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Vorlage - 2019/0618
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Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt, den vom Haupt- und Finanzausschuss am 23.06.2009 gefassten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 - Uhlandstraße - aufzuheben und das Planverfahren einzustellen.
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Sodingen, Flur 12, Flurstücke 439 und 442 und ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Beim Plangebiet handelt es sich um eine zuvor als Grabeland genutzte Fläche im Hinterland
einer Wohnbebauung. Die Parzellen befanden sich in ungepflegtem Zustand und wurden u.a. als Müllabladeplatz genutzt, so dass der Grundstückseigentümer aus Rücksicht auf die umgebende Wohnnutzung die Entscheidung traf, das Grundstück wieder in Wert zu setzen.
Der Geltungsbereich umfasst zudem die für die Anbindung an die Uhlandstraße erforderlichen Verkehrsflächen.
Mit dem Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im Blockinnenbereich zwischen Uhlandstraße, Mont-Cenis-Straße und Liebigstraße eine Wohnbebauung realisieren zu können und damit die Nachfrage nach Wohnbauland adäquat zu bedienen. Das städtebauliche Konzept sah die Errichtung von maximal 19 Wohneinheiten in Form von Einzel- oder Doppelhäusern, die sich um eine zentrale Erschließungsfläche gruppieren, vor. Der vorhandene Baumbestand sollte weitgehend erhalten bzw. entsprechend nach Maßgabe der Baumschutzsatzung ersetzt werden.
Der Bau der Erschließungsanlagen und der Umbau des Einmündungsbereichs in der Uhlandstraße sollten vom Grundstückseigentümer oder seinem Rechtsnachfolger übernommen werden. Der Erschließungsvertrag war die Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des Bauleitplanverfahrens. Die Vermarktung der erschlossenen Baugrundstücke sollte über den Grundstückseigentümer erfolgen.
In den vergangenen neun Jahren hat der Grundstückseigentümer verschiedenen Bauträgern das Grundstück zur Entwicklung angeboten. Letztlich kam es aber nie zu einem Verkauf des Grundstücks. Der Grundstückseigentümer sah Probleme bei der Vermarktung aufgrund angrenzender minderwertiger Wohnbebauung. Der letzte Bauträger, der sich mit der Vermarktung des Grundstücks beschäftigte und seine Planungen mit der Stadt Herne abstimmte, hat mit Schreiben vom 10.05.2019 Abstand vom Kauf des Grundstücks genommen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde vom 09.08.2010 bis 08.09.2010 öffentlich ausgelegt. Seither ruht das Verfahren. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund soll der unbeplante Innenbereich als innerstädtische Grünfläche erhalten bleiben, da hier eine Hinterlandbebauung aufgrund mangelnder Erschließung und Vorbilder unzulässig ist. Aus diesem Grund soll das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes formal eingestellt werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
2. Geltungsbereich
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_Uebersicht (132 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Geltungsbereich (1121 KB) |