsstände
GS 2018 Bearbeitungsstände
GS Bearbeitungsstände
KInvFGII Bearbeitungsstände
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage_1_GS2020_Maßnahmen2019 - NEU (226 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage_2_Bauunterhaltung_2018 (206 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage_3_GS2020_Veränderungen2017_NEU (277 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage_4_KINVFGII (209 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage_5a_GS_2017_Bearbeitungsstände (269 KB) | |||
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6 | öffentlich | Anlage_5b_GS_2018_Bearbeitungsstände (232 KB) | |||
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7 | öffentlich | Anlage_5c_GS_Bearbeitungsstände (177 KB) | |||
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8 | öffentlich | Anlage_6_KInvFGII_Bearbeitungsstände (192 KB) |