Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/0801
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
1111 Bez.: Immobiliensteuerung | Nr.: 16 Bez.: Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7111111 Bez.: Auszahlung HSM GmbH | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung von Baumaßnahmen |
-60.000 € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt den Abbruch des 2-Raum-Pavillons (Pavillon 2) der ehemaligen Grundschule Schulstraße, Schulstraße 57, Gemarkung Herne, Flur 9, Flurstück 190
Sachverhalt:
Der ehemalige Grundschulstandort Schulstraße 57 besteht aus einem Hauptgebäude (Baujahr 1895), einer Sporthalle (Baujahr 1960), einem zwei-geschossigen Pavillon (ehemaliges OGS-Gebäude) entlang der Straße (Baujahr 2007) und einem 2-Raum-Pavillon (Baujahr 1971).
Die im Herner Zentrum gelegenen Grundschulen Berliner Platz 2 und Schulstraße 57 wurden zum Schuljahr 2017/2018 schulorganisatorisch zu einem Verbund zusammengefasst (siehe Beschlussvorlage Nr. 2016/0563) und zum Schuljahr 2018/2019 zum neuen Standort Neustraße 16 (ehemalige Hauptschule Hans-Tilkowski, jetzt Grundschule Kunterbunt) verlagert (siehe Beschlussvorlage Nr. 2016/0563). Das Hauptgebäude und der Pavillon 2 stehen seitdem leer. Das ehemalige OGS-Gebäude wird bis 31.07.2020 als Kindertagesstätte genutzt. In der Sporthalle wird weiterhin Schul- und Vereinssport betrieben.
In der Beschlussvorlage Nr. 2019/0453 des Fachbereiches 31 – Schule und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 22 – Immobilien und Wahlen wurde die Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte beschrieben und die Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 der Beschlussvorlage zugestimmt.
Unter dem Punkt 1.3 ff. wurde die Neu-Errichtung einer zweizügigen Grundschule am Standort Schulstraße 57 beschlossen. Mit der Durchführung der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen wurde die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Auf Basis der in der Beschlussvorlage vorgestellten Machbarkeitsstudie sollen die Planungen weiter betrieben werden.
Der 1971 hinter dem Hauptgebäude errichtete 2-Raum-Pavillon ist abgängig und wird bei den Planungen zum Raumprogramm nicht mehr berücksichtigt. Die freiwerdende Grundstücksfläche soll zukünftig als Schulhoffläche den Schülern und Schülerinnen zur Verfügung stehen. Wie bereits in Beschlussvorlage Nr. 2019/0453 beschrieben, wird die Verwaltung nach Abschluss der konkreten Planungen einen Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte für die Sanierung und Erweiterung der Schulgebäude und zu den Freiflächen (Schulhofgestaltung) einholen. Der durchaus enge Zeitplan bis zur Aufnahme des Schulbetriebes zum Schuljahr 2021/2022 macht den frühzeitigen Abbruch des abgängigen 2-Raum-Pavillons erforderlich.
Die Abbruchkosten werden von der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH auf ca. 60.000 Euro geschätzt.
Der Buchwert für den Pavillon 2 an der Schulstraße 57 beträgt am 31.12.2019 42.473,00 Euro. Der Buchwert der Sonderposten beträgt 21.177,07 Euro. Gemäß § 90 Abs.3 GO NRW darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Der Aufwand aus dem Abgang von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs.3 ist gemäß § 44 Abs.3 KomHVO unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Der Abgang aus dem Sachanlagevermögen i.H.v. 21.295,93 Euro kann daher gegen die Allgemeine Rücklage gebucht werden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Flurkartenausschnitt
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage_Flurkartenausschnitt_Schulstraße57 (484 KB) |