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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0177  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schwitay, Ralf
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Schwitay, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
03.04.2019 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 31.06

Bez.:Förderung der Wohlfahrtspflege

Nr.: 15

Bez.:Transferaufwendungen

-160.756,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                               

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der  Ausschuss  für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt    - unter Berück- sichtigung  der  Zweiten  Bewirtschaftungsverfügung  des  Kämmerers  der Stadt Herne vom 14.02.2019 sowie  seines Beschlusses vom  11.04.2018 über  die Anpassung und angemes- sene Erhöhung der Zuschüsse ab 2019,  Beschlussvorlage 2018/0159 – den Verbänden der freien  Wohlfahrtspflege  gemäß  den  Richtlinien für Zuschüsse zur  Projektförderung im Ge- sundheits- und Sozialbereich im Jahr  2019 aus  Kostenstelle 31.06.02.0000 „Zuschüsse  an   Verbände  der freien  Wohlfahrtspflege“ sowie aus nicht benötigten Mitteln des Fachbereichs Gesundheit  (Krisendienst für psychisch Kranke)   die Zuschüsse   (einschließlich 10% Aktivi- tätenzuschlag) in voller Höhe zu gewähren.
                                               

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Nach den Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich können für Dienste, Angebote und Einzelmaßnahmen Zuwendungen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Träger gewährt werden. Für 2019 liegen folgende Anträge vor:

 

Verband

Beantragter Zuschuss

AWO

52.736,00 €

Caritasverband Herne

50.520,00 €

Diakonisches Werk

54.000,00 €

DRK Herne

  3.500,00 €

Gesamt

160.756,00 €

 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung vom 11.04.2018 bereits beschlossen, den Anträgen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege auf Erhöhung der jährlichen Zuschüsse in dem hier dargestellten Umfang zu entsprechen.

 

 

 

1.              Arbeiterwohlfahrt    

 

  

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

1.1

Sozialdienst für Migranten

(Personalkostenzuschuss)

40.000,00 €

36.363,64

3.636,36

40.000,00 €

1.2

Altenbegegnungsstätten

4.555,00 €

4.141,00 €

414,00 €

4.555,00 €

 

+ Miete

8.181,00 €

8.181,00 €

 

8.181,00 €

 

Gesamt:

44.736,00 €

 

 

52.736,00 €

 

Die AWO bietet seit vielen Jahren zur Verbesserung der Lebenssituation der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und für ein besseres Miteinander zwischen deutschen und ausländischen Bevölkerungsgruppen die verschiedensten Aktivitäten im gesamten Stadtgebiet an. Im Sinne eines wechselseitigen Verständnisses von Integration gehören insbesondere zielgerichtete Öffentlichkeits-, Antirassismus- und  Antidiskriminierungsarbeit, interkultureller Austausch, wechselseitiges Lernen sowie der Abbau struktureller Ungleichheitsbedingungen zu den wesentlichen Bestandteilen und Grundannahmen der Arbeit.

 

Es entstehen erhebliche Personal- und Sachkosten. Zur Aufrechterhaltung der Angebote in bisherigem Umfange benötigt die AWO einen Zuschuss von 40.000,00 Euro.

 

Die Altenbegegnungsstätten der AWO im gesamten Stadtgebiet sind als Kontakt- und Kommunikationshilfen ein wichtiger Bestandteil der Altenhilfe. Die demographische Entwicklung ist eindeutig  - immer mehr Menschen werden älter. Jede/-r vierte Einwohner/-in in Herne gehört dem Kreis der Senioren an.  

 

Die Verwaltung hält das Fortbestehen der Altenbegegnungsstätten für notwendig, um der Einsamkeit und Isolation der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger entgegenzuwirken. Von den insgesamt 9 Altenbegegnungsstätten befinden sich 2 in angemieteten Räumen. Zur Aufrechterhaltung der Altenbegegnungsstätten, insbesondere zur Bestreitung der Mietkosten, sollte ein Zuschuss in der angegebenen Höhe gewährt werden.

 

 

 

2.              Caritasverband Herne    

 

  

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

 

 

 

 

 

 

2.1

Gemeinwesenorientierte

Altenarbeit

46.800,00 €

42.545,50 €

4.254,50 €

46.800,00 €

2.2

Straffälligenhilfe

3.720,00 €

3.382,00 €

338,00 €

3.720,00 €

 

Gesamt:

50.520,00 €

 

 

50.520,00 €

 

Die Altenbegegnungsstätten in den 19 katholischen Pfarrgemeinden sind als Kontakt- und Kommunikationshilfen ein wichtiger Bestandteil der Altenhilfe. Die Verwaltung hält das Fortbestehen der Altenbegegnungsstätten für notwendig, um der Einsamkeit und  Isolation der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger entgegenzuwirken. Um stadtweit über 120 unterschiedliche Aktivitäten für Seniorinnen und Senioren in den Kirchengemeinden mit monatlich an die 1.800 Personen kontinuierlich betreuen zu können, sind etwa 60 Helferinnen und Helfer ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus ist für die Umsetzung dieser Aufgabe eine Sozialarbeiter/-innen-Stelle eingerichtet worden, für die die Personalkosten bezuschusst werden.

 

Der Sozialdienst Katholischer Männer führt seit Jahren eine Straffälligenbetreuung in der Stadt Herne durch. Die Betreuungsmaßnahme ist von großer Bedeutung, um Straffälligen eine entsprechende Hilfe anbieten zu können. Hauptaufgabe dabei ist die Erhaltung der Wohnung oder die Vermittlung einer neuen Wohnung bei Strafentlassung. Ein wichtiger Bestandteil ist die Beratung von Angehörigen. Der Kontakt mit ihnen soll nicht abreißen und eine mögliche Rückkehr in die Familie soll vorbereitet werden. Darüber hinaus ist das psycho-soziale Umfeld der Straffälligen langwierig aufzuarbeiten, weil es ansonsten immer wieder zu Rückfälligkeiten kommt.

 

Die Verwaltung schlägt eine Zuschussgewährung in entsprechender Höhe vor.

 

 

3.              Diakonisches Werk    

 

 

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

3.1

Wohnberatung

19.000,00 €

17.272,73

1.727,27

19.000,00 €

3.2

Gehörlosenhilfe

35.000,00 €

31.818,20

3.181,80

35.000,00 €

 

Gesamt:

54.000,00 € 

 

 

54.000,00 €

 

Das Diakonische Werk praktiziert stadtweit eine gemeinwesenorientierte Altenarbeit. Ziel ist es u.a., neue Wohnformen im Rahmen der Wohnberatung mit Angeboten der ambulanten Hilfen anzubieten, um so einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Ferner wird umfassend an Vorschlägen für die praktische Umsetzung des Themas Inklusion gearbeitet.

 

Weiterhin wird der Personenkreis der älteren Gehörlosen mit einer Vielzahl von Angeboten betreut bzw. versorgt. Schwerpunkte sind hierbei die Beratung, lebensunterstützende Dienste und Gruppen- und Freizeitangebote. Besonders für ältere Gehörlose sind die immer komplizierter werdenden gesellschaftlichen Zusammenhänge und Strukturen zu einem immer größeren Problem geworden. Das Beratungsangebot wird daher zunehmend wichtig und ist auch in den städtischen Inklusionsplan aufgenommen worden. Es entstehen Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten. Dem Verband sollte ein Zuschuss in angegebener Höhe gewährt werden.

 

 

4.              DRK Herne    

 

 

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

4.1

Betreute Maßnahmen für Senioren

3.500,00 €

3.181,81

318,19 

3.500,00 €

 

Gesamt:

 3.500,00 €

 

 

 3.500,00

 

Für Seniorinnen und Senioren werden in den DRK-Räumlichkeiten am Berliner Platz sowie in der Von-der-Heydt-Straße verschiedene Betreuungs- und Begegnungsmaßnahmen angeboten, um einer möglichen Vereinsamung und Isolation entgegenzuwirken. Angesprochen werden hierbei auch Menschen mit Behinderung und allein lebende Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund, um diese in Seniorenkreise einzugliedern.

 

Die Verwaltung befürwortet den Antrag des DRK.

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der Vorgaben zur Haushaltssicherung und Haushaltssanierung der Stadt Herne sind die Mittel für freiwillige Zuschüsse grundsätzlich nur zu 90 % auszuzahlen. Eine Auszahlung der beantragten Zuschüsse ist dennoch zu 100 % möglich, da vom Fachbereich Gesundheit dort nicht benötigte Mittel (Krisendienst für psychisch Kranke) zur Kompensation zur Verfügung gestellt werden. 

Die Verwaltung bittet, den vorgenannten Beschluss zu fassen und die beantragten Gesamtzuschussbeträge in voller Höhe zu gewähren.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Chudziak

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Beschluss des SAGS vom 11.04.2018, Zuschusserhöhungen                                    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beschluss des SAGS vom 11.04.2018, Zuschusserhöhungen (101 KB)