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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2006: siehe Text |
1.815.220/000/1 |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende Beschlüsse der
Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) im Zusammenhang mit der
Umwandlung der Wasserversorgung Herne GmbH in eine GmbH & Co. KG :
1. Die Gründung der Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH mit
einem Stammkapital
in Höhe von Tsd. € 25.
2. Die Teilung
und Abtretung eines Geschäftsanteils an der Wasserversorgung Herne GmbH
(„Zwerganteil“) an die
Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH.
3. Den
als Anlage 1 beiliegenden Gesellschaftsvertrag der Wasserversorgung
Herne
Verwaltungs-GmbH.
4. Den Rechtsformwechsel der
Wasserversorgung Herne GmbH in eine GmbH & Co. KG mit
Wirkung zum 01.01.2005.
5. Den
als Anlage 2 beiliegenden Gesellschaftsvertrag der Wasserversorgung
Herne GmbH
& Co. KG.
Die Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH und
die Vermögensverwaltungs-gesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt
Herne mbH nehmen die Beschlüsse zur Kenntnis und erheben keine Einwände.
Sachverhalt:
Die Stadtwerke Herne AG (StwH) und die Gelsenwasser AG haben im Jahr 2001 (mit Wirkung für 2002) eine sog. Mehrmütterorganschaft zur Wasserversorgung Herne GmbH (WVH) errichtet (Ratsbeschluss vom 12.11.2001, Vorlage-Nr. 2001/924), damit der Gewinn der WVH nicht bei dieser Gesellschaft endgültig der Körperschaftssteuer unterworfen wird, sondern sich für den Gesellschafter StwH die Möglichkeit eröffnet, seinen Beteiligungsertrag bei der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (EWMR) mit etwaigen Verlusten steuerwirksam zu verrechnen.
Der Gesetzgeber hat nunmehr durch das
Steuervergünstigungsabbaugesetz die begünstigende Regelung zur
Mehrmütterorganschaft aufgehoben, so dass bei Beibehaltung der
Mehrmütter-organschaft die Steuervorteile nicht mehr realisiert werden können.
II. Ziele und Auswirkungen des Formwechsels
Zur
Beibehaltung der steuerlichen Vergünstigung ist die Umwandlung der WVH selbst
in eine Personengesellschaft (Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG,
nachfolgend GmbH & Co. KG) beabsichtigt. Durch die Umwandlung der WVH
ergibt sich der Effekt, dass die Beteiligungserträge im Herner-Konzern (ohne
Definitivbesteuerung auf Ebene der WVH) auf der Ebene der EWMR mit dem
dort vorhandenen Verlustverrechnungspotential steuerwirksam (Körperschaftssteuer)
verrechnet werden können.
Die
gewünschte Einsparung der Körperschaftssteuer ergibt sich für den
Herner-Konzern unter der Voraussetzung, dass die Erträge aus der Beteiligung
der StwH an der WVH mit Verlusten bei der EWMR verrechnet werden können.
Nach der Erwartungsrechnung für den EWMR-Konzern bleibt für das Jahr 2005 ein
ausreichendes Verlustpotential bei der EWMR bestehen. Auf Grundlage der
geprüften Bilanzzahlen des Jahres 2003 würde sich ein Steuervorteil für den
Herner-Konzern von rund 350.000 € ergeben. Soweit zukünftig ein
Verrechnungspotential (aus Querverbundverrechnung) nicht mehr oder nicht mehr
im vollem Umfang auf der EWMR-Ebene zur Verfügung steht, würde sich der
Steuervorteil für den Herner-Konzern vermindern bzw. völlig entfallen.
Eine
vergleichbare Einsparung der Körperschaftssteuer durch Verlustverrechnung ist
auf der Ebene der Mehrheitsaktionäre der Gelsenwasser AG beabsichtigt.
Die
steuerliche Wirkung der Formumwandlung wirkt auf den Zeitpunkt zum 01.01.05
zurück, sofern die GmbH & Co. KG bis zum 31.08.05 zur Eintragung in das
Handelsregister angemeldet wird.
III.
Organisation der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG
Die neue Rechtsform der WVH ist die GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die vorab neu zu gründende Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH (nachfolgend: Verwaltungs-GmbH), an der StwH und Gelsenwasser AG zu gleichen Teilen beteiligt sind. StwH und Gelsenwasser AG werden außerdem zu jeweils 50% die Kommanditisten der GmbH & Co. KG. Die Gesellschaftsorgane der neu gegründeten GmbH & Co. KG sind wie bisher die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterver-sammlung. Den beiliegenden Verträgen kann entnommen werden, dass die Rechte der Organe nicht eingeschränkt wurden. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die jeweiligen Einlagen.
Die
Organisationsstruktur stellt sich dann wie folgt dar:
IV.
Notwendige Schritte bei der Durchführung des Rechtsformwechsels der WVH GmbH in
eine GmbH & Co. KG
1.
Vorabgründung der Verwaltungs-GmbH
Der erste
Schritt zur Durchführung des Formwechsels ist die Neugründung der
Verwaltungs-GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von Tsd. € 25. An der
Verwaltungs-GmbH ist die StwH zu 50 % beteiligt. Die Verwaltungs-GmbH
kann nach ihrer Gründung als zukünftige Komplementärin bei dem späteren
Formwechsel wirksam Erklärungen abgeben.
2.
Teilung und Abtretung eines Geschäftsanteils
Ein
weiterer notwendiger Schritt ist die Abtretung eines kleinen Geschäftsanteils
(„Zwerganteil“) i.H.v. 100,00 € (Geschäftsanteile von beiden Gesellschaftern
i.H.v. 50,00 €) der WVH an die Verwaltungs-GmbH, die bei dem Formwechsel ihre
Rechte aus dem abgetretenen Geschäftsanteil treuhänderisch nach Weisung und
Rechnung der Gesellschafter der WVH wahrnimmt. Der Geschäftsanteil wird nach
Durchführung des Formwechsels wieder an die abtretenden Gesellschafter
rückabgetreten.
Der Aufsichtsrat der StwH wird in seiner Sitzung am 24.02.2005 die
Angelegenheit vorberaten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss fassen.
Gemäß §
17 Ziffer 9 der Satzung wird die Hauptversammlung in einer Sitzung bis Mitte
März 2005 die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich der Genehmigung durch den
Rat der Stadt fassen. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der
WVH werden auf der ordentlichen Sitzung am 12.05.2005 über die entsprechenden
Beschlüsse informiert. In diesen Sitzungen werden sie über den
Rechtsformwechsel der WVH in eine GmbH & Co. KG sowie über den
Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG beschließen.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der
Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH
Anlage 2: Gesellschaftsvertrag der
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gesellschaftsvertrag Verwaltungs-GmbH (69 KB) | (40 KB) | |||
2 | öffentlich | Gesellschaftsvertrag GmbH & Co KG (89 KB) | (58 KB) |