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Vorlage - 2019/0673  

Betreff: Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Paul, Sebastian
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel
05.09.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz
25.09.2019 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - ;

Antrag der Firma Evonik Degussa GmbH, Betriebsteil Herne, Herzogstraße 28, 44651 Herne auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der zur Acetonchemie-Anlage gehörenden Betriebseinheit BE 12 „Ammoniak (NH3)-Tanklager“ durch die Errichtung eines zweiten NH3-Tanklagers gem. § 16 BImSchG i.V.m. § 8a BImSchG

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bezirksvertretung Eickel und der Ausschuss für Umweltschutz nehmen den Antrag der Fa. Evonik Degussa GmbH zur Kenntnis.

 

Begründung

Die Fa. Evonik Degussa GmbH plant die Erweiterung des Ammoniaktanklagers am Werksstandort Herne. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des bestehenden Ammoniak (NH3)-Tanklagers durch die Errichtung und den Betrieb eines zweiten NH3-Tanklagers, bestehend aus zwei neuen, liegenden Lagerbehältern (Volumen jeweils 240 m3) für Ammoniak. Durch die Erweiterung erhöht sich die Lagerkapazität für Ammoniak von derzeit 170 t auf 507 t. Neben den Lagerbehältern werden unter anderem Pumpen, Rohrleitungen, Sicherheitsarmaturen und Steuerungstechnik etc. vorgesehen.

 

Die Antragstellerin hat die Erweiterung des Ammoniaktanklagers gem. § 16 BImSchG beantragt. Die vorzeitige Errichtung der baulichen Anlagen wird gemäß § 8a BImSchG mit dem Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gleichzeitig beantragt.

 

Für diese wesentliche Änderung der Anlage ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG vorzunehmen gewesen. Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung durch die Genehmigungsbehörde ergab, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.

 

 

 

Kurzbeschreibung der Anlage

 

Die geplante Erweiterung des Ammoniaktanklagers umfasst den Bau 1535, bei dem es sich um ein Lager für zwei liegende Behälter handelt. Es besteht im Wesentlichen aus:

 

- zwei Lagerbehältern

- NH3-Pumpen

 

Im bestehenden Bau 1415 wird zusätzlich eine neue Pumpe aufgestellt, die über neue Rohrleitungen die vorhandenen Tanks im Bau 1415 mit den neuen Tanks im Bau 1535 verbindet. Das Ammoniak wird in den zwei neuen Tanks, mit jeweils einem Volumen von 240 m3, druckverflüssigt bei Umgebungstemperatur gelagert. Die Entnahme des Ammoniaks aus den neuen Behältern erfolgt über zwei neue Spaltrohrmotorpumpen, die über ein entsprechendes Rohrleitungsnetz die Versorgung des Werks mit Ammoniak ermöglichen.

 

 

Auswirkungen auf die Umwelt / Emissionen

Beim bestimmungsgemäßen Betrieb entstehen keine Emissionen und bestehende Emissionsquellen ändern sich nicht. Beim Befüllen der neuen Behälter sowie bei Abgabe von Ammoniak aus den Behältern entsteht kein Abgas.

 

Abwasser und Abfälle

Beim bestimmungsgemäßen Betrieb fallen kein Abwasser und keine Abfälle an.

 

Oberflächenwässer (z.B. Dachentwässerung) werden in die Mischkanalisation eingeleitet.

 

Gewässerschutz

Bei Ammoniak handelt es sich um einen wassergefährdenden Stoff der Klasse 2. Die Auffangräume des Ammoniaktanklagers (Behältertasse, Pumpentasse, Entwässerungstasse mit Tiefpunkt) sind aus sogenanntem FD-Beton. Der Tiefpunkt und die Entwässerungsrinne im Auffangraum der Behälter sind zudem mit Edelstahl ausgekleidet. Der Boden der Ableitfläche und der Auffangräume sind entsprechend anerkannter technischer Regeln ausgeführt. Die Lagerbehälter sind gegen Überfluss abgesichert.

 

Die neuen Lagertanks werden vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch einen Sachverständigen geprüft.

 

Geräusche

Ein staatlich anerkannter Sachverständiger hat eine schalltechnische Untersuchung des Vorhabens unter Berücksichtigung der Vorbelastung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die zulässigen Richtwerte durch den Betrieb des neuen Anlagenteils an allen Immissionsorten im Tagzeitraum um mindestens 35 dB sowie im Nachtzeitraum um mindestens 20 dB unterschritten werden.

 

Verkehr

Es findet kein zusätzlicher LKW-Verkehr statt. Die Anlieferung des Ammoniaks aus maximal bis zu 4 Eisenbahnkesselwagen pro Tag erfolgt weiterhin unverändert ausschließlich werktags zur Tagzeit zwischen 06.00 Uhr und 18.00 Uhr mit der Bahn.

 

Störfall-Verordnung

In dem vom TÜV NORD für alle Anlagen im Stadtgebiet Herne, die der Störfall-Verordnung unterliegen, erstellten „ Gutachten zur Verträglichkeit von Störfall-Betriebsbereichen im Stadtgebiet Herne mit zukünftigen städtischen Planungen unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. der Seveso-III-Richtlinie (Art. 13) – Ermittlung des angemessenen Abstands nach Leitfaden KAS 18“ wurde die Erweiterung des Ammoniaktanklagers bereits berücksichtigt. Der angemessene Sicherheitsabstand ändert sich durch das Vorhaben nicht.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die einer anderen Genehmigungsbehörde gegenüber abzugebenden Stellungnahmen der Verwaltung in Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind gemäß § 18 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Herne vorher dem Ausschuss für Umweltschutz und der betroffenen Bezirksvertretung zur Kenntnis zu geben.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und die Bezirksvertretung Eickel wurden zuvor per E-Mail über die Stellungnahme der Verwaltung zu dem o.g. Genehmigungsverfahren informiert.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Anmerkungen zum Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 14.08.2019 im Technischen Rathaus zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich dem 16.09.2019 erhoben werden. Der Erörterungstermin für die Einwendungen ist für den 06.11.2019 im Bürgersaal im Sud- und Treberhaus vorgesehen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

 

 

Anlagen:

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung gem. § 16 BImSchG i.V.m. § 8a BImSchG (hier: Errichtung eines zweiten Ammoniaktanklagers)

 

 

 

     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2


  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung gem. § 16 BImSchG i.V.m. § 8a BImSchG_Ev (1451 KB)