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Vorlage - 2019/0605  

Betreff: Eintragung des Innenraums des unter der Denkmallistennummer 74 eingetragenen Gebäudes Harannistraße 4, Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Denkmalliste der Stadt Herne gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Kowalski, 3030
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte
12.09.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   
Kultur- und Bildungsausschuss
01.10.2019 
des Kultur- und Bildungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte und der Kultur- und Bildungsausschuss nehmen die beabsichtigte Eintragung des Innenraums des unter der Denkmallistennummer  74 eingetragenen Gebäudes Harannistraße 4, Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Denkmalliste der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) vom 11.03.1980 (GV.NRW. S. 226, 716/ GV. NRW. S. 488) zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:
 

Objektbeschreibung:

 

Denkmalwert ist das Wohnhaus wie es durch sein Hauptdach zusammengefasst wird.

 

Das  Haus wurde 1910 erbaut. Es befindet sich im alten Stadtkern Herne (an der Kreuzkirche) und bildet mit seinem Nachbarhaus Harannistraße 6 eine Einheit. Die Zusammengehörigkeit der Gebäude ergibt sich durch die weit zurückversetzten Hauseingänge. Die Haustüren der beiden Gebäude liegen nebeneinander und es entsteht durch die Nische eine geschützte Eingangssituation.

 

Die Fassade des Erdgeschosses wird durch Quadersteine mit herausgearbeiteten Fugen bestimmt.

Die Fenster in diesem Geschoß sind zwei- und dreiteilige Rundbogenfenster mit gut erhaltenen Sprossenoberlichtern und mit Gewänden aus glatten Putzflächen. Die Brüstungsbereiche sind mit kleinformatigen Steinen, bei denen die senkrechten Fugen betont wurden, gestaltet.

 

Zum Kellergeschoß wird die Abgrenzung durch ein Sockelgesims gebildet, zu den oberen Geschossen hin durch ein umlaufendes Gurtgesims, das jedoch im Bereich des Erkers nicht mehr vollständig erhalten geblieben ist.

 

Über dem Erdgeschoß liegt ein zweigeschossiger, rechteckiger Erker, der auf zwei Konsolen ruht. Das Erkerfenster im ersten Obergeschoß ist ein Drillingsfenster, wobei die seitlichen Fenster wesentlich schmaler sind als das Mittelfenster. Schmale Fenster befinden sich auch an den beiden Seiten des Erkers.

 

Bei der Fassade des gesamten ersten Obergeschosses handelt es sich um glatte Putzflächen. Die Gewände der Fenster weisen nur zurückhaltende Verzierungen auf, in denen die Putzflächen voneinander abgesetzt werden. Jugendstilornamentik befindet sich lediglich im Sturzbereich der Zwillingsfenster, die von einer geschwungenen Verdachung eingefaßt sind.

 

Auffällig sind die kasettenförmigen Brüstungsbereiche im ersten Obergeschoß, aus denen sich konsolenartige Elemete hervorheben. Es entsteht der Einruck, diese Konsolen würden die Sohlbank stützen.

 

Besonders heben sich der Erker im zweiten Obergeschoß und der anschließende Dacherkergiebel aus Fachwerk von der übrigen Fassade ab. Das Fachwerk setzt sich durch einen Vorsprung von der Putzfläche ab.

 

Auch im Erker des zweiten Obergeschosses befinden sich Drillingsfenster, getrennt durch Holzpfosten, wobei die drei Elemente von gleicher Größe sind. An den beiden Seiten des Erkers befinden sich schmale Fenster.

 

Das Fachwerk wird auf einer Seite über das Ende des Erkers um zwei Felder weitergeführt. In diesen beiden Gefachen befinden sich Sprossenfenster. Auf der anderen Seite des Erkers schließt eine glatte Putzfläche mit Zwillingsfensten an, deren Gewände wie die im ersten Obergeschoß gestaltet sind. Die Sprossenoberlichter der Fenster im zweiten Obergeschoß sind erhalten geblieben.

 

Die Fassade des Dachgeschosses hat ihr ursprüngliches Aussehen beibehalten. Diese Fläche wurde mit Schieferplatten verkleidet, in dem Giebelfeld befinden sich drei kleine Sprossenfenster.

Das Dach weist vielfältige Formen auf. Bei dem Hauptdach handelt es sich um ein Mansardgiebeldach mit einseitigem Schopf. Zur Straßenseite hin schließt ein Krüppelwalmdach in Form eines großen Dacherkers an, auf dessen Giebel sich dann noch ein Dacherkergiebel befindet.

 

Die Rückseite ist schlicht und in Backstein gehalten.

 

Im Innern ist das Haus nahezu ohne bauliche Veränderungen aus der Bauzeit überliefert. Es weist in den Wohngeschossen noch seine ursprüngliche Aufteilung auf. Erhalten haben sich insbesondere das Treppenhaus mit Holztreppe, alle Innentüren, Dielenböden sowie Innenfensterläden im Erdgeschoss.

 

Begründung des Denkmalwertes:

 

Das Wohnhaus ist bedeutend für Herne, denn es dokumentiert die historische Phase des großen wirtschaftlichen Aufschwungs der Stadt um 1900. Ablesbar ist das am zeitgemäß großzügigen Raumangebot des Hauses und seinem repräsentativen Äußeren, dass auch dem Bauplatz in unmittelbarer Nachbarschaft der Kreuzkirche geschuldet ist.

 

Für die Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Stadtgeschichte Hernes. Die Erforschung der Baugeschichte eines Hauses in diesem Bereich der Gründung Hernes und in der Eingangssituation zur stadt- und baugeschichtlich wichtigen Bahnhofstraße kann wichtige Erkenntnisse liefern. Das veranschaulicht das Haus schon durch sein Aussehen, seine Aufteilung und seinen Standort.

 

Für die Erhaltung und Nutzung sprechen städtebauliche Gründe, weil das Haus im Umfeld der Kreuzkirche den historischen Charakter des Platzes mit bewahrt. Es bildet mit dem Nachbarhaus den wichtigen Abschluss gegenüber der städtebaulichen Neufassung Hernes aus den 1960er-Jahren.

 

Da hier ein öffentliches Interesse hinsichtlich wissenschaftlicher und städtebaulicher Gründe besteht, liegen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Herne vor.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

 

     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

  1. Stadtplanausschnitt
  2. Flurkarte
  3. Fotos

    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haranni_4_20181010_Stadtplan (1257 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Haranni_4_20181010_Flurkarte (495 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Haranni_4_20190605-Fotos (211 KB)