Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/0803
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: ./. -------------------------- Bez.: | Nr.: ./. -------------------------- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: ./. --------------------------- Bez.: | Nr.: ./. --------------------------- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt, anstelle von Herrn Bernd Fischer den städt. Mitarbeiter Herrn Andreas Pohl als Vertreter der Stadt gem. § 113 Abs. 2 und 4 GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) für die Mitgliederversammlungen im Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit zu bestellen:
Name der Organisation Gremium a) Vertreter
b) Stellvertreter
Verein zur Förderung der Mitglieder- a) Andreas Pohl
Stadtteilarbeit Röhlinghausen e. V. versammlung b) Frank Rettig
Sachverhalt:
In der Sitzung am 11.10.1994 hat der Rat der Stadt Herne beschlossen, die Öffentliche Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen von dem Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e. V. als gemeindliche Einrichtung im Sinne des § 8 GO NRW führen zu lassen. Auch die Stadt Herne selbst ist Mitglied des Trägervereins.
Diese Mitgliedschaft dient u. a. der Kontrolle des Trägervereins im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der Öffentlichen Begegnungsstätte und um eine wirtschaftliche Verwendung von Finanzmitteln sicherzustellen.
Gemäß § 113 Abs. 2 und 4 GO NRW werden Vertreter der Gemeinde, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Rat bestellt oder vorgeschlagen.
Dieses Bestellungs- und Vorschlagsrecht bezieht sich auf alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, denen die Gemeinde - gleichgültig ob aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf freiwilliger Grundlage - angehört.
Der Rat der Stadt Herne hat in der Sitzung vom 11.10.1994 erklärt, in der aufgeführten Organisation Mitgliedschaftsrechte wahrzunehmen.
In seiner Sitzung am 21.10. 2014 hat der Rat zur Wahrnehmung der Aufgaben Herrn Fischer als Vertreter und Herrn Rettig als Stellvertreter bestellt.
Aus personellen Gründen ist es nunmehr erforderlich, Herrn Andreas Pohl anstelle von Herrn Bernd Fischer als Vertreter für die Stadt Herne zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt durch Wahl gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak